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Vorlagentyp: OM ID: OM_3538_2023 Erstellt: 14.02.2023 Aktualisiert: 19.07.2023

Parser Lab: Ortsbeiräte immer informieren

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM
 3538 entstanden aus
 Vorlage:             OF 108/13 vom
 29.01.2023   Betreff:  Ortsbeiräte immer informieren 
 Vorgang:  F 1307/22
     Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in
 Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die
 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin
 daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies
 wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte
 sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der
 Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass
 Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören
 sind.   Leider aber kam es nun vermehrt vor,
 dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht
 direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der
 Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der
 dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte
 sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der
 Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im
 Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann,
 dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die
 Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt."   Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den
 Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig
 Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben
 scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben
 genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie
 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte.   Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
 aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3
 Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen
 betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen
 hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte
 in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der
 Presse, informiert werden.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 13
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Frage vom
 08.12.2022, F 1307
            Stellungnahme
 des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen