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Vorlagentyp: OF ID: OF_375-5_2012 Erstellt: 24.08.2012 Aktualisiert: 06.11.2012

Parser Lab: Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S
 A C H S T A N D :    Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5  
  Betreff:  Errichtung einer Sporthalle auf dem
 Sportgelände Babenhäuser Landstraße    Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und
 zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Sportgelände Babenhäuser
 Landstraße, an der Stelle der ehemaligen Schützenhütte des Vereins TARAS, eine
 Sporthalle zu errichten.    Begründung: Auf der Sportanlage Bäbenhäuser Landstraße besitzt
 die Turngemeinde Sachsenhausen die ehemalige Schützenhütte des früheren
 Schützenvereins TARAS. Der Verein möchte gerne die Räumlichkeiten als
 Geschäftsstelle nutzen und den größeren Raum als Gymnastik-Übungsraum
 einrichten. Mittelfristig besteht der Wunsch, an dieser Stelle die Hütte zu
 vergrößern bzw. sogar den Neubau einer Sporthalle in angemessener Größe zu
 realisieren.   Das Sportamt hat in einem Gespräch
 mit dem Verein Zustimmung signalisiert. Die Naturschutzbehörde hat hingegen mit
 dem Argument, dass das Gelände in der Schutzzone 1 liege und es keinen
 Bebauungsplan gäbe, die Zustimmung verweigert.   Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es
 jedoch zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über
 hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in
 Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muß
 hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die
 finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Auf der Sportanlage Babenhäuser
 Landstraße sind gute Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen
 Sporthalle, zumal sich dort bereits eine kleine Halle befindet. Die Sportanlage
 verfügt über eine sehr gute Infrastruktur.   Der Hinweis der Naturschutzbehörde auf die fehlenden
 rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung einer solchen Halle, sind nicht
 zwingend. Auch wenn das Gelände in der Schutzzone 1 liegt und ein Bebauungsplan
 nicht existiert, schließt dies die Errichtung einer Sporthalle nicht aus. Der
 Magistrat möchte deshalb eine eigene Beurteilung der Rechtslage abgeben. Er
 soll dem Ortsbeirat Auskunft geben, ob nach seiner Auffassung die Errichtung
 einer Sporthalle nach dem jetzigen Recht möglich ist. Falls dies nicht der Fall
 ist, sollte der Magistrat mitteilen, welche rechtlichen Voraussetzungen für die
 Genehmigung eines solchen Vorhabens geschaffen werden müssen.   Antragsteller: 
            FDP  
 Vertraulichkeit: Nein   Nebenvorlage: 
            Antrag vom
 17.10.2012, OF
 408/5   Beratung im Ortsbeirat: 5     Beratungsergebnisse:  13. Sitzung des OBR 5
 am 24.08.2012, TO I, TOP 62                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      14. Sitzung des OBR 5
 am 28.09.2012, TO I, TOP 9                           Beschluss:        Die Vorlage OF
 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen   Sitzung zurückgestellt. 
    
   Abstimmung:      
Einstimmige Annahme      15. Sitzung des OBR 5
 am 02.11.2012, TO I, TOP 5                           Beschluss:    Auskunftsersuchen V 539 2012  
    1.
    Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt.    
  2.  
 Die
 Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung   beschlossen.  
    
Abstimmung:     
zu 1.    CDU und GRÜNE
 gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme)       zu 2. 
  CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen