S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM
5907 entstanden aus
Vorlage: OF 879/10 vom
26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße,
Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM
3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10;
ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem
realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der
Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen
Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw.
innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln
schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch:
https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic
h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der
Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach
Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst
Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort
wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden.
Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die
ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein
Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu
beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen
Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass
es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO
handelt? 2. Ist eine
jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw.
geboten? 3. Auf welchen Grundlagen
sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen
aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad
nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem
jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise
vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine
Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden
nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern
bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den
Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze
Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden?
6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der
Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B.
unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann
dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss
(OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern)
linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2001, OM 37
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.01.2002, ST 179
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122
Anregung an den
Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2011, ST 337
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2025, ST 124
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5907_2024
Erstellt: 10.09.2024
Aktualisiert: 31.03.2025
Parser Lab: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße
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Originaltext (PARLIS)
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