S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM
6516 entstanden aus
Vorlage: OF 226/14 vom
08.02.2025 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
Vorgang: V 513/22 OBR
14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24 Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat
14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige
Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und
Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per
Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu
machen. In seiner Stellungnahme vom
07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: "Die
Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der
Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien." Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste
der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den
Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der
Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu
erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun.
Begründung: Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus
dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da
das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den
gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr
entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen
der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren
lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige
Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen
entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die
mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen
Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen
seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in
der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine
nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher
Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des
neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.10.2022, V 513
Stellungnahme
des Magistrats vom 13.01.2023, ST 74
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.05.2025, ST 811
Vorlagentyp: OM
ID: OM_6516_2025
Erstellt: 17.02.2025
Aktualisiert: 19.05.2025
Parser Lab: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
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Originaltext (PARLIS)
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Betreff
Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
Vorgang: V 513/22 OBR
14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24
Begründung
<p>Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"betreff": "Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim\nVorgang: V 513/22 OBR\n14; ST 74/23; OM 4991/24 OBR 14; ST 1137/24",
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"antrag_text": "<p>Der Magistrat wird gebeten, gegenüber dem Ortsbeirat 14 konkrete Aussagen zum Bauvorhaben des neuen Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim auf dem vom Brandschutz-, Katastrophenschutz und Rettungsdienstzentrum (BKRZ) eigens dafür im September 2022 per Erbbaurechtsvertrag erworbenen Grundstücks in der Straße Altkönigblick zu machen. In seiner Stellungnahme vom 07.06.2024, ST 1137, teilte der Magistrat folgenden Sachverhalt mit: \"Die Festlegung konkreter Bauvorhaben erfolgt unter Beachtung und Abwägung der Bedarfslage vor Ort und einsatztaktischer Kriterien.\" Da bisher weder ein Zeitplan genannt noch eine Liste der abzuarbeitenden Vorhaben vorgelegt wurden, fordert der Ortsbeirat den Magistrat darüber hinaus auf, - eine Liste vorzulegen, in welcher Reihenfolge der Bau der zur Realisierung anstehenden Gerätehäuser erfolgen soll; - falls es keine solche Liste gibt, eine solche zu erstellen und dem Ortsbeirat vorzulegen; - zu begründen, was die in der Stellungnahme ST 1137 genannten Stellen daran hindert, dies zu tun.</p>",
"begruendung": "<p>Vor mehr als neun Jahren hat der Ortsbeirat 14 aus dringlichen Gründen den Bau eines neuen Gerätehauses in Harheim beantragt, da das bestehende Feuerwehrgerätehaus hinsichtlich Bau und Funktion weder den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr entspricht noch sich der erforderliche Raumbedarf zum ordnungsgemäßen Verstauen der Einsatzkleidung und separaten Umkleideräumen für Frauen realisieren lässt. Zusätzlich droht die nachhaltige Nachwuchsförderung zu erlahmen, weil schlicht kein Platz für einen entsprechenden Jugendraum zur Verfügung steht. Anfragen des Ortsbeirats, die mit Nachdruck auf die Notwendigkeit eines Standortneubaus der Freiwilligen Feuerwehr hingewiesen haben, führten bisher zu wenig planbaren Informationen seitens des Magistrats. Zweieinhalb Jahre nach dem Grundstückserwerb in der Straße Altkönigblick durch das BKRZ fordert der Ortsbeirat eine nachvollziehbare Einschätzung \"im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts\", wann denn endlich mit dem Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses für Harheim zu rechnen ist.</p>",
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