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Vorlagentyp: OM ID: OM_6157_2024 Erstellt: 25.11.2024 Aktualisiert: 07.10.2025

Parser Lab: Musikunterricht im Stadtteil sichern

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
⛔️ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⛔️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :   Anregung an den
 Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157 entstanden aus Vorlage: 
            OF 211/14 vom
 11.11.2024   Betreff:  Musikunterricht im Stadtteil sichern
    Der Magistrat
 wird gebeten, den Fortbestand des Musikunterrichts im Stadtteil Harheim nach
 der Auflösung der Musikschule Harheim zu sichern. Dies soll durch eine
 Ausweitung des Angebots der Musikschule Frankfurt e. V. auf den
 Stadtteil ermöglicht werden. Die Musikschule Frankfurt e. V. benötigt
 dazu kurzfristige finanzielle Mittel aus dem laufenden Haushalt, um die
 Anstellung der benötigten Musikpädagogen finanzieren zu können. Mittel- und
 langfristig ist der Etat der Musikschule entsprechend anzupassen. Möglichst
 sollten Lehrkräfte, die dazu bereit sind, weiterbeschäftigt und
 Unterrichtsräume weiter genutzt werden.      Begründung: Nach der höchstrichterlichen Bestätigung des
 Bundessozialgerichts, der landläufig als "Herrenberg-Urteil" bezeichneten
 Verpflichtung für Musikschulen, ihre Lehrkräfte sozialversicherungspflichtig zu
 beschäftigen, hat der Musikverein Harheim 1913 e. V. die
 Auflösung der vom Verein getragenen Musikschule beschlossen. Die Entscheidung
 ist nachvollziehbar, da sich der ehrenamtlich geführte Verein nicht in der Lage
 sieht, den mit der Beschäftigung von fest angestellten Mitarbeitern verbundenen
 organisatorischen Mehraufwand zu leisten und die entstehenden finanziellen
 Risiken zu tragen.  
Der Vorschlag erscheint dem
 Ortsbeirat als sinnvolle und kurzfristig umsetzbare Möglichkeit, die wertvolle
 musikpädagogische Arbeit des Musikvereins Harheim 1913 e. V.
 unter Erhaltung der gewachsenen Strukturen mit den vorhandenen Lehrkräften
 nahtlos fortzusetzen.     Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 14
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047  
 Beratung im Ortsbeirat: 14     Beratungsergebnisse:  37. Sitzung des OBR
 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      38. Sitzung des OBR
 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      39. Sitzung des OBR
 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme      40. Sitzung des OBR
 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 5                           Beschluss:        a) Es dient zur Kenntnis, dass   eine schriftliche
 Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein   Vertreter des Magistrats
 in der Sitzung nicht zugegen war.     b) Der Magistrat wird hiermit
 unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die   Erledigung der Angelegenheit
 erinnert.         Abstimmung: 
     Einstimmige Annahme
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Parser-Diagnostik

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Nein
Regex Felder
0
docETL Extraktion
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docETL Entscheidungsschritte
Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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