S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM
6175 entstanden aus Vorlage:
OF 450/7 vom
11.11.2024 Betreff: Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in
Hausen am Kirchort Sankt Anna Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen,
dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen
Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort
Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein
neuer Versammlungsraum geschaffen wird. Begründung: In Hausen existiert - wie im gesamten Ortsbezirk -
kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch
Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die
einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden,
die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern
einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche
Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der
Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher
Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige
Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht
entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung
für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim
vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat
frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt,
über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung
eines Versammlungsortes verhandelt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7
am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7
am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7
am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6175_2024
Erstellt: 26.11.2024
Aktualisiert: 11.09.2025
Parser Lab: Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna
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