S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM
3538 entstanden aus
Vorlage: OF 108/13 vom
29.01.2023 Betreff: Ortsbeiräte immer informieren
Vorgang: F 1307/22
Im vergangenen Jahr feierten die Ortsbeiräte in
Frankfurt ihr 50-jähriges Bestehen. Zu diesem Jubiläum erinnerten sowohl die
Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher als auch die Stadtverordnetenvorsteherin
daran, dass die Ortbeiräte in ihrer Arbeit ernst genommen werden müssen. Dies
wurde auch und gerade an den Magistrat adressiert. Dass dies keine leeren Worte
sind, beschreibt auch § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie § 3 Absatz 4 der
Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt. Hier ist klar festgehalten, dass
Ortsbeiräte zu jeder Angelegenheit, die den Ortsbezirk betrifft, zu hören
sind. Leider aber kam es nun vermehrt vor,
dass der Ortsbeirat 13 wichtige Angelegenheiten aus der Presse erfuhr und nicht
direkt informiert wurde. Dies war auch Gegenstand der Frage F 1307 in der
Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Dezember 2022. In der
dazugehörigen Antwort wird jedoch lediglich darauf verwiesen, dass Ortsbeiräte
sich doch den Pressenewsletter der Stadt Frankfurt abonnieren sollten. Der
Autor der Antwort scheut sogar nicht einmal vor flapsigen Aussagen zurück: "Im
Falle der Öffnung der Außenstellen kommt hinzu, dass unterstellt werden kann,
dass Frankfurterinnen und Frankfurter ihre Termine im Bürgeramt nicht über die
Ortsbeiräte buchen, sondern direkt bei der Stadt." Die gesamte Antwort zeigt nicht nur zwischen den
Zeilen, sondern auch sehr explizit, dass das zuständige Dezernat wenig
Interesse an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat zu haben
scheint. Zudem wird aus der Antwort ersichtlich, dass sich an die oben
genannten Paragraf en der Hessischen Gemeindeordnung sowie
der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte nicht gehalten werden möchte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, den § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie den § 3
Absatz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt in allen
betreffenden Fällen einzuhalten. Alle Dezernentinnen und Dezernenten sollen
hieran noch einmal erinnert werden, sodass sichergestellt ist, dass Ortsbeiräte
in der Zukunft mindestens zeitgleich mit der Presse, besser sogar vor der
Presse, informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Frage vom
08.12.2022, F 1307
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1045
Vorlagentyp: OM
ID: OM_3538_2023
Erstellt: 14.02.2023
Aktualisiert: 19.07.2023
Parser Lab: Ortsbeiräte immer informieren
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