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Vorlagentyp: OM ID: OM_4822_2023 Erstellt: 28.11.2023 Aktualisiert: 19.12.2024

Parser Lab: Gespräch mit Volksbank und Sparkasse suchen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM
 4822 entstanden aus Vorlage: 
            OF 138/13 vom
 12.11.2023   Betreff:  Gespräch mit Volksbank und Sparkasse
 suchen     Der Magistrat wird gebeten, erneut das Gespräch mit
 Vertretern der Volksbank sowie der Frankfurter Sparkasse zu führen, mit
 dem Ziel, dass dann endlich wieder Bankgeschäfte in Nieder-Erlenbach möglich
 sind. Dazu gehören Geldtransfers, Schließfächer  etc. 
    Begründung: Seit langer Zeit haben die Nieder-Erlenbacher keine
 Möglichkeit mehr, Geldgeschäfte vor Ort zu erledigen. Bargeld bekommt man
 eventuell beim Einkaufen bei REWE und Aldi, jedoch kommt es immer häufiger vor,
 dass auch dort kein Bargeld mehr zu haben ist.    Es kann nicht sein, dass immer mehr Filialen gerade
 in den Randstadtteilen geschlossen und die Bürgerinnen und Bürger gezwungen
 werden, in die Innenstadt zu fahren, um ihre Bankgeschäfte zu erledigen. Eine
 Versorgung vor Ort ist gerade für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger
 wichtig, da diese oft nicht mehr mobil genug sind, weite Wege auf sich zu
 nehmen oder Onlinebanking zu machen.   Es ist nicht hinzunehmen, dass gerade die
 Frankfurter Volksbank immer wieder die Aussage tätigt, mit Hochdruck an
 der Erneuerung der Filiale zumindest mit Automaten zu arbeiten. Seit Corona ist
 die Filiale geschlossen und seit mehr als eineinhalb Jahren wird ein
 Wasserschaden saniert. Wo bitte bleibt da die Volksnähe, die gerade eine
 Volksbank ja haben sollte. In anderen Kommunen teilen sich
 Frankfurter Volksbank und Frankfurter Sparkasse eine Filiale oder
 fahren die Orte mit Bankbussen an.      Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 13
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 16.12.2024, ST 2145  
 Beratung im Ortsbeirat: 13     Beratungsergebnisse:  29. Sitzung des OBR
 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung   der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      30. Sitzung des OBR
 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      31. Sitzung des OBR
 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      32. Sitzung des OBR
 13 am 10.09.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      33. Sitzung des OBR
 13 am 05.11.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 13 am 03.12.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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