S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM
5951 entstanden aus Vorlage:
OF 321/15 vom
16.08.2024 Betreff: Erlass der Grundsteuer für
Hochwasserbetroffene Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser
betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Nieder-Eschbach eine
finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und für notwendige
Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag eine Entschädigung in Höhe der
Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen
Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen im Mai 2024 betroffen
waren sowie 2. für jeweils
zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer.
Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten Anfang Mai
2024 in Nieder-Eschbach zum dritten Mal innerhalb von 18 Monaten zu einem
massiven Anstieg der Wassermassen im Eschbach und schließlich zu einer
Überflutung. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller
liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark beschädigt. Mit Hilfe von weiteren Retentionsflächen, höheren
Uferbegrenzungen und besser getakteten Abwasserkanalreinigungen hätte das
Hochwasser verhindert bzw. zumindest eingedämmt werden können. Derartige
Hochwasserschutzmaßnahmen werden durch den Ortsbeirat seit mehreren Jahren
eingefordert, bislang jedoch leider ohne Erfolg. Von daher trägt die Stadt
Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden
Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer
von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine
gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche
finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem
immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für
Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden
- große Opfer abverlangt. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird,
stellt der Erlass selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und
Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um
einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell
etwas zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.02.2025, ST 221
Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 21-11
Vorlagentyp: OM
ID: OM_5951_2024
Erstellt: 13.09.2024
Aktualisiert: 07.07.2025
Parser Lab: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene
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