Skip to main content Skip to navigation Skip to footer
Vorlagentyp: OM ID: OM_4826_2023 Erstellt: 28.11.2023 Aktualisiert: 27.11.2024

Parser Lab: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg

Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.

Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: 
            OF 143/13 vom
 13.11.2023   Betreff:  Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg 
   Der Magistrat wird
 gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am
 Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück"
 vorzunehmen. Diese Maßnahme   ist für die Sicherheit der
 Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig.     Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo
 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im
 Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008
 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu
 gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt.
 Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des
 Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch
 einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten,
 die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren
 Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern
 deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen
 des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 13
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442  
 Beratung im Ortsbeirat: 13     Beratungsergebnisse:  29. Sitzung des OBR
 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      30. Sitzung des OBR
 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      31. Sitzung des OBR
 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 32-1
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.

Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen