S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7688
entstanden aus Vorlage:
OF 1115/9 vom 19.10.2025
Betreff:
Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14
Vorgang:
OM 2722/22 OBR 9; ST 2002/24
Seit Juli 2024 gilt im Abschnitt der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Busse und Lkw, um die Erschütterungsimissionen zu reduzieren. Von Anwohnerinnen und Anwohnern wird berichtet, dass bei Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeit die Belastung durch Erschütterungen deutlich zurückgeht. Leider wird das Tempolimit jedoch häufig missachtet, insbesondere von Linienbussen und Lkw. Dies führt erneut zu spürbar stärkeren Erschütterungen und damit zu einer erhöhten Belastung für die Anwohnerschaft.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse und Lkw in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14 künftig stärker zu kontrollieren. Zur Verbesserung der Einhaltung des Tempolimits wird zudem vorgeschlagen, eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige ("Smiley-Anzeige") zu installieren, um auf die erlaubte Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2722
Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2002
Vorlagentyp: OM
ID: OM_7688_2025
Erstellt: 30.10.2025
Aktualisiert: 30.10.2025
Parser Lab: Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr in der Zehnmorgenstraße 1 bis 14
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Originaltext (PARLIS)
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