S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM
4131 entstanden aus Vorlage:
OF 243/15 vom
14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere
Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu
prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und
Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom
Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa
20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung
Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003
möglich? - Kann alternativ
eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die
L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die
gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine
Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite
der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen
und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden
Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der
Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht
berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der
L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird.
Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten
Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern
genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings
ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da
die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort
unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und
Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf
welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle
aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht
eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung
in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres
Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an
diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist
dieser Zustand unzumutbar.
Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.03.2024, ST 555
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803
Vorlagentyp: OM
ID: OM_4131_2023
Erstellt: 16.06.2023
Aktualisiert: 22.10.2024
Parser Lab: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
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