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Vorlagentyp: OM ID: OM_5819_2024 Erstellt: 03.09.2024 Aktualisiert: 08.07.2025

Parser Lab: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM
 5819 entstanden aus
 Vorlage:             OF 1333/1 vom
 13.08.2024   Betreff:  Umsetzung der Parkordnung und
 Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße  Vorgang:  OM 2813/22 OBR 1; ST 254/23      Zweimalig und zuletzt mit Stellungnahme vom
 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung von Quer-
 in Längsparken ändern zu lassen.   Dies vorangestellt, wird der Magistrat an seine
 Zusage erinnert und gebeten,   1. die zugesagte Änderung der
 Parkordnung umgehend umsetzen zu lassen. Der Magistrat wird außerdem
 gebeten, die bereits zugesagte Änderung von Quer- auf Längsparken in der
 Fischerfeldstraße unverzüglich und noch in diesem Jahrhundert umzusetzen,
 anstatt die Umsetzung weiter hinauszuzögern;    2. Poller zur Gehwegsicherung installieren zu lassen.
 Der Magistrat wird daran erinnert, die bereits vom
 Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zur Absicherung des Gehwegs durch Poller
 in diesem Bereich ebenfalls zeitnah durchzuführen zu lassen.     Begründung: Bereits zweimal, zuletzt mit Beschluss der
 Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die
 Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- in Längsparken zu ändern.
 Diese Maßnahme ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und
 die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden,
 insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, zu erhöhen. Trotz der Zusage
 ist die Umsetzung bisher ausgeblieben, was zu wachsendem Unmut
 im Stadtteil führt.   Zusätzlich hat der Ortsbeirat den Magistrat bereits
 aufgefordert, den Gehweg in diesem Bereich durch Poller absichern zu
 lassen, um ein unbefugtes Befahren und Parken auf dem Gehweg zu
 verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit der
 Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den öffentlichen Raum
 wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat
 erwartet eine zeitnahe Umsetzung beider Maßnahmen, um die Lebensqualität
 im Viertel nachhaltig zu verbessern.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 1
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 04.10.2022, OM 2813 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 23.01.2023, ST 254 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 07.07.2025, ST 1098  
 Beratung im Ortsbeirat: 1     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR 1
 am 21.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR 1
 am 18.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR 1
 am 18.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR 1
 am 29.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR 1
 am 27.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR 1
 am 24.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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