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Vorlagentyp: OM ID: OM_5595_2024 Erstellt: 07.06.2024 Aktualisiert: 17.01.2025

Parser Lab: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM
 5595 entstanden aus
 Vorlage:             OF 311/15 vom
 21.05.2024   Betreff:  Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der
 Steinern Straße  Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger
 Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße  Vorgang:  B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST
 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23      Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen
 Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den
 Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich
 Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu
 tragen, dass dieser auch gebaut wird.     Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen
 Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt
 es hierzu wie folgt:   "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die
 Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der
 Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts
 gebaut werden."   
In der Stellungnahme ST 1642 hat
 der Magistrat wie folgt ausgeführt:   "Der Kreisverkehrsplatz
 Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist
 Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich
 Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in
 der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet
 werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig
 ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen
 einschließlich des Kreisverkehrsplatzes
 Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der
 Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen
 Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den
 Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren."    Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz
 dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den
 Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb
 gebeten.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Bericht des
 Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 
            Auskunftsersuchen
 vom 23.11.2018, V
 1055            
 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 
            Anregung an den
 Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035  
 Beratung im Ortsbeirat: 15     Beratungsergebnisse:  33. Sitzung des OBR
 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 61-00
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen