S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage:
OF 143/13 vom
13.11.2023 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
Der Magistrat wird
gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am
Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück"
vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der
Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo
30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im
Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008
kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu
gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt.
Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des
Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch
einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten,
die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren
Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern
deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen
des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442
Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR
13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vorlagentyp: OM
ID: OM_4826_2023
Erstellt: 28.11.2023
Aktualisiert: 27.11.2024
Parser Lab: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
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