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Vorlagentyp: OM ID: OM_3897_2023 Erstellt: 02.05.2023 Aktualisiert: 14.08.2024

Parser Lab: Dachreparatur und gleichzeitige Installation von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM
 3897 entstanden aus
 Vorlage:             OF 115/13 vom
 17.04.2023   Betreff:  Dachreparatur und gleichzeitige Installation
 von Fotovoltaik auf dem Bürgerhaus Nieder-Erlenbach  Vorgang:  OM 6072/20 OBR 13;
 ST 1825/20  
   Der Magistrat   wird gebeten,
 die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH aufzufordern, das reparaturanfällige
 Flachdach des Nieder-Erlenbacher Bürgerhauses umgehend abzudichten und
 gleichzeitig mit einer als zusätzliche Dichtfläche wirkenden Fotovoltaikanlage
 zu versehen.     Begründung: Seit geraumer Zeit ist das reparaturanfällige
 Flachdach des Bürgerhauses, nach erfolgter Sanierung vor wenigen Jahren, erneut
 undicht. Die augenscheinlich einzige Reaktion ist das Aufstellen von Eimern, um
 zumindest den Schaden am Parkett der Halle zu minimieren. Es sind bereits
 Stimmen zu hören, dass hier ein bewusstes Schädigen der Substanz zu vermuten
 ist, um das Bürgerhaus früher oder später als "nicht mehr sanierbar" zum Abriss
 und das Grundstück zur neuen Bebauung freigeben zu können. Eine dauerhafte,
 innovative Sanierung des anfälligen Flachdaches des Bürgerhauses könnte durch
 ein Pultdach, auf welches als Dachfläche eine Fotovoltaikanlage installiert
 wird, durchgeführt werden. Die Installation einer Fotovoltaikanlage wurde mit
 der Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1825, bereits vorrangig durch den
 Magistrat zugesagt.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 13
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 26.05.2020, OM 6072 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 12.10.2020, ST 1825 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 06.05.2024, ST 849  
 Beratung im Ortsbeirat: 13     Beratungsergebnisse:  23. Sitzung des OBR
 13 am 12.09.2023, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      24. Sitzung des OBR
 13 am 17.10.2023, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      25. Sitzung des OBR
 13 am 28.11.2023, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      26. Sitzung des OBR
 13 am 23.01.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      27. Sitzung des OBR
 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      28. Sitzung des OBR
 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      29. Sitzung des OBR
 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 92-40
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