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Vorlagentyp: OM ID: OM_7320_2025 Erstellt: 04.09.2025 Aktualisiert: 10.09.2025

Parser Lab: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern

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Originaltext (PARLIS)

Quelle
✅ Betreff ⛔️ Vorgang ⛔️ Beschlussvorschlag ⚠️ Begründung ⛔️ Anlagen ⛔️ Beratungsergebnisse
S A C H S T A N D :
   Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM
 7320 entstanden aus
 Vorlage:             OF 1058/9 vom
 18.08.2025   Betreff:  Querungssituation an der Kreuzung
 Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern  Vorgang:  OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25      Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung
 Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun
 Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist
 besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in
 der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss
 könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung
 umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen.   Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro
 einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese
 unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit
 des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie
 bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen
 möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle
 Verkehrsteilnehmenden profitieren.   Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der
 vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu
 prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung
 als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und
 Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich
 Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen.      Begründung: Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom
 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen
 und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten
 nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum
 möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich"
 bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
 von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da
 sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen
 sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der
 ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer
 Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den
 vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle
 entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als
 auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der
 gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik
 eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert
 jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die
 Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege
 erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.      Antragstellender Ortsbeirat:
             Ortsbeirat 9
   Vertraulichkeit: Nein   dazugehörende Vorlage: 
            Anregung an den
 Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 
            Stellungnahme des
 Magistrats vom 12.05.2025, ST 769

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  • Vorgang Fehlt
  • Beschlussvorschlag Fehlt
  • Begründung Nicht im Original gefunden
  • Anlagen Fehlt
  • Beratungsergebnisse Fehlt

Betreff

Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25

Begründung

<p>Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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Parser-Diagnostik

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Ja
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11
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Fehlt
docETL Markdown
Fehlt
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