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Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei?
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 Betreff: Main-Neckar-Brücke - wann endlich barrierefrei? Vorgang: A 18/11 FDP Bei Planungsprozessen zu Bauvorhaben, an denen unterschiedliche Träger zu beteiligen sind, ist es immanent, dass eigene Planungen der jeweiligen Träger zu Veränderungen führen, die das Vorhaben sowohl zeitlich als auch konzeptionell beeinflussen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Anfrage wie folgt: Zu 1: Nach Mitteilung der Deutschen Bahn AG als Eigentümerin der Main-Neckar-Brücke ist vorgesehen, die Widerlager der Brücke bis 2014 zu erneuern und zu verstärken. Dies bedeutet, dass das südliche Widerlager vergrößert und die an dieser Stelle befindliche Umformerstation der Netzdienste Rhein-Main abgebrochen werden muss. Aufgrund der Erweiterung des Widerlagers ist auch die bisher geplante Rampe auf dem Gelände des Klinikums nicht mehr ausführbar, sodass der Grunderwerb nicht mehr weiterverfolgt wird. Zu 2: Vor dem unter Ziffer 1 dargestellten Hintergrund wird geprüft, in welcher Weise eine barrierefreie Querung hergestellt werden kann. Denkbar ist, eine behindertengerechte Rampe als Stahlkonstruktion zwischen dem nördlichen Geh- und Radweg am Theodor-Stern-Kai und dem Mainufer zu bauen. Die Rampe würde vom Brückensteg aus in Richtung Osten verlaufen und an den vorhandenen Geh- und Radweg anschließen. Sofern die Machbarkeit und Koordination der Baumaßnahme bestätigt wird, könnte eine Ausführung ab 2012 erfolgen. Zu 3: Angesichts der dargestellten Sachlage sowie der Kosten für eine provisorische Lösung, die nahezu den Kosten der endgültigen Erstellung entsprechen, ist die Errichtung eines Provisoriums nicht vorgesehen. Auf die entsprechenden Ausführungen zum Bericht 526 vom 19.06.2009 wird verwiesen. Zu 4: Die Finanzierung ist aus dem Programm Radwegeausbau 2010 - 2013 (Projektdefinition 5.001068) vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 02.12.2011, OA 116 Antrag vom 29.11.2011, OF 190/5 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 25.07.2011, A 18 Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 767 Antrag vom 08.09.2014, OF 920/5 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 5 Versandpaket: 02.11.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 116 2011 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis 2. Die Vorlage OF 190/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und NPD (B 435 = Kenntnis, OA 116 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1179, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 66 6
Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.11.2011, OF 190/5 Betreff: Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Neupianung einer Rampe vom Brückensteg der Main- Neckar Brücke zum Mainuferradweg die Rampe nicht nur Richtung Osten vorzusehen, sondern auch einen Abzweig Richtung Westen mit zu planen. Des weiteren wird der Magistrat gebeten, die Option einer Rampe auf der Südseite der Trambahngleise nicht aufzugeben, sondern sich dafür einzusetzen, dass die Planungen im Zusammenhang mit der Umformerstation einem späteren Bau dieser zweiten Rampe nicht entgegenstehen, da für die Verkehrsteilnehmer Richtung Unikünik / Blutspendedienst diese Rampe weiterhin die bessere Variante ist. Außerdem wäre diese Rampe ein Teil der geplanten Radroute entlang der DB -Gieise nach Sachsenhausen. Begründung: Im Gegensatz zur früheren, ersten Planung wird voraussichtlich keine spiralförmige Rampe vorgesehen, sondern eine gerade Rampe nach Osten. Das bedeutet für die Nutzer, die Richtung Westen wollen, einen erheblich längere Wegstrecke. Da die gesamte Konstruktion neu geplant wird, sollte den Fußgängern und Radfahrern, die Richtung Niederrad / Schwanheim wollen, eine attraktive Verbindung angeboten werden, indem die Variante berücksichtigt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2011, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung OA 116 2011 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis 2. Die Vorlage OF 190/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435
S A C H S T A N D : Anregung vom 02.12.2011, OA 116 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 29.11.2011 Betreff: Rampe von der Main-Neckar-Brücke zum Mainuferweg Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zusammenhang mit der Neuplanung einer Rampe vom Brückensteg der Main-Neckar Brücke zum Mainuferradweg die Rampe nicht nur Richtung Osten vorzusehen, sondern auch einen Abzweig Richtung Westen mit einzuplanen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die Option einer Rampe auf der Südseite der Trambahngleise nicht aufzugeben, sondern sich dafür einzusetzen, dass die Planungen im Zusammenhang mit der Umformerstation einem späteren Bau dieser zweiten Rampe nicht entgegenstehen, da für die Verkehrsteilnehmer Richtung Uniklinik/Blutspendedienst diese Rampe weiterhin die bessere Variante ist. Außerdem wäre diese Rampe ein Teil der geplanten Radroute entlang der Deutsche Bahn-Gleise nach Sachsenhausen. Begründung: Im Gegensatz zur früheren, ersten Planung wird voraussichtlich keine spiralförmige Rampe vorgesehen, sondern eine gerade Rampe nach Osten. Das bedeutet für die Nutzer, die Richtung Westen wollen, eine erheblich längere Wegstrecke. Da die gesamte Konstruktion neu geplant wird, sollte den Fußgängern und Radfahrern, die Richtung Niederrad/Schwanheim wollen, eine attraktive Verbindung angeboten werden, indem die Variante berücksichtigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2011, B 435 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 767 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER und NPD (B 435 = Kenntnis, OA 116 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2012, TO II, TOP 48 Beschluss: 1. Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 116 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1179, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2012 Aktenzeichen: 66 6
Schulwegsicherungsmaßnahme an der Carl-von-Weinberg-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2012, OF 424/6 Betreff: Schulwegsicherungsmaßnahme an der Carl-von-Weinberg-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs in der Straße "Zur Waldau" zu veranlassen. Die Verkehrskontrollen des ruhenden Verkehrs sollten ebenfalls in der Straße "Boseweg" vorgenommen werden. Zudem soll der Magistrat an die Schule mit der Bitte herantreten, dass Lehrkräften und Schülern das Parkplatzangebot auf der Straßburger Straße bzw. den anliegenden Kleingärten nochmals näher gebracht wird. Begründung: Anwohner beschweren sich immer wieder über massive Geschwindigkeitsübertretungen durch Besucher der Carl-von-Weinberg-Schule (Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Anlieferverkehr). Im vorletzten Jahr wurde bei einem Ortstermin festgelegt, dass der Bürgersteig -um die Schüler zu schützen- in der Straße zur Waldau, mit Pollern versehen wird. Trotz dieser Maßnahme im Jahr 2011 wird während des Schulbetriebs wild geparkt, teilweise sogar im Kreuzungsbereich. Gleichzeitig bleiben Parkplätze in 100 Meter Entfernung (Straßburger Straße) leer. Aus diesen Gründen scheint es angemessen, hier eine konzentrierte, wiederholte Verkehrsüberwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs während des Schulbetriebs, am besten morgens, schnellstmöglich durchzuführen. Dies würde auch den Schulweg insgesamt sicherer machen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1265 2012 Die Vorlage OF 424/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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