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Vorlagentyp: OF ID: OF_947-9_2025 Erstellt: 04.02.2025 Aktualisiert: 06.03.2025

Parser Lab: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ℹ️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
    Antrag vom 04.02.2025,
 OF 947/9     Betreff:  Kinder- und Jugendbeteiligung im
 Ortsbezirk 9     Der Ortsbeirat möge beschließen:   Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, dass alle
 Kinder und Jugendlichen des Ortsbezirks im Laufe ihrer Jugend die Möglichkeit
 erhalten sollten, sich an der Gestaltung ihres Umfelds in angemessenen
 Verfahren einbringen zu können, um so Erfahrungen von Beteiligung und
 Selbstwirksamkeit zu sammeln.   Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten zu
 berichten,   welche geeigneten Verfahren zur
 Kinder- und Jugendbeteiligung gemäß §4c HGO bei Planungsvorhaben im Ortsbezirk
 9 in der laufenden Wahlperiode entwickelt und angewendet wurden bzw. werden.
 Dies betrifft nicht nur klassische Kinder- und Jugendprojekte wie Spielplätze,
 sondern ausdrücklich auch Verkehrsplanung, Infrastrukturprojekte und
 Bauleitplanung.  
Der Bericht soll insbesondere
 folgende Aspekte umfassen:   1. Welche abgeschlossenen und laufenden
 Planungsvorhaben im Ortsbezirk 9 wurden bzw. werden als "die Interessen
 von Kindern und Jugendlichen berührend" eingestuft? 2. Welche Verfahren wurden bzw.
 werden zur Beteiligung gemäß HGO §4c bei diesen Vorhaben entwickelt und
 angewendet? 3. Welche Schulen
 und Jugendeinrichtungen wurden bzw. werden dabei einbezogen? 4.  Wie wurden
 bzw. werden die Ergebnisse der Beteiligung dokumentiert und in die Planungen
 eingearbeitet?     Begründung: "Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und
 Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort
 stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike
 Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025.    Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention
 durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an
 der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c
 HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren
 zu ihrer Beteiligung zu entwickeln.    Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier
 etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei
 der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der
 Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor
 einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits
 eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und
 Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine
 große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln
 können.   Der Ortsbeirat möchte vor diesem
 Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche
 Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht
 stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür
 vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte
 der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu
 betrachten.    Eine aktuelle, groß angelegte Studie
 unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die
 Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den
 Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das
 Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen.
 Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur
 symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et
 al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults.
 Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4)     Antragsteller: 
            GRÜNE  
 Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 9     Beratungsergebnisse:  36. Sitzung des OBR 9
 am 20.02.2025, TO I, TOP 36                           Beschluss:    Anregung   an den Magistrat OM   6573 2025 
     Die Vorlage OF 947/9 wird in der   vorgelegten
 Fassung beschlossen.     
   Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme

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  • Betreff Passt zum Original
  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Vorhanden (Strukturiert)

Betreff

Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9

Begründung

<p>"Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4)</p>

Beratungsergebnisse

[ { "date": "2025-02-20", "committee": "OBR 9", "agenda_item": "36", "agenda_part": "I", "parties_for": null, "decision_text": "Die Vorlage OF 947/9 wird in der vorgelegten\n Fassung beschlossen.", "decision_type": null, "voting_result": "Einstimmige Annahme", "session_number": "36", "parties_abstain": null, "parties_against": null } ]
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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  "begruendung": "<p>\"Ihr habt ein Recht darauf, dass Eure Meinungen und Interessen ernst genommen werden. Das steht in der Kinderrechtskonvention. Dort stehen alle Eure Rechte - und es sind viele!\", erklärte Oberbürgermeister Mike Josef beim Neujahrsempfang für Kinder am 31.1.2025. Konkret umgesetzt wird die UN-Kinderrechtskonvention durch nationales Recht. So ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihres Lebensumfelds ist durch die Hessische Gemeindeordnung (§4c HGO) vorgeschrieben. Die Gemeinde ist demnach verpflichtet, geeignete Verfahren zu ihrer Beteiligung zu entwickeln. Als positives Beispiel aus dem Ortsbezirk 9 sei hier etwa die Umgestaltung des Spielplatzes an der Fritz-Tarnow-Straße genannt, bei der 61 Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren befragt wurden und Jugendliche der Anne-Frank-Schule als Interviewer eingebunden waren. Dies zeigt, dass auch vor einer Beschlusslage für ein stadtweites Kinder- und Jugendparlament bereits eine wirksame lokale Beteiligung möglich ist. Außerdem kann ein Kinder- und Jugendparlament andere Beteiligungsformate nicht völlig ersetzen, in denen eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen Beteiligungs-Erfahrungen sammeln können. Der Ortsbeirat möchte vor diesem Hintergrund erfahren, bei welchen weiteren Planungen im Ortsbezirk eine solche Beteiligung stattgefunden hat bzw. vorgesehen ist und falls dies nicht stattgefunden hat oder vorgesehen ist, welche Gründe der Magistrat dafür vorbringt. Dabei sind sowohl Verkehrsinfrastrukturprojekte als auch Projekte der Stadtplanung oder (Um)gestaltungen von Grünflächen und Spielplätzen zu betrachten. Eine aktuelle, groß angelegte Studie unterstreicht die zentrale Bedeutung der Jugendbeteiligung für die Stadtentwicklung: Sie führt nicht nur zu besser passenden Maßnahmen durch den Einbezug der eigentlichen Zielgruppe, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Integration der jungen Menschen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um echte Mitbestimmung statt nur symbolischer Beteiligung handelt. (Collins, P.Y., Sinha, M., Concepcion, T. et al. Making cities mental health friendly for adolescents and young adults. Nature 627, 137-148 (2024). https://doi.org/10.1038/s41586-023-07005-4)</p>",
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Ja
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Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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