S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM
4605 entstanden aus Vorlage:
OF 157/14 vom
29.09.2023 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich im Plangebiet
Harheim südöstlich des Urnbergwegs Der Magistrat wird gebeten,
Teile des Plangebiets Harheim südöstlich des Urnbergwegs (Eckstraße, beginnend
mit der Hausnummer 31, Im Kalk 2 bis 24 sowie
Im Niederfeld 110 bis 130) im Zuge der Umsetzung des
Bebauungsplans Nr. 910 in einen verkehrsberuhigten Bereich,
umgangssprachlich als Spielstraße bezeichnet, umzuwidmen. Begründung: Die Wohnbebauung dieses Gebiets besteht fast nur aus
Einfamilienhäusern, in denen zum großen Teil Familien mit jüngeren Kindern
eingezogen sind. Da das Verkehrsaufkommen insgesamt gering und der
Fußgängerverkehr hoch ist, überwiegt zwischen dem Urnbergweg sowie den Straßen
Im Kalk und Eckstraße die Aufenthaltsfunktion. Schon heute spielen in
diesem Bereich zahlreiche Kinder in ihrer Freizeit auf der Straße "vor dem
Haus". Ihr Bedürfnis nach einer verkehrsberuhigten Zone wurde bisher nicht
berücksichtigt. Entsprechend häufen sich die Beschwerden zahlreicher Anwohner
über viel zu schnell und rücksichtslos fahrende Besucher der Grünflächen,
Transporter der Paketboten sowie Lastkraftwagen der Baubetriebe, obwohl sich
dort spielende Kinder aufhalten. Aufgrund des ohnehin geplanten Umbaus der
Verkehrsflächen ließe sich die Umwidmung zu einem verkehrsberuhigten Bereich
zum jetzigen Zeitpunkt deutlich leichter umsetzen. Eine Zone, in denen die
Fahrzeuge nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen, ist im Sinne der
Verkehrssicherheit und ausdrücklich erwünscht. Quelle: Google Maps inklusive eigener
Skizze Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2024, ST 284
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR
14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32-1
Vorlagentyp: OM
ID: OM_4605_2023
Erstellt: 16.10.2023
Aktualisiert: 02.08.2024
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