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Vorlagentyp: OM ID: OM_5754_2024 Erstellt: 05.07.2024 Aktualisiert: 16.06.2025

Parser Lab: Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen Kalbach und Riedberg neu ordnen

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM
 5754 entstanden aus Vorlage: 
            OF 526/12 vom
 24.06.2024   Betreff:  Landwirtschaftlichen Verkehr zwischen
 Kalbach und Riedberg neu ordnen     Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
 berichten, ob sich der landwirtschaftliche Verkehr auf den Flächen zwischen
 Kalbach und Riedberg neu ordnen lässt, um die Felder und Wiesen mit
 landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen erreichbar zu halten und gleichzeitig
 unberechtigten motorisierten Verkehr fernzuhalten. Hierbei sollen insbesondere
 zwei mögliche Teilmaßnahmen berücksichtigt werden:   1. Die Durchfahrten von Fahrzeugen vom Kalbacher
 Stadtpfad östlich der Hausnummer 22 in Richtung Talstraße sind zu verhindern,
 z. B. durch einen abschließbaren Poller. Der Ortslandwirt, der Kalbacher
 Kerbeverein sowie der Pächter der Pferdekoppel (Kontakt ggf. über die
 Ortsvorsteherin) sollten dann jeweils einen Schlüssel erhalten.   Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
 Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen    Quelle: privat   2. Die Zufahrt zu den Feldern östlich und nördlich
 des Kätcheslachweihers ist von der Landesstraße L 3019 aus über befestigte
 Wege zu ermöglichen. Konkret geht es um die Abschnitte A und B in der
 beigefügten Skizze. Eine Bewertung, ob eine wasserdurchlässige Ausführung
 (z. B. Schotterung) auf diesem Weg (insbesondere hinsichtlich des Gefälles
 im Abschnitt B) dauerhafte Vorteile für das Wassermanagement bringt, ist wünschenswert.    Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c)
 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für
 Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen   Die Prüfung soll auch klären, ob durch eine solche
 Neuordnung neuer Schleichverkehr zwischen den Feldern zu erwarten wäre und ggf.
 wie sich dieser direkt unterbinden ließe.     Begründung: In den Fluren zwischen Kalbach und Riedberg treffen
 Freizeitnutzer zu Fuß, auf Rädern und Rollern oder auf Pferden mit Landwirten
 zusammen. Dazu kommen leider an einigen Stellen auch unberechtigt dort fahrende
 Kraftfahrzeuge, insbesondere Autos und Lieferwagen, die durch den Kalbacher
 Stadtpfad ein paar Meter zur Talstraße abkürzen. Durch die geringe
 Straßenbreite verbleibt dann kaum noch Platz für Menschen, die zu Fuß gehen,
 Rad fahren oder reiten.   In einem Gespräch mit dem Radfahrbüro, dem
 Ortslandwirt, dem Pächter der Pferdeweiden und einem Vertreter der Kleingärten
 in der Nähe wurde die bezeichnete Stelle als bester Standort ermittelt,
 insbesondere durch den auf dieser Höhe bereits neben dem Weg stehenden Poller,
 der es verhindert, einen künftigen Poller zu umfahren.   Eine Zufahrt zu den Feldern direkt von der
 L 3019 würde Konflikte zwischen Landwirten und weiteren Personen deutlich
 reduzieren und auch die dörflichen Straßen Kalbachs vom landwirtschaftlichen
 Verkehr entlasten.  
  Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 23.09.2024, ST 1703 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 13.06.2025, ST 977  
 Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  38. Sitzung des OBR
 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen