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Vorlagentyp: OM ID: OM_5723_2024 Erstellt: 04.07.2024 Aktualisiert: 27.11.2024

Parser Lab: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM
 5723 entstanden aus Vorlage: 
            OF 725/3 vom
 20.06.2024   Betreff:  Mieterhöhung der
 Franz-Anton-Gering-Stiftung     Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
 berichten,   1. warum in der
 Franz-Anton-Gering-Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in
 zwei  Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch
 wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in
 Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20
 Prozent innerhalb von drei Jahren) offengelassen hat, so verstößt die
 Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der
 Franz-Anton-Gering-Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig; 2. ob die Kosten für notwendige
 Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden
 können; 3. ob die
 Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt
 wurden. Gibt es Maßnahmen, um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht
 leisten können, zu unterstützen? 4. ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen
 Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden.       Begründung: Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die
 Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in
 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon
 eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos.
 Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit
 Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre diente die Stiftung als
 Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", "bezahlbaren Wohnraum" und eine
 praktizierte Form des "selbstbestimmten Wohnens" trotz immensen Pflegebedarfes.
 Nun werden der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten
 Stiftung infrage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst
 nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die
 Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze"
 allein gelassen.   
  Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 3
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 27.09.2024, ST 1739  
 Aktenzeichen: 94
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen