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Vorlagentyp: OM ID: OM_4456_2023 Erstellt: 15.09.2023 Aktualisiert: 12.12.2023

Parser Lab: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM
 4456 entstanden aus
 Vorlage:             OF 255/15 vom
 30.08.2023   Betreff:  Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach
 - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch
 zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295  Vorgang:  OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23      Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in
 Nieder-Eschbach -  Am Hollerbusch im Rahmen
 des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen
 auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine
 Altenpflegeheime baut.      Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit
 dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat
 gefordert.   Auf der Homepage des
 Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des
 Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert:   "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen
 als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel
 ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu
 ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt
 Frankfurt Rechnung getragen werden."   Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im
 Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn
 Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in
 Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt
 wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und
 große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien
 bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung vom
 25.11.2022, OA 278
            Stellungnahme
 des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen