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Vorlagentyp: OM ID: OM_5452_2024 Erstellt: 26.04.2024 Aktualisiert: 23.01.2025

Parser Lab: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM
 5452 entstanden aus
 Vorlage:             OF 513/12 vom
 05.04.2024   Betreff:  Sachstand Grundsanierung Talstraße und
 Bonifatiusstraße  Vorgang:  OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22        Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für
 die Grundsanierung der Talstraße und der  Bonifatiusstraße
 vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es
 wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem
 Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die
 Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert.   Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
 zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs-
 und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten
 Auskunft zu erteilen.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156  
 Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  32. Sitzung des OBR
 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      33. Sitzung des OBR
 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 66-5
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen