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Vorlagentyp: OM ID: OM_5566_2024 Erstellt: 04.06.2024 Aktualisiert: 18.12.2024

Parser Lab: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM
 5566 entstanden aus Vorlage: 
            OF 265/16 vom
 16.05.2024   Betreff:  Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf
 Fünfzügigkeit erweitern     Der Magistrat wird aufgefordert, den Gymnasialzweig
 der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern.       Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen
 vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen
 einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt,
 dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind,
 dass es aber für den Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn
 die Schule am Ried nur vier Gymnasialklassen bilden kann.    Problematisch ist hier, dass Kinder mit abgelehntem
 Erstwunsch in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost
 finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies
 führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer
 Ablehnung durch die Schule am Ried gegebenenfalls sehr lange Schulwege in Kauf
 nehmen müssen.   
Die Schule am Ried soll weiterhin
 eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch
 Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum
 erfährt.   Die Schule am Ried verfügt über
 ausreichend Platz, um eine Fünfzügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und
 es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, sodass perspektivisch sogar
 bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 16
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 16.12.2024, ST 2151  
 Beratung im Ortsbeirat: 16     Beratungsergebnisse:  33. Sitzung des OBR
 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      34. Sitzung des OBR
 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen