S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM
7217 entstanden aus Vorlage:
OF 1450/5 vom
01.06.2025 Betreff: Schutz der Fußgänger am südlichen
Mainufer Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum
Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer
unterhalb des Schaumainkais umzusetzen: 1. Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die
auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen
Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen; 2. Einrichtung von Zonen mit reduzierter
Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten
(z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten); 3. Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die
gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen; 4. Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem
Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders; 5. Verstärkte Präsenz des
Ordnungsamts/Straßenverkehrsamts an Wochenenden und Feiertagen zur
Sensibilisierung. Begründung: Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die
Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie
Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im
Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird
insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne
genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen
Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer
hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt.
Diese doppelte Nutzung führt
zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende
Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240
(gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei
Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft
eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der
schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen,
liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über
die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die
Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern")
sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7217_2025
Erstellt: 27.06.2025
Aktualisiert: 08.07.2025
Parser Lab: Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
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Quelle ✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
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Betreff
Schutz der Fußgänger am südlichen
Mainufer
Begründung
<p>Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen, liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern") sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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"begruendung": "<p>Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen, liegen. Gemäß § 1 StVO (\"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht\") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: \"Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern\") sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich.</p>",
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