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Vorlagentyp: OM ID: OM_5951_2024 Erstellt: 13.09.2024 Aktualisiert: 07.07.2025

Parser Lab: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM
 5951 entstanden aus Vorlage: 
            OF 321/15 vom
 16.08.2024   Betreff:  Erlass der Grundsteuer für
 Hochwasserbetroffene     Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser
 betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine
 finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und für notwendige
 Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren.    Hierzu soll auf Antrag eine Entschädigung in Höhe der
 Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar   1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen
 Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen
 waren sowie 2. für jeweils
 zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer.
    Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai
 2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem
 massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer
 Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller
 liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt.    Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren
 Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das
 Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige
 Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren
 eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt
 Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden
 Überflutungen im Stadtteil.    Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer
 von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine
 gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche
 finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem
 immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für
 Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden
 - große Opfer abverlangt.   Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird,
 stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und
 Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um
 einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell
 etwas zu entlasten.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 07.02.2025, ST 221  
 Beratung im Ortsbeirat: 15     Beratungsergebnisse:  35. Sitzung des OBR
 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      Aktenzeichen: 21-11
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen