S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM
5295 entstanden aus Vorlage:
OF 492/12 vom
15.03.2024 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg
zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem
Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom
Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum
Kätcheslachweiher führt (siehe Markierung "X" in der Skizze unten), zum
Kätcheslachweiher.
Quelle: geoportal.frankfurt.de,
(c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und
Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht
weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und
angrenzende Felder, siehe auch bereits Stellungnahme vom 24.10.2016,
ST 1467, und folgendes Bild: Quelle: privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung
Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von
Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise
sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher
abzuleiten (ca. 40 Meter), erscheint als sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld
hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des
Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am
weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2025, ST 741
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5295_2024
Erstellt: 15.03.2024
Aktualisiert: 13.05.2025
Parser Lab: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen
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