S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM
5916 entstanden aus
Vorlage: OF 745/3 vom
29.08.2024 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6
bis 8 Vorgang: V
762/23 OBR 3; ST 728/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8
teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein
Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus
wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende
der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter
Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es
zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend
gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist,
Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für
öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall
begrüßen würde.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.09.2023, V 762
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2025, ST 917
Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5916_2024
Erstellt: 12.09.2024
Aktualisiert: 11.06.2025
Parser Lab: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
Vergleich der Originalquelle mit den verfügbaren Parser-Ausgaben (Regex, docETL und optional OpenAI-Markdown). Nutze diese Ansicht als schnellen Feedback-Loop für Qualitätskontrollen aller Dokumenttypen.
Originaltext (PARLIS)
Quelle ⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
Keine Regex-Ausgabe gefunden. Prüfe, ob die Vorverarbeitung in Xata für diesen Datensatz gelaufen ist.
Keine docETL-Daten gefunden. Stelle sicher, dass der entsprechende Pipeline-Output nach Xata geschrieben wurde.
Kein OpenAI-Markdown gespeichert. Falls der Hybrid-Parser genutzt wird, stelle sicher, dass die Markdown-Ausgabe in Xata persistiert wird.
Parser-Diagnostik
- Strukturierte Daten vorhanden
- Nein
- Regex Felder
- 0
- docETL Extraktion
- Fehlt
- docETL Entscheidungsschritte
- Fehlt
- docETL Markdown
- Fehlt
- Pflichtfelder Regex
- 3 Feld(er) fehlen