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Vorlagentyp: OM ID: OM_5367_2024 Erstellt: 19.04.2024 Aktualisiert: 07.07.2025

Parser Lab: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der MichaelGrzimekSchule in NiederEschbach für sechs Monate

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 entstanden aus Vorlage: 
            OF 306/15 vom
 27.03.2024   Betreff:  Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg:
 Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der
 Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate  Vorgang:
  OM 932/21 OBR 15; ST
 483/22      Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der
 Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße
 probeweise für sechs Monate einzuführen, um den Schulweg der Schülerinnen
 und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen.   Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den
 Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler zur
 Michael-Grzimek-Schule zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur
 wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem
 Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht
 und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer
 Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon
 umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller
 vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit
 des Schulweges spricht.   In der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 483, heißt es
 wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der
 Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der
 Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße
 beibehalten werden soll."   Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der
 Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 29.07.2024, ST 1446 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 17.03.2025, ST 421  
 Beratung im Ortsbeirat: 15     Beratungsergebnisse:  36. Sitzung des OBR
 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 32-1
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen