S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM
5819 entstanden aus
Vorlage: OF 1333/1 vom
13.08.2024 Betreff: Umsetzung der Parkordnung und
Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße Vorgang: OM 2813/22 OBR 1; ST 254/23 Zweimalig und zuletzt mit Stellungnahme vom
23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung von Quer-
in Längsparken ändern zu lassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat an seine
Zusage erinnert und gebeten, 1. die zugesagte Änderung der
Parkordnung umgehend umsetzen zu lassen. Der Magistrat wird außerdem
gebeten, die bereits zugesagte Änderung von Quer- auf Längsparken in der
Fischerfeldstraße unverzüglich und noch in diesem Jahrhundert umzusetzen,
anstatt die Umsetzung weiter hinauszuzögern; 2. Poller zur Gehwegsicherung installieren zu lassen.
Der Magistrat wird daran erinnert, die bereits vom
Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zur Absicherung des Gehwegs durch Poller
in diesem Bereich ebenfalls zeitnah durchzuführen zu lassen. Begründung: Bereits zweimal, zuletzt mit Beschluss der
Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die
Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- in Längsparken zu ändern.
Diese Maßnahme ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und
die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden,
insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, zu erhöhen. Trotz der Zusage
ist die Umsetzung bisher ausgeblieben, was zu wachsendem Unmut
im Stadtteil führt. Zusätzlich hat der Ortsbeirat den Magistrat bereits
aufgefordert, den Gehweg in diesem Bereich durch Poller absichern zu
lassen, um ein unbefugtes Befahren und Parken auf dem Gehweg zu
verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit der
Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den öffentlichen Raum
wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat
erwartet eine zeitnahe Umsetzung beider Maßnahmen, um die Lebensqualität
im Viertel nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2022, OM 2813
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.01.2023, ST 254
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.07.2025, ST 1098
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1
am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1
am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1
am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1
am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1
am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1
am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5819_2024
Erstellt: 03.09.2024
Aktualisiert: 08.07.2025
Parser Lab: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße
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