S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM
6089 entstanden aus
Vorlage: OF 555/12 vom
28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang:
OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21
Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der
internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in
Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei
positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die
Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019
in Richtung Riedberg; -
Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der
Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide
Richtungen); - Einmündung
Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den
Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn
und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte.
An der Kreuzung
Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse
aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer
Beschleunigung.
In der Vorlage OM 333 wurde
unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger
Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren
Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.06.2021, OM 333
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2025, ST 738
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6089_2024
Erstellt: 08.11.2024
Aktualisiert: 13.05.2025
Parser Lab: Buslinie 29 beschleunigen
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