S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM
2905 entstanden aus Vorlage:
OF 106/14 vom
25.09.2022 Betreff: Bau eines Verbrauchermarkts in der
Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60 Auf der o. g. derzeit
landwirtschaftlich genutzten Fläche von rund 10.000 Quadratmetern besteht die
Absicht, einen Verbrauchermarkt einzurichten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das
Bauprojekt unter Einhaltung der nachstehenden Bedingungen zu prüfen: Flächenversiegelung Ackerboden ist ein unersetzlicher Produktionsfaktor
für die landwirtschaftlichen Betriebe, damit Grundlage einer sicheren
Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung und zusätzlich - etwa durch die
Kaltluftentstehung - ein unverzichtbares Element zu klimaneutralem Wohnen in
urbanen Wohnsiedlungen. Daher muss die Flächenversiegelung so gering wie
möglich gehalten werden. Die Versiegelung der genutzten Ackerflächen muss
durch geeignete Maßnahmen an anderer Stelle im gleichen Ortsbezirk, durch
Entsiegelung von Flächen vergleichbarer zusammenhängender Größe, vollständig
ausgeglichen werden. Positiv in Ansatz gebracht werden kann auch die
Umwandlung von Ackerland in ökologisch hochwertigeres extensiv bewirtschaftetes
Grünland in Form von Wildwiese, Blumenwiese oder dergleichen. Parkplatz- und Verkehrsflächen werden mit geeigneten
Belägen mit maximaler Wasserdurchlässigkeit versehen. Gebäude werden mit Dach- und Fassadenbegrünung und
mit halbtransparenten PV-Anlagen ausgerüstet. Die Gebäude müssen CO2-neutral und
energietechnisch autark sein. Niederschlag und Regenwasser Regenniederschlag wird auf Gebäuden aufgefangen und
verwendet. Eine reguläre Entwässerung über die Kanalisation ist nicht
vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2023, ST 607
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2023, OM 3643
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
14 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR
14 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_2905_2022
Erstellt: 10.10.2022
Aktualisiert: 20.03.2023
Parser Lab: Bau eines Verbrauchermarkts in der Maßbornstraße östlich von Hausnummer 60
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