S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM
5452 entstanden aus
Vorlage: OF 513/12 vom
05.04.2024 Betreff: Sachstand Grundsanierung Talstraße und
Bonifatiusstraße Vorgang: OM 2126/22 OBR 12; ST 1908/22 Am 19.06.2020 wurde dem Ortsbeirat die Vorplanung für
die Grundsanierung der Talstraße und der Bonifatiusstraße
vorgestellt. Da das Thema von besonderer Relevanz im Stadtteil ist, ist es
wünschenswert, wenn das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung dem
Ortsbeirat die endgültige Planung mit Zeithorizonten vorstellt. Die
Grundsanierung wurde im Jahr 2020 auf 2023 terminiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
zeitnah in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung über den aktuellen Planungs-
und Ausbaustand der Talstraße sowie Bonifatiusstraße mit Zeithorizonten
Auskunft zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.05.2022, OM 2126
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2022, ST 1908
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2024, ST 2156
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5452_2024
Erstellt: 26.04.2024
Aktualisiert: 23.01.2025
Parser Lab: Sachstand Grundsanierung Talstraße und Bonifatiusstraße
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