S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM
2302 entstanden aus Vorlage:
OF 444/5 vom
14.05.2022 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor
der Buchhandlung "Buchplatz" Der Magistrat wird gebeten, das Parken vor der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 2 neu zu
beordnen. Der Behindertenparkplatz ist auf die südliche Straßenseite zu
verlegen. Der Fußweg vor der Buchhandlung ist in angemessener Länge zum Schutz
gegen Falschparker abzupollern. Begründung: Gegenwärtig ist im Ziegelhüttenweg vor der
Buchhandlung "Buchplatz" ein Behindertenparkplatz eingerichtet, der nicht den
Anforderungen an Behindertenparkplätzen entspricht und zudem den Gehweg vor der
Buchhandlung zu stark einengt. Die Parkflächenmarkierung ist ohnehin
erneuerungsbedürftig. Bei dieser Gelegenheit sollte berücksichtigt werden, dass
der derzeit noch als Behindertenparkplatz ausgewiesene Teil des Parkstreifens
einen sehr geringen Abstand zum Eingangsbereich der Buchhandlung "Buchplatz"
aufweist. Der Inhaber und Kunden berichten von
Gefahrensituationen, die vermieden werden könnten, wenn die
Parkflächenmarkierung in ausreichendem Abstand zum Eingangsbereich der
Buchhandlung angebracht wird ("Schritt 1"). Das Verkehrsschild, das derzeit noch den Parkstreifen
neben dem Behindertenparkplatz ausweist, ist entsprechend zu versetzen; die
Parkplatzbeschilderung an dem Laternenmast kann vollständig entfallen ("Schritt
2"). Siehe Visualisierung auf der nächsten
Seite. Ein Wegfall der vollständigen Parkfläche des bisherigen
Behindertenparkplatzes ist nicht angemessen. Vielmehr ist der überwiegende Teil
der Parkfläche dem bestehenden Parkstreifen zuzuschlagen. Bild 1: Verschiebung
Parkstreifen/Parkflächenmarkierung ("Schritt 1") Quelle: privat Bild 2: Entfernung und Versetzung der Beschilderung
("Schritt 2") Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.09.2022, ST 2284
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 5
am 07.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5
am 25.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vorlagentyp: OM
ID: OM_2302_2022
Erstellt: 03.06.2022
Aktualisiert: 01.10.2024
Parser Lab: Verlegung eines Behindertenparkplatzes vor der Buchhandlung „Buchplatz“
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