S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM
5923 entstanden aus Vorlage:
OF 537/12 vom
29.08.2024 Betreff: Ein Garten für die Kita Krambambuli
Der Magistrat wird
gebeten, die Flurstücke in der Gemarkung 0499, Flurnummer
38, Flurstücknummern 3276 und 3274, die hinter der Kita Krambambuli liegen, der
Kita zu übereignen oder zumindest zur Nutzung als Gartenfläche für die Kinder
freizugeben. Begründung: Diese Anregung wurde bereits im Februar 2023 ähnlich
gestellt und damals mit der Begründung abgelehnt, dass ein Flurstück nicht im
Eigentum der Stadt Frankfurt steht und die Kinder der Kita Krambambuli über
genügend Spielfläche verfügen. Wunsch ist es, eine Gartenfläche für die Kinder
anzulegen. Allerdings führt das Anlegen von Gartenbeeten auf dem bestehenden
Gelände zu einer Reduzierung der Spielfläche. Deshalb erscheint es sinnvoll,
die angrenzenden, ungenutzten Flurstücke für den Kita-Garten zu verwenden.
Diese Flurstücke befinden sich derzeit in einem
verwahrlosten Zustand und sind frei zugänglich, nachdem der ehemals vorhandene
Zaun entfernt wurde. Anstatt diese Flächen der Verwilderung zu überlassen,
könnten sie sinnvoll und sicher für die Kinder genutzt werden. Zwar haben die Kinder derzeit ausreichend Platz zum
Spielen, doch sollte dieser Platz nicht für das Anlegen eines Gartens reduziert
werden, wenn direkt neben der Kita zwei brachliegende Grundstücke zur Verfügung
stehen. Diese Grundstücke bieten ideale Voraussetzungen, um den Kindern einen
eigenen Garten zu ermöglichen. Der Garten würde nicht nur die pädagogische Arbeit
der Kita bereichern, sondern auch die Umgebung aufwerten und den Kindern
wertvolle Erfahrungen im Umgang mit der Natur ermöglichen. Es ist daher im
Interesse der Stadt und ihrer jüngsten Bürger, diese Fläche sinnvoll zu nutzen
und den Kindern einen Garten zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
12 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
12 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5923_2024
Erstellt: 13.09.2024
Aktualisiert: 18.09.2025
Parser Lab: Ein Garten für die Kita Krambambuli
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Originaltext (PARLIS)
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Parser-Diagnostik
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- Nein
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- 0
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- Fehlt
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- Fehlt
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- 3 Feld(er) fehlen