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Vorlagentyp: OM ID: OM_5916_2024 Erstellt: 12.09.2024 Aktualisiert: 11.06.2025

Parser Lab: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM
 5916 entstanden aus
 Vorlage:             OF 745/3 vom
 29.08.2024   Betreff:  Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6
 bis 8  Vorgang:  V
 762/23 OBR 3; ST 728/24      Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8
 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein
 Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus
 wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende
 der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter
 Wohnungsnot in Frankfurt am  Main ist es
 zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.
  Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend
 gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist,
 Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für
 öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall
 begrüßen würde.  
    Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 3
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Auskunftsersuchen
 vom 21.09.2023, V 762
            Stellungnahme
 des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 10.06.2025, ST 917  
 Beratung im Ortsbeirat: 3     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR 3
 am 23.01.2025, TO I, TOP 53                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR 3
 am 20.02.2025, TO I, TOP 33                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR 3
 am 27.03.2025, TO I, TOP 44                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR 3
 am 24.04.2025, TO I, TOP 32                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR 3
 am 22.05.2025, TO I, TOP 23                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen