S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM
7320 entstanden aus
Vorlage: OF 1058/9 vom
18.08.2025 Betreff: Querungssituation an der Kreuzung
Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung
Ammelburgstraße/Bertramstraße entsprechend seines positiven Prüfergebnisses nun
Gehwegvorstreckungen und eine Mittelinsel zu planen und einzurichten. Dies ist
besonders dringlich angesichts der inzwischen begonnenen Kanalbauarbeiten in
der Bertramstraße, die auch diese Kreuzung betreffen. Nach deren Abschluss
könnte durch eine angepasste Markierung bereits schnell eine Verbesserung
umgesetzt werden, ohne zusätzliche Kosten zu erzeugen. Bei der weiteren Planung sollte auch das Radfahrbüro
einbezogen werden, da der hier ausgewiesene Schulradweg ebenfalls durch diese
unübersichtliche Stelle führt und die baulichen Maßnahmen auch die Sicherheit
des Radverkehrs verbessern können. Das Radfahrbüro hat wiederholt gezeigt, wie
bereits mit straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen deutliche Verbesserungen
möglich sind und gelungene Planungen erarbeitet, von denen alle
Verkehrsteilnehmenden profitieren. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, trotz der
vorgebrachten Argumente noch einmal die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs zu
prüfen, da die Ammelburgstraße und die Bertramstraße beiderseits der Kreuzung
als Schulwege ausgewiesen sind und die Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2.1 (3)) ausdrücklich
Ausnahmemöglichkeiten in Tempo-30-Zonen vorsehen. Begründung: Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom
12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen
und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten
nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum
möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich"
bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da
sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen
sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der
ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer
Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den
vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle
entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als
auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der
gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik
eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert
jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die
Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege
erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.05.2025, ST 769
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7320_2025
Erstellt: 04.09.2025
Aktualisiert: 10.09.2025
Parser Lab: Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern
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Betreff
Querungssituation an der Kreuzung
Ammelburgstraße/Bertramstraße verbessern Vorgang: OM 6411/25 OBR 9; ST 769/25
Begründung
<p>Der Magistrat bestätigt in seiner Stellungnahme vom 12.05.2025, ST 769, dass die Querungssituation durch Gehwegvorstreckungen und Verkehrsinseln optimiert werden kann. Diese sinnvollen Maßnahmen sollten nun konkret zur Umsetzung gebracht werden. Die Argumentation des Magistrats zum möglichen Fußgängerüberweg lässt Fragen offen. "Grundsätzlich entbehrlich" bedeutet nicht ausgeschlossen. Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen sehen ausdrücklich Ausnahmen bei Schulwegen vor. Da sowohl die Ammelburgstraße als auch die Bertramstraße als Schulwege ausgewiesen sind, wäre dazu noch Stellung zu beziehen. Zusätzlich führt auch der ausgewiesene Schulradweg über diese Kreuzung, was die Notwendigkeit sicherer Sichtbeziehungen und klarer Verkehrsführung unterstreicht. Mit den vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen würde eine sichere Querungsstelle entstehen, die es rechtfertigt, sowohl den Schulwegplan zu aktualisieren als auch einen Fußgängerüberweg einzurichten. Es ist gut, dass trotz der gefährlichen Situation noch kein Unfall an dieser Kreuzung in die Statistik eingegangen ist. Die Erwähnung dieser Tatsache in der Stellungnahme verwundert jedoch: Die R-FGÜ nennen Unfallhäufungen ausschließlich als Kriterium für die Nachrüstung bestehender Übergänge. Die Anordnung neuer Fußgängerüberwege erfolgt nicht auf Basis von Unfallstatistiken.</p>
Vollständige Regex-Ausgabe (JSON)
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