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Vorlagentyp: OM ID: OM_3642_2023 Erstellt: 13.03.2023 Aktualisiert: 01.08.2023

Parser Lab: Schulweg PhilippSchnellStraße/Hermannspforte

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 13.03.2023, OM
 3642 entstanden aus Vorlage: 
            OF 130/14 vom
 27.02.2023   Betreff:  Schulweg
 Philipp-Schnell-Straße/Hermannspforte     Der Magistrat wird gebeten, Gespräche
 mit dem Eigentümer der Liegenschaft Philipp-Schnell-Straße 47 zu führen,
 um von ihm bei einer Neubebauung des Grundstücks eine Abtretung gegen
 Entschädigung von Grundstücksteilflächen zug unsten eines
 öffentlichen Gehwegs entlang der Grundstücksgrenze zur Straße Hermannspforte zu
 erreichen.   Begründung: Die Straße Hermannspforte hat in diesem Teilstück nur
 einen einseitigen Gehweg, dazu mit einer nur sehr geringen Breite von ca. einem
 Meter, die den Anforderungen an öffentliche Gehwege gemäß den aktuellen
 Richtlinien zur Anlage von Straßen (RASt 06) nicht entspricht. Die Regelbreite
 beträgt 2,50 Meter. Die Straße Hermannspforte ist neben der Straße
 Am Auweg und der Spitzenstraße eine wichtige Verbindung für Fußgänger zur
 Erreichung der westlichen Teile des Stadtteils. Außerdem ist sie gemäß
 Schulwegplan der Stadt Frankfurt eine der direktesten Verbindungen für
 Grundschüler und Kinder unter sechs Jahren. Der Magistrat soll deshalb mit
 dem Eigentümer der o. g. Liegenschaft bei einer eventuell bevorstehenden
 Umnutzung des Grundstücks Gespräche zur Abtretung gegen Entschädigung einer
 Teilfläche des Grundstücks führen, um einen öffentlichen Gehweg in Regelbreite
 (2,50 Metern) entlang der Grenze zur Straße Hermannspforte zu erreichen.
    Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 14
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 31.07.2023, ST 1589  
 Beratung im Ortsbeirat: 14     Beratungsergebnisse:  22. Sitzung des OBR
 14 am 03.07.2023, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen