S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.02.2025,
OF 947/9 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im
Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle
Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit
erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen
Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und
Selbstwirksamkeit zu sammeln. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu
berichten, welche geeigneten Verfahren zur
Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk
9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden.
Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze,
sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und
Bauleitplanung.
Der Bericht soll insbesondere
folgende Aspekte umfassen: 1. Welche abgeschlossenen und laufenden
Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen
von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw.
werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und
angewendet? 3. Welche Schulen
und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4. Wie wurden
bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen
eingearbeitet? Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und
Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort
stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike
Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention
durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c
HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren
zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier
etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei
der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der
Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor
einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits
eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und
Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine
große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln
können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem
Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche
Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht
stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür
vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte
der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu
betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie
unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die
Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den
Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das
Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen.
Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur
symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et
al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults.
Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4) Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9
am 20.02.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6573 2025
Die Vorlage OF 947/9 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OF
ID: OF_947-9_2025
Erstellt: 04.02.2025
Aktualisiert: 06.03.2025
Parser Lab: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
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Originaltext (PARLIS)
Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
Regex Feld-Check
- Betreff Passt zum Original
- Vorgang Fehlt
- Beschlussvorschlag Fehlt
- Begründung Nicht im Original gefunden
- Anlagen Fehlt
- Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)
Betreff
Kinder- und Jugendbeteiligung im
Ortsbezirk 9
Begründung
<p>"Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4)</p>
Beratungsergebnisse
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"begruendung": "<p>\"Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!\", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4)</p>",
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