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Vorlagentyp: OM ID: OM_5172_2024 Erstellt: 23.02.2024 Aktualisiert: 18.09.2025

Parser Lab: Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM
 5172 entstanden aus
 Vorlage:             OF 479/12 vom
 02.02.2024   Betreff:  Neubau Johanna-Tesch-Schule in Kalbach
 Vorgang:  OM 6947/20 OBR
 12; V 1864/20 OBR 12; ST 2476/22; V 727/23 OBR 12      Der Ortsbeirat 12 begrüßt den Bau einer
 weiterführenden Schule in der Talstraße nach wie vor ausdrücklich und bittet
 den Magistrat, trotz der einstweiligen Absage des Regierungspräsidiums
 Darmstadt, die Bemühungen um den Standort der Johanna-Tesch-Schule in Kalbach-Riedberg weiterhin
 voranzutreiben sowie ferner die Gründe der Absage des Regierungspräsidiums
 Darmstadt zu nennen.   Falls die Johanna-Tesch-Schule den Standort Talstraße
 inzwischen ablehnt, wird der Magistrat dessen ungeachtet gebeten, die
 Verhandlungen mit dem Regierungspräsidium in Darmstadt fortzuführen, um evtl.
 perspektivisch eine andere Schule in der Talstraße zu realisieren.   Der Ortsbeirat 2 ist zu informieren.     Begründung: In der Stellungnahme vom 24.10.2022, ST 2476,
 wird berichtet, dass der Magistrat im Austausch mit der Bauaufsicht und dem
 Regierungspräsidium Darmstadt steht, und die Entscheidung zur Nutzbarkeit des
 Standortes Talstraße für einen Schulneubau noch im gleichen Jahr 2022 erfolgen
 soll.   Wie aus der Presse zu entnehmen ist,
 hat nun das Regierungspräsidium Darmstadt die Genehmigung abgelehnt. Das ist
 sehr bedauerlich, zumal gemäß Aussage der Bildungsdezernentin das in Auftrag
 gegebene Boden- und Luftgutachten dem Bau einer Schule nicht im Wege steht.
  2019 als IGS für den Frankfurter Norden in Bockenheim
 gestartet, werden die Schüler inzwischen an zwei Standorten (Falkstraße und
 Ginnheimer Straße) in unzumutbaren Räumlichkeiten unterrichtet, d. h. in
 einem maroden Schulgebäude und in Stahlcontainern. Die Schüler haben keinen
 Schulhof, die Toiletten sind marode und die Turnhalle ist seit Monaten nicht
 nutzbar, da Einsturzgefahr besteht.    Die Situation für Schüler und Lehrer ist prekär und
 man wartet händeringend auf Antworten und Lösungen. Eine Perspektive auf einen
 finalen Standort hat die Schulgemeinde bis heute nicht. Auch die Antwort auf
 die Anfrage V 727 steht immer noch aus.        Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 27.11.2020, OM 6947 
            Auskunftsersuchen
 vom 27.11.2020, V
 1864            
 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2476 
            Auskunftsersuchen
 vom 14.07.2023, V 727
  Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  31. Sitzung des OBR
 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      32. Sitzung des OBR
 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      33. Sitzung des OBR
 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      35. Sitzung des OBR
 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR
 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR
 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR
 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR
 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR
 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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