S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM
3899 entstanden aus
Vorlage: OF 118/13 vom
15.04.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten in
Nieder-Erlenbach Vorgang: M 174/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu
berichten, ob es in Nieder-Erlenbach die Möglichkeit gibt, Toiletten für die
Öffentlichkeit zu öffnen. Im Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174,
sieht es die Stadt Frankfurt am Main als ihre Aufgabe an, ein größtmögliches
Angebot an sauberen, funktionsfähigen und sicheren öffentlichen Toiletten für
die Bevölkerung vorzuhalten. Zudem soll der Betrieb so effizient wie möglich
erfolgen und die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit durch Vandalismus und
zweckfremde Nutzung so gering wie möglich gehalten werden. In Nieder-Erlenbach gibt es keine
öffentliche Toilette, deshalb ist zu prüfen, ob die Toilette im Rathaus, die
Toiletten im Bürgerhaus und die Toilette am alten Friedhof für die
Öffentlichkeit geöffnet werden können. Wenn dem entsprochen werden kann, so ist
auch die regelmäßige, mindestens zweimal wöchentliche Reinigung und das
Bereitstellen von Seife, Handtuchpapier und Toilettenpapier erforderlich.
Begründung: Auch in Nieder-Erlenbach muss eine ausreichende
Anzahl von öffentlichen Toiletten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Gerade ältere Menschen benötigen öfters eine Toilette. Auch für Besucher, Radfahrer und Wanderer stellt das
Nichtvorhandensein von öffentlichen Toiletten ein Problem dar. Gerade die
Öffnung der Toiletten am Bürgerhaus wäre auch für den nahe gelegenen Spielplatz
eine Verbesserung.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2023, ST 2437
Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR
13 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR
13 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
13 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22
Vorlagentyp: OM
ID: OM_3899_2023
Erstellt: 02.05.2023
Aktualisiert: 27.05.2024
Parser Lab: Öffentliche Toiletten in Nieder-Erlenbach
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