S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM
5914 entstanden aus
Vorlage: OF 741/3 vom
27.08.2024 Betreff: Lido Café & Bar erhalten
Vorgang: OM 4137/23 OBR
3 Der Magistrat, insbesondere die Wirtschaftsförderung,
wird gebeten, sich in die Verhandlungen zwischen dem
Lido Café & Bar und der Eigentümerin als Vermittler
einzuschalten, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die es erlaubt,
das Lido Café & Bar am Luisenplatz zu erhalten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über den
D eutschen Städtetag, das Land Hessen und/oder das
zuständige Bundesministerium gesetzliche Lösungen gegen die Verdrängung von
Gewerbe und Gastronomie aus Städten und Gemeinden einzufordern, z. B.
durch eine Begrenzung der möglichen jährlichen Mieterhöhungen. Der Ortsbeirat erinnert in diesem Kontext an die
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 (Strategie zum Schutz
von Stadtteilgewerbe im Nordend), und bittet um eine überfällige
Stellungnahme. Begründung: Enorme Mietpreissteigerungen verdrängen im Nordend
Gastronomie und Gewerbe. So muss derzeit die Buchhandlung
"Land in Sicht" umziehen. Dem Lido Café & Bar am
Luisenplatz wurde ebenfalls gekündigt, weil die Betreiber sich eine
Mietpreissteigerung von 70 Prozent nicht leisten können. Beide, das
Lido Café & Bar als auch die Buchhandlung, sind längst
Institutionen im Nordend, die zum Charakter des Stadtteils und dem Wohlbefinden
der Bevölkerung beitragen. Auch andere gewachsene kleingewerbliche Strukturen
und inhabergeführte Gastronomie sind angesichts der Spekulation mit
Immobilienwertsteigerungen massiv gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.03.2025, ST 346
Antrag vom
09.04.2025, OF
868/3
Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1166
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5914_2024
Erstellt: 12.09.2024
Aktualisiert: 18.09.2025
Parser Lab: Lido Café & Bar erhalten
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