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Vorlagentyp: OM ID: OM_6016_2024 Erstellt: 01.11.2024 Aktualisiert: 19.08.2025

Parser Lab: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM
 6016 entstanden aus Vorlage: 
            OF 330/15 vom
 15.10.2024   Betreff:  Einführung von Tempo 30 auf der Homburger
 Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung
 Urseler Weg     Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um
 eine Ausweisung des Streckenabschnitts der
 Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der
 Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine
 entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies
 jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als
 Landesstraße verweigert.   Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch
 derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen
 auszuweisen - bei
 "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und
- auch auf Bundes-, Landes- und
 Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen.   Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
 baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem
 Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der
 Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige
 Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf
 Tempo 30 begrenzt werden.      Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger
 Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im
 (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen
 Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die
 Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die
 weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren.   Aber auch für Erwachsene und besonders für in der
 Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine
 erhebliche Erleichterung.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 15
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 12.05.2025, ST 766  
 Beratung im Ortsbeirat: 15   Aktenzeichen: 32-1
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Parser-Diagnostik

Strukturierte Daten vorhanden
Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
Fehlt
docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
Pflichtfelder Regex
3 Feld(er) fehlen