S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.08.2024,
OF 321/15 Betreff: Erlass der Grundsteuer für
Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser
betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine
finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen
Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass der Grundsteuer
seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen
Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im
Mai 2024 betroffen waren sowie 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen
Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai
2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem
massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer
Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller
liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren
Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das
Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige
Hochwasserschutz-Maßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren
eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt
Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger
auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer
von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine
gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche
finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem
immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für
Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden
- große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird,
stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und
Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um
hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell
etwas zu entlasten. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
15 am 13.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5951 2024
Die Vorlage OF 321/15 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "ein Erlass" durch
den Wortlaut "eine Entschädigung in Höhe" ersetzt wird.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_321-15_2024
Erstellt: 16.08.2024
Aktualisiert: 23.09.2024
Parser Lab: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene
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