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Vorlagentyp: OM ID: OM_5923_2024 Erstellt: 13.09.2024 Aktualisiert: 18.09.2025

Parser Lab: Ein Garten für die Kita Krambambuli

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM
 5923 entstanden aus Vorlage: 
            OF 537/12 vom
 29.08.2024   Betreff:  Ein Garten für die Kita Krambambuli 
   Der Magistrat wird
 gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499,  Flurnummer
 38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der
 Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder
 freizugeben.     Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich
 gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im
 Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über
 genügend Spielfläche verfügen.   Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder
 anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden
 Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll,
 die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden.
  Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem
 verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene
 Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen,
 könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden.   Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum
 Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert
 werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung
 stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen
 eigenen Garten zu ermöglichen.   Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit
 der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern
 wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im
 Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen
 und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen.       Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 12
   Vertraulichkeit: Nein   Beratung im Ortsbeirat: 12     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR
 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      36. Sitzung des OBR
 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      37. Sitzung des OBR
 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR
 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR
 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      41. Sitzung des OBR
 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
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