S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage:
OF 211/14 vom
11.11.2024 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern
Der Magistrat
wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach
der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine
Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den
Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt
dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die
Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und
langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst
sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und
Unterrichtsräume weiter genutzt werden. Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des
Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten
Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu
beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die
Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung
ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage
sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen
organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen
Risiken zu tragen.
Der Vorschlag erscheint dem
Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle
musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V.
unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften
nahtlos fortzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047
Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR
14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6157_2024
Erstellt: 25.11.2024
Aktualisiert: 07.10.2025
Parser Lab: Musikunterricht im Stadtteil sichern
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