S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM
5566 entstanden aus Vorlage:
OF 265/16 vom
16.05.2024 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf
Fünfzügigkeit erweitern Der Magistrat wird aufgefordert, den Gymnasialzweig
der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen
vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen
einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt,
dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind,
dass es aber für den Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn
die Schule am Ried nur vier Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass Kinder mit abgelehntem
Erstwunsch in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost
finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies
führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer
Ablehnung durch die Schule am Ried gegebenenfalls sehr lange Schulwege in Kauf
nehmen müssen.
Die Schule am Ried soll weiterhin
eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch
Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum
erfährt. Die Schule am Ried verfügt über
ausreichend Platz, um eine Fünfzügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und
es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, sodass perspektivisch sogar
bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 16
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2024, ST 2151
Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5566_2024
Erstellt: 04.06.2024
Aktualisiert: 18.12.2024
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