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Reflexion

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Planungen Urselbach/Sandelmühle: Warum erhält der Ortsbeirat keine Information?

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2021, OF 76/8 Betreff: Planungen Urselbach/Sandelmühle: Warum erhält der Ortsbeirat keine Information? Der Ortsbeirat möge beschließen: Teilen des Ortsbeirat ist zur Kenntnis gelangt, dass bereits weit fortgeschrittene Planungen im Bereich Urselbach-Sandelmühle-Campingplatz-Kleingärten vorgenommen wurden (Bezug: Projekt DB Netz AG-Durchgängigkeit Niddawehre Praunheim und Eschersheim-Vorabzug). Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, den Ortsbeirat unverzüglich in die Planungen mit einzubeziehen. Folgende Fragen sind hierbei bereits heute vakant: 1. Wann werden dem Ortsbeirat die Planungen, inkl. der Überschwemmungsgebiete vorgestellt? 2. Wann wird die seit nunmehr 20 Jahren geplante Fischtreppe realisiert? 3. Ist die Verbreiterung des Urselbachs auf 5m vorgesehen? 4. Es verlieren ca. 7 Gärten des KGV Brühlwiese Anbauflächen, da sie durch den geplanten Weg am Urselbach im hinteren Bereich "beschnitten" werden sollen. Sind weitere Einschnitte bei den Kleingärten zu erwarten? 5. Was passiert mit den Kleingärten, die nicht zum KGV Brühlwiese gehören? 6. Wohin verlagert sich genau die bisherige Brückenzufahrt zum Restaurant und Campingplatz? 7. Was passiert mit dem kleinen Wäldchen zwischen Diehl Gelände und Campingplatz? 8. Welche Planungen sind für das Brachgelände vorgesehen, dass sich an die Häuserzeile Nummer 38ff anschließt? 9. Welche Behelfswege sind während der Umgestaltung des Gebietes vorgesehen? 10. Wie soll die Straße An der Sandelmühle den zusätzlichen Verkehr aufnehmen (400 zusätzliche Bewohner, eine Kita mit Hol- und Bringverkehr, Baustellenverkehr)? 11. Sind für das Baugebiet Sandelmühle auch die Auflagen der Stadtentwässerung Frankfurt berücksichtig worden. Und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese auf die Umgestaltung des zur Rede stehenden Geländes Begründung: Immer wieder stellt der Ortsbeirat fest, dass Planungen bereits sehr konkret vorliegen, bevor der Ortsbeirat als zuständige Gremium einbezogen wird. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 112 2021 Die Vorlage OF 76/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Planung Urselbach/Sandelmühle: Warum erhält der Ortsbeirat keine Information?

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 29.04.2022, B 180 Betreff: Planung Urselbach/Sandelmühle: Warum erhält der Ortsbeirat keine Information? Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2022, § 1091 - OA 112/21 OBR 8 - Zu Frage 1: a) Planung Urselbach - Sandelmühle - Campingplatz - Kleingärten: Der Magistrat hat bereits am 06.05.2004 das Projekt Durchgängigkeit am Eschersheimer Niddawehr mit Anschluss eines Umfluters im Ortsbeirat vorgestellt. Außerdem wurden im Nachgang zu der Ortsbeiratssitzung noch offen gebliebene Fragen mit der Stellungnahme des Magistrats vom 01.12.2004, ST 1227, beantwortet. Nach der Vorstellung des Projektes im Ortsbeirat war vorgesehen, das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einzureichen. Zu dem damaligen Zeitpunkt führte die Deutsche Bahn (DB) ihr Planfeststellungsverfahren für den 1. Bauabschnitt der S 6 (Frankfurt West - Bad Vilbel) zwischen 1998 und 2004 durch. Das Verfahren nahm längere Zeit in Anspruch, da gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wurde. Ein wichtiger Klagepunkt waren die Eingriffe in Natur und Landschaft, die von der DB im Stadtgebiet von Frankfurt am Main nicht ausgeglichen werden konnten. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) als Planfeststellungsbehörde hat sich damals entschlossen, als Ersatzmaßnahme die Umflut des Eschersheimer Niddawehrs und die Wiederherstellung der Durchgängigkeit am Praunheimer Wehr vorzusehen. Beide Projekte wurden im Zuge der Bündelung der Verfahren vom EBA und nicht durch das RP genehmigt. Die Offenlegung der Pläne für die Ersatzmaßnahme erfolgte im Zusammenhang mit den S-Bahnunterlagen. Die Gerichtsverfahren wurden im November 2011 durch den Verwaltungsgerichtshof Kassel und im Januar 2013 durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit der Bestätigung des formalen Baurechts abgeschlossen. Ende Oktober 2015 wurde der Planänderungsbeschluss zum Thema Erschütterungsschutz erlassen. Eine im Januar 2016 eingereichte Klage hatte keine aufschiebende Wirkung bei den Baumaßnahmen, die unabhängig vom Erschütterungsschutz realisiert werden. Die Baumaßnahme der DB incl. der Ausgleichsmaßnahmen sind somit rechtskräftig. Im Jahr 2017 hat die Stadt Frankfurt am Main mit der DB einen Planungs-und Baudurchführungsvertrag abgeschlossen, mit dem Tenor, dass die Baumaßnahmen am Urselbach/Eschersheimer Wehr und am Praunheimer Wehr von der DB umgesetzt werden. Der Magistrat - Stadtentwässerung Frankfurt am Main - begleitet die Baumaßnahme. Zurzeit wird die Ausführungsplanung erarbeitet. Sobald diese geprüft vorliegt, wird sie dem Ortsbeirat vorgestellt. b) Überschwemmungsgebiete: Für die Ermittlung und Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Urselbach ist das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) - Abteilung Umwelt - in Wiesbaden zuständig. Eine Neuberechnung des Überschwemmungsgebietes am Urselbach liegt mittlerweile im Entwurf vor. Der Entwurf der neuen Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des neuberechneten Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, wird vom 16.03.2022 bis 16.05.2022 in den Räumen des Umweltamts Frankfurt zur Einsicht ausgelegt. Darüber hinaus können die Unterlagen auch im Internet unter der folgenden Adresse Überschwemmungsgebiete / Stadt Frankfurt am Main Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main Nr. 10 Seite 290 vom 08.03.2022 statt. Zu Frage 2: Die Planung für die Durchgängigkeit des Niddawehres in Eschersheim hat nie den Bau einer Fischtreppe vorgesehen. Es war und ist vorgesehen, die Durchgängigkeit wiederherzustellen, ohne dass das Wehr abgerissen wird. Im Oberwasser der Stauhaltung Eschersheim wird dazu eine Verbindung (Umfluter) von der Nidda zum Urselbach geschaffen. Da die Sohle des Urselbaches höher liegt als der Stauwasserspiegel der Nidda, muss der Urselbach im Bereich rund um den Campingplatz (also im historischen Bett der Nidda) vertieft werden. Der Urselbach wird über eine raue Rampe an den Umfluter angebunden. Die Vertiefung ist auch deshalb erforderlich, um den Mündungsbereich des Urselbaches auch flussaufwärts passierbar zu machen. Fische und andere aquatische Lebewesen können das Wehr auf dieser Strecke umgehen. Die Isolation der beiden Gewässer wird somit aufgehoben. Zu Frage 3: Das neue Profil des Urselbaches wird ca. 15 m breit (von Böschungsoberkante zu Böschungsoberkante). Zu Frage 4: Im Zuge der Baumaßnahme am Urselbach wird auch ein langer geäußerter Wunsch des Ortsbeirates zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen dem Eschersheimer Schwimmbad und der Straße "An der Sandelmühle" erfüllt. Mit dieser neuen Wegeverbindung verändern sich die Flächen verschiedener Kleingärten des KGV Brühlwiese geringfügig. Diese Flächenverluste werden von der DB entschädigt und sind auch mit den einzelnen Gartenpächtern vor Ort abgestimmt worden. Weitere Flächenverluste an bestehenden Kleingärten sind nicht zu erwarten. Zu Frage 5: Kleingärten außerhalb der Kleingartenanlage Brühlwiese sind von der Baumaßnahme nicht betroffen. Zu Frage 6: In den planfestgestellten Unterlagen wurde der neue Brückenstandort zum Campingplatz bzw. Restaurant Sandelmühle direkt links, parallel zur alten Brücke, festgelegt. Zu Frage 7: Das kleine Wäldchen bleibt erhalten. Zu Frage 8: Die Fläche neben der Häuserzeile An der Sandelmühle 38 ff wurde vom Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main erworben. Es ist vorgesehen, auf dieser Fläche eine Verbindung zu dem naturnah umgestalteten Urselbach herzustellen. Eine genaue Planung liegt dem Magistrat noch nicht vor. Zu Frage 9: Die Baustelle wird über die Straßen An der Sandelmühle und Kaltmühle sowie über den Alexander-Riese-Weg angedient. Behelfswege außerhalb der eigentlichen Baustelle sind nicht vorgesehen und aufgrund der örtlichen Verhältnisse auch nicht möglich. Zu Frage 10: Der für die Umsetzung der Bebauung notwendige Bebauungsplan B 889 ist seit einem Jahr rechtsgültig. Damit wurde die Grundlage für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geschaffen. Der vorher bestehende Bebauungsplan mit gewerblicher Nutzung hätte bei Ausschöpfung des Baurechts voraussichtlich eine größere Verkehrszunahme bedeutet. Der Magistrat geht davon aus, dass bis zur Fertigstellung der neuen Wohnbebauung eine deutliche Änderung des Modal-Splits (Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedene Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsmittel) hin zu umweltfreundlichen Verkehrsarten (Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV) erfolgt ist und mit weniger Verkehr im Quartier einhergeht. Beiträge dazu sind der weitere Ausbau des ÖPNVs, die Förderung des Radverkehrs, sowie die Förderung von Lastenfahrrädern. Für den Baustellenverkehr muss der Erschließungsträger ein entsprechendes Logistikkonzept erarbeiten, wie es auch bei anderen Großbaustellen in der Stadt Frankfurt am Main üblich ist. Dieses befindet sich, nach Aussage des Erschließungsträgers, zurzeit kurz vor der Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt. Auch für den Baustellenverkehr der Umbaumaßnahme am Urselbach wird ein Logistikkonzept erstellt und mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmt. Es ist Gegenstand der Ausführungsplanung und soll ebenfalls dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu Frage 11: Das Baugebiet wird im Trennsystem entwässert. Schmutz- und Regenwasser werden dabei voneinander getrennt. Das Schutzwasser wird direkt in die Kläranlage geführt. Die Ableitung des Regenwassers erfolgt über eine Geländemulde am südlichen Rand des Baugebietes. Dort versickert das Regenwasser zum größten Teil. Der Überlauf dieser Regenwassermulden erfolgt gedrosselt in den Urselbach. Ein freier Gewässerrandstreifen von 10 m Breite ließ sich aufgrund der örtlichen Verhältnisse allerdings nicht umsetzen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 02.12.2021, OA 112 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Die Vorlage B 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis) 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 180 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2046, 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 08.09.2022 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4