S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.02.2018,
OF 510/1 Betreff: Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden
am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger
Straße/Niedernhausener Straße (1)
Fußweg Sindlinger Straße / Ecke nördlicher Gehweg Idsteiner
Straße Auf den beiden
schmalen Grünstreifen parallel zum Fußweg Sindlinger Straße (vor Schwalbacher
92 und Außengelände der KiTa) wird regelmäßig illegal Sperrmüll abgelegt.
I.d.R. handelt es sich um größere Möbelstücke und Gegenstände, die bei Umzügen
aussortiert werden. Der Müll liegt tage- oft wochenlang (zuletzt vom 4. bis 30.
Januar), die Halde wächst. Es gibt nur wenige Tage im Monat, in der die Flächen
unvermüllt sind. Die
Grünstreifen, auf dem der Müll lagert, sind Privateigentum. Die
Hauptlagerfläche ist direkt am Zaun des KiTa-Außengeländes und gehört zum
Grundstück der GWH. Der GWH gehört hier die Liegenschaft Hattersheimer Straße
21 bis 27, in der sich neben der KiTa zahlreiche Mietwohnungen befinden.
Der Müll wird direkt an den Zaun
der KiTa gelegt; Dreck (und Gestank) und denkbar schlechtes Vorbild direkt vor
Kinderaugen. Der Wind trägt dann auch regelmäßig Kleinabfälle auf den neu
hergerichteten Gehweg der nördlichen Idsteiner Straße. Die den Weg begleitenden Grünflächen sind in diesem
Bereich inzwischen sehr unansehnlich und für Kinder (und Hunde) nicht zu
betreten, da die Flächen auch nach Abholung des Sperrmülls wochenlang mit Glas-
und Spiegelresten sowie Kleinabfällen übersät sind. Verstärkt wird das
Problem dadurch, dass die Hausmeister der Hattersheimer 21 bis 27 die
Mülltonnen zur Leerung ebenfalls auf die Fläche stellen, auf der der Sperrmüll
liegt. (2)
Fußweg Sindlinger Straße / Ecke Niedernhausener Straße Seit einiger Zeit entwickelt sich nun auch das andere
Ende des Fußwegs "Sindlinger Straße" / Ecke Niedernhausener Straße
(Nr. 19) zum Müllabladeplatz. Dieser Teil des Grundstücks befindet sich im
Eigentum der Hamburg Trust, in deren Besitz sich auch die meisten Häuser auf
diesem Baufeld befinden. Auch hier lagern inzwischen tagelang Möbel und
Haushaltsgegenstände, die täglich wachsen und gerne auch durch Essensreste und
Essen-/Getränkebehälter ergänzt werden. Für beide "Müllabladeplätze" gilt, dass sie
im Bereich der Feuerwehrzufahrt liegen und je nach Ausdehnung der Halde diese
Zufahrt behindern.
Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat aufgefordert: die GWH und Hamburg Trust als Eigentümer der
Liegenschaften aufzufordern: (a)
die Sperrmüllhalden jeweils umgehend durch die hauseigenen Hausmeister
beseitigen (bzw. von der Stadt abholen) zu lassen; (b)
als Vermieter und Verwalter mit geeigneten Maßnahmen auf die
Mieter einzuwirken, Sperrmüll ordnungsgemäß abholen zu lassen; (c)
diese Grünflächen, die von den Hausmeistern auch
als Abstellflächen für die Abfallcontainer genutzt werden, regelmäßig von
Restmüllabfällen zu säubern und sauber zu halten; die Eigentümer der Liegenschaften dahingehend zu
beraten, wie die Grünflächen im Kreuzungsbereich zur Niedernhausener- bzw.
Idsteiner Straße so gestaltet werden können, dass darauf kein Müll mehr
abgeladen wird, dass aber im Gefahrenfall auch breite Feuerwehrfahrzeuge ohne
Verzögerung auf das Grundstück gelangen; geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
Wohnungsbaugesellschaften in die Pflicht zu nehmen und gegebenenfalls
kostenpflichtig für die Eigentümer die Müllablagerungen zu entsorgen. Die Eigentümer sind hier in der Pflicht, dafür zu
sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahr und keine Belästigung für die
Öffentlichkeit ausgeht. Begründung: Das Grundstück zwischen Schwalbacher- und
Hattersheimer wird in Süd-Nord-Richtung von der Idsteiner zur Niedernhausener
Straße von der Sindlinger Straße durchzogen, die in diesem Teil nur als Fußweg
für die Öffentlichkeit frei gegeben ist. Der Fußweg ist darüber hinaus angelegt
als Feuerwehrzufahrt. Der Fußweg wird stark genutzt von Eltern, die aus dem
Bereich südlich der Idsteiner die Kinder zur Krippe und KiTa bringen. Anwohner berichten, dass sie mehrfach die Hausmeister
der GWH bzw. die GWH direkt angesprochen und gebeten haben, dafür zu sorgen,
dass die Flächen nicht vermüllt werden. Seitens der GWH und der Hausmeister
würde darauf aber nicht reagiert. Nach Augenschein würden die Hausmeister keine
Abholung des Sperrmülls veranlassen und die Fläche auch kaum reinigen. Antragsteller:
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1
am 20.02.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2781 2018
Die Vorlage OF 510/1 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_510-1_2018
Erstellt: 02.02.2018
Aktualisiert: 29.09.2022
Parser Lab: Sperrmüll ablagern dauerhaft unterbinden am Fußweg Sindlinger Straße/Idsteiner Straße und Sindlinger Straße/Niedernhausener Straße
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