Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Vorlagentyp: OF ID: OF_510-1_2018 Erstellt: 02.02.2018 Aktualisiert: 29.09.2022

Parser Lab: Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 02.02.2018,
 OF 510/1     Betreff:  Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden
 am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger
 Straße/Niedernhausener Straße       (1)       
   Fußweg Sindlinger Straße / Ecke nördlicher Gehweg Idsteiner
 Straße Auf den beiden
 schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg Sindlinger Straße (vor Schwalbacher
 92 und Außengelände der KiTa) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt.
 I.d.R. handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen
 aussortiert werden. Der Müll liegt tage- oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30.
 Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in der die Flächen
 unvermüllt sind. Die
 Grünstreifen, auf dem der Müll lagert, sind Privateigentum. Die
 Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des KiTa-Außengeländes und gehört zum
 Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße
 21 bis 27, in der sich neben der KiTa zahlreiche Mietwohnungen befinden. 
Der Müll wird direkt an den Zaun
 der KiTa gelegt; Dreck (und Gestank) und denkbar schlechtes Vorbild direkt vor
 Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu
 hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem
 Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu
 betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas-
 und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das
 Problem dadurch, dass die Hausmeister der Hattersheimer 21 bis 27 die
 Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll
 liegt.   (2)         
 Fußweg Sindlinger Straße / Ecke Niedernhausener Straße  Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere
 Ende des Fußwegs "Sindlinger Straße" / Ecke Niedernhausener Straße
 (Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im
 Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf
 diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und
 Haushaltsgegenstände, die täglich wachsen und gerne auch durch Essensreste und
 Essen-/Getränkebehälter ergänzt werden.   Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie
 im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese
 Zufahrt behindern.  
Vor diesem Hintergrund wird der
 Magistrat aufgefordert:   die GWH und Hamburg Trust als Eigentümer der
 Liegenschaften  aufzufordern: (a)         
 die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister
 beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; (b)     
     als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die
 Mieter einzuwirken, Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; (c) 
         diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch
 als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von
 Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; die Eigentümer der Liegenschaften dahingehend zu
 beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener- bzw.
 Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr
 abgeladen wird, dass aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne
 Verzögerung auf das Grundstück gelangen; geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
 Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen und gegebenenfalls
 kostenpflichtig für die Eigentümer die Müllablagerungen zu entsorgen.   Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu
 sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die
 Öffentlichkeit ausgeht.     Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher- und
 Hattersheimer wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner zur Niedernhausener
 Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg
 für die Öffentlichkeit frei gegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus angelegt
 als Feuerwehrzufahrt.   Der Fußweg wird stark genutzt von Eltern, die aus dem
 Bereich südlich der Idsteiner die Kinder zur Krippe und KiTa bringen.   Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister
 der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen,
 dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister
 würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine
 Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen.       Antragsteller: 
            fraktionslos 
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  19. Sitzung des OBR 1
 am 20.02.2018, TO I, TOP 16                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   2781 2018 
     Die Vorlage OF 510/1 wird in der   vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen