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Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Betreff: Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet "Nieder-Eschbach Süd" in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 29.11.2016 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein neues Wohngebiet im Süden des Stadtteils Nieder-Eschbach geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden. Durch die Planung soll der Ortsteil im Süden arrondiert und die Ausbildung des Ortsrandes angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet umgesetzt werden. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd liegt im Süden des Frankfurter Stadtteils Nieder-Eschbach und hat eine Größe von 6,6 ha. Das Plangebiet grenzt im Norden an die Weimarer Straße und an die Grundstücke Gustav-Mahler-Straße 15, Fritz-Erler-Straße 26 und 29 sowie Niedereschbacher Stadtweg 29 bis 31. Im Westen wird es von der U-Bahn-Trasse der Linien U2 und U9 begrenzt. Im Süden und im Osten grenzt das Gebiet an landwirtschaftliche Flächen. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Infolge des anhaltend starken Bevölkerungswachstums waren Ende 2015 bereits 724.486 Einwohner mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet (Melderegister Frankfurt am Main, Stand 31.12.2015). Nach einer aktuellen, kleinräumigen Bevölkerungsvorausberechnung wird diese Einwohnerzahl bis 2030 auf rund 810.000 und bis zum Jahr 2040 auf voraussichtlich knapp 830.000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen. Dem vorgenannten Bedarf soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebietes geschaffen werden. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans "Wohnbaufläche geplant" dar. Eine überörtliche Fahrradroute quert das Gebiet in Nord-Süd-Richtung. Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird im Nordwesten begrenzt durch den Bebauungsplan Nr. 218 - Zwischen Straßenbahn und Harheimer Straße, in Kraft getreten am 21.06.1977. Der Bebauungsplan Nr. 225 - Zwischen Harheimer Straße und Brunnenweg, in Kraft getreten am 21.06.1977, im Nordosten des Geltungsbereichs setzt im Bereich der Weimarer Straße ein Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze), eine GRZ von 0,4 und eine GFZ von 0,7 fest. Südlich der Weimarer Straße soll dieser Bebauungsplan überplant werden. Im Osten und im Süden wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 917 durch das Gebiet des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 800 - "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" begrenzt. Im Osten wird der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans um die Breite des landwirtschaftlichen Weges überschnitten. Die Funktion des landwirtschaftlichen Weges als Verbindung in die freie Landschaft bleibt auch im Verfahren des Bebauungsplans Nr. 917 gesichert. Die Ziele des "GrünGürtelpark Nieder-Eschbach" und die des angrenzenden Landschaftsschutzgebietes werden dadurch nicht berührt. Konzept und städtebaulicher Entwurf Das Plangebiet wird derzeit fast ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch die Lage des Plangebietes nahe der U-Bahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden - auch für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen. Dabei wird ein 30 %-Anteil im geförderten Wohnungsbau zu berücksichtigen sein. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, bisher mit dem Bebauungsplan Nr. 225 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisher als Ortsrand gedachte Streifen wird zukünftig Bestandteil des Baugebietes Nieder-Eschbach Süd sein und in diesem Zusammenhang angemessen beplant und festgesetzt werden. Die hier festgesetzte Ortsrandstruktur wird aufgebrochen und in das zu planende Gebiet verlagert. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus Ausgleichsflächen nachzuweisen. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,5 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 15.02.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 134 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 82/15 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: in dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage/ggf. ein betreutes Wohnstift mit für die Bewohner selbst zu bewirtschafteten1 bis 2 Zimmer Wohnungen und einer Größe bis zu max. 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen, in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/ offenes Gemeinschafts- bzw. Begegnungszentrum (ggf. mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen, hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime bei der weiteren Planung für diese Flächenressource ist verstärkt den Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (4-6 Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten, beim Geschosswohnungsbau hinsichtlich der Höhe soll maximal 3 Vollgeschosse (ggf. im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes ist auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden, bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren, es sind ausreichend Stellplätze für PKW auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen. hinsichtlich der Begrünung (und ggf. auch als B-Plan interne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden. die Anzahl von insgesamt max. 320 Wohneinheiten (gemäß WEP 2015) für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zu Gunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 "Im Eschbachtal - Harheimer Weg" maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des B-Planes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 ha große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen 80er Jahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 134 2017 1. Der Vorlage M 35 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA . . zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 82/15 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP mit der Maßgabe beschlossen, dass . . . Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2017, OA 134 entstanden aus Vorlage: OF 82/15 vom 20.02.2017 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Seniorenwohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 35 wird unter Maßgabe folgender ergänzender konkreter städtebaulicher Ziele zugestimmt: 1. In dem neuen Baugebiet ist in der weiteren Planung bzw. im Planungsentwurf an geeigneter Stelle bereits eine Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage, gegebenenfalls ein betreutes Wohnstift, mit für die Bewohner selbst zu bewirtschaftenden Ein- bis Zweizimmerwohnungen und einer Größe bis zu maximal 20 Wohneinheiten als Sonderbau zwingend festzusetzen; 2. in zentraler Lage im Neubaugebiet ist schon bei der Planaufstellung eine Fläche für einen allgemeinen Kinder- und Jugendtreff/offenes Gemeinschafts- beziehungsweise Begegnungszentrum (gegebenenfalls mit Bewirtung) und für einen öffentlichen Spielplatz vorzusehen; 3. hinsichtlich einer optimierten Nutzung der Bauflächen für Eigenheime ist bei der weiteren Planung für diese Flächenressource verstärkt der Bau attraktiver kleinteiliger Reihenhausanlagen (vier bis sechs Häuser) mit jeweils kleinem Gartenanteil festzusetzen und diese für das Umlegungsverfahren zeitnah vorzubereiten; 4. beim Geschosswohnungsbau soll dieser hinsichtlich der Höhe maximal für drei Vollgeschosse (gegebenenfalls ist im Einzelfall aufgrund der topografischen Lage des Baugrundstückes auch der zusätzliche Ausbau des Dachgeschosses möglich) festgelegt werden; 5. bei der geplanten Siedlungsstruktur ist sich an der angrenzend bestehenden Bebauung im Norden zu orientieren; 6. es sind ausreichend Stellplätze für Pkw auf den Baugrundstücken (Tiefgarage prüfen) und im öffentlichen Verkehrsraum festzusetzen; 7. hinsichtlich der Begrünung (und gegebenenfalls auch als bebauungsplaninterne Ausgleichsflächen) soll verstärkt im Randbereich entlang der im Westen liegenden U-Bahn-Trasse auf einen Sicht- und Lärmschutz durch einen Streifen mit aufgelockerten Baumbepflanzungen im Alleestil (dazwischen öffentliche Parkplätze) gesetzt werden; 8. die Anzahl von insgesamt maximal 260 Wohneinheiten für dieses Gebiet soll in der weiteren Planung keinesfalls überschritten werden; eine Reduzierung der Anzahl der gesamten Wohneinheiten ist zugunsten vermehrter Reihenhausbebauung sowie aufgelockerter Bebauung im Geschosswohnungsbau anzustreben; 9. die Haupterschließungsstraßen sollen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden; 10. die Erdgeschosswohnungen aller Mehrfamilienhäuser sind barrierefrei auszulegen: Erreichbarkeit ohne Treppenstufen, rollstuhlgerechte Türrahmen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 917 trägt Nieder-Eschbach, neben den noch bereitzustellenden Nieder-Eschbacher Gemarkungsflächen für das Baugebiet Nr. 516 - Am Eschbachtal - Harheimer Weg, maßgeblich zur Bewältigung des Wohnraumbedarfs in Nieder-Eschbach bzw. im Frankfurter Norden bei. Für die Erstellung einer attraktiven, barrierefreien Seniorenwohnanlage in Nieder-Eschbach besteht ein hoher Bedarf. Viele ältere Nieder-Eschbacher suchen kleine Wohnungen, die sie ggf. noch selbst bewirtschaften können. Die sonstigen Forderungen und Anregungen für die inhaltliche Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 917 sollten bei der Planung Berücksichtigung finden, da hierfür Bedarfe in Nieder-Eschbach bestehen. Die 6,6 Hektar große Fläche für das Baugebiet ist als Arrondierung der dortigen Bebauungsrandlage innerhalb Nieder-Eschbachs bestens geeignet und passt sich an die vorhandene Siedlungsstruktur optimal an. Diese Fläche war bereits seit den frühen Achtzigerjahren als Wohnbauentwicklungsfläche vorgesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 15.03.2017 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.03.2017, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 35 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 134 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.03.2017, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 35 und OA 134 = Ablehnung) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23.03.2017, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 35 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 134 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen OA 134), LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass Grundnetzstraßen nicht als Spielstraßen ausgewiesen werden.) zu 2. Ziffern 1., 2., 5., 7. und 10.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffern 3., 4., 6., 8. und 9.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.05.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Nichtbefassung Beschlussausfertigung(en): § 1212, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.03.2017 Aktenzeichen: 61 00
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Betreff: Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 917 - Nieder-Eschbach Süd - Flächen für eine Senioren-wohnanlage/Wohnstift und für einen Gemeinschafts- und Jugendtreff planerisch vorgeben zu 1. In Nieder-Eschbach befinden sich die Seniorenwohnanlagen der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH Hessen (Ben-Gurion-Ring 20 u. 110). Der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe übernimmt die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnanlagen. Weitere Seniorenwohnanlagen im Stadtteil gibt es nicht. Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach befindet sich die Seniorenwohnanlage "Im Sauern" (Im Sauern 5-7) der Gemeinnützigen Siedlungswerks GmbH. Betreuungsträger ist auch hier der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe. In Harheim ist ein Wohnprojekt für geflüchtete Personen und Familien sowie Seniorinnen und Senioren geplant. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, Planungsrecht für ein Wohngebiet zu schaffen, in dem unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden sollen. Dies schließt Formen des altersgerechten Wohnens ein. In neuen Konzepten der Wohnbebauung und Wohnraumgestaltung werden andere Lösungen für ein altersgerechtes Wohnen priorisiert als das Konzept der Seniorenwohnanlage. (Zum Beispiel das vom AGB Konzern gebaute Mehrgenerationenhaus mit Angeboten für Familien und Senioren auf dem ehemaligen Areal des Frankfurter Diakonissenhauses). Barrierefrei gestalteter Wohnraum ermöglicht es auch älteren Personen in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Generell sollten die privaten und Wohn- und Geschäftsgebäude nach den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei geplant und gebaut werden. Die zwingende Festsetzung einer Fläche im Mehrgeschosswohnungsbau für eine Seniorenwohnanlage wird nicht gesehen. Zu 2. Im Stadtteil Nieder-Eschbach betreibt der Frankfurter Verband für Alten- und Behindertenhilfe die Einrichtung "Begegnungs- und Servicezentrum Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring 20). Zum Angebot dieser Einrichtung gehört auch der "Aktivclub In den Schafgärten" (Bürgerhaus), deren Mitglieder sich im Nachbarstadtteil Harheim zur Planung ihrer Aktivitäten treffen. Der Ortsverband der Arbeiterwohlfahrt Bonames - Nieder-Eschbach bietet Clubnachmittage (Ben-Gurion-Ring 12). Im Nachbarstadtteil Nieder-Erlenbach ist die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Erlenbach aktiv. Weitere Begegnungszentren explizit für Seniorinnen und Senioren gibt es nicht. Die Anzahl von Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren ist in den verschiedenen Stadtteilen unterschiedlich. Basierend auf der Bestandsaufnahme der Altenbegegnungsstätten in Frankfurt am Main (Stand: 2013/2014) gehört Nieder-Eschbach zu den Stadtteilen, die (gegenüber anderen Frankfurter Stadtteilen) über eine geringere Anzahl an Begegnungszentren für Seniorinnen und Senioren verfügen. Derzeit ist kein Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner für eine Begegnungsstätte für Seniorinnen und Senioren ersichtlich. Einen möglichen Bedarf der älteren Einwohnerinnen und Einwohner lässt sich daraus nicht ableiten und wäre gesondert zu prüfen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach werden im Fachfeld der offenen Kinder- und Jugendarbeit bereits mehrere Angebote städtisch gefördert. In der Nähe des geplanten Baugebiets wird in Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Eschbach im "Kinder- und Jugendtreff" ein offenes freizeitpädagogisches Angebot vorgehalten. Ein zusätzlicher Kinder- und Jugendtreff in der Nähe der bestehenden Einrichtung wird von Seiten des Magistrats nicht befürwortet. Ein Gemeinschafts- bzw. Nachbarschaftstreff für alle Bürgerinnen und Bürger ist eine gute Möglichkeit, den sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Stadtentwicklung vor Ort zu stärken. Eine Realisierung muss noch geprüft werden. In wieweit eine Umsetzung gelingen wird, ist zukünftig mit den Eigentümern zu verhandeln, da die Stadt Frankfurt über keine Grundstücke im Geltungsbereich verfügt. Die Finanzierung ist ungeklärt. zu 3. und 4. Mit einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot an Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen ermöglicht werden. Für die Geschoßwohnungsbauten ist überwiegend eine 3-geschossige Bebauung mit Dachgeschoss vorgesehen. zu 5. Das im Norden an den Geltungsbereich angrenzende Gebiet weist eine heterogene Baustruktur und eine vielschichtige Geschossigkeit auf. Durch die Einbeziehung des Bereiches südlich der Weimarer Straße, soll eine Verzahnung des neuen Gebietes mit der vorhandenen Ortslage geschaffen werden. Der bisherige Ortsrand wird in das zu planende Gebiet verlagert. zu 6. Private Stellplätze werden entsprechend der Stellplatzsatzung im städtebaulichen Entwurf berücksichtigt. Die öffentlichen Verkehrsflächen werden in einer Breite festgesetzt die eine Anordnung von öffentlichen Parkplätzen ermöglicht. zu 7. Eine Baumallee mit öffentlichen Parkplätzen zur U-Bahn-Trasse ist einseitig möglich. Einschränkungen ergeben sich dadurch, dass in den vorhandenen Wegen große Mischwasserkanäle liegen, die die Entwässerung des bestehenden Ortsteils aufnehmen und daher nicht zu verlegen sind. Die Möglichkeiten werden im weiteren Verfahren geprüft. zu 8. Im Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2015 sind bereits 320 Wohneinheiten für die Fläche des Geltungsbereiches vorgesehen. Eine Reduktion der Anzahl von Wohnungen im Geschosswohnungsbau zugunsten einer Erhöhung des Anteils an Reihenhäuser hält der Magistrat angesichts des derzeitigen und künftigen Wohnungsbedarfs für nicht vertretbar. Nach Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfes kann hierzu eine genauere Angabe gemacht werden. Die Planungen werden frühzeitig im Ortsbeirat vorgestellt. zu 9. Die Haupterschließungsstraße soll durch beidseitigen Ausbau mit Parkplätzen, Baumstandorten und Fußgängerwegen ausgestattet werden. In den Nebenerschließungsstraßen wird zum jetzigen Zeitpunkt von Mischverkehrsflächen ausgegangen. Auch dies wird im weiteren Verfahren geprüft und weiter abgestimmt werden. zu 10. Zur Einhaltung der Barrierefreiheit in Gebäuden sind die Vorschriften der Hessischen Bauordnung (HBO) zu beachten. Die Einhaltung dieses Belangs wird im Rahmen der Bauantragsverfahren geprüft. Eine durchgängige barrierefreie Gestaltung im Rahmen eines Bebauungsplanes kann nicht festgesetzt werden, da hierfür die Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch fehlt. Hier muss auf die Bauantragsverfahren und die Ausbauplanungen zur Ausgestaltung des öffentlichen Raumes verwiesen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Anregung vom 25.11.2022, OA 278
Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.11.2022, OA 278 entstanden aus Vorlage: OF 196/15 vom 09.11.2022 Betreff: Flächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens Vorgang: OM 4446/10 OBR 15; ST 1359/10; OA 95/11 OBR 15; B 345/12; OA 655/15 OBR 15; M 35/17; OA 134/17 OBR 15; ST 1132/17; OM 4518/19 OBR 15; ST 1776/19; V 1477/19 OBR 15; ST 404/20; OM 5759/20 OBR 15; ST 1062/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, etwaige verfügbare unbebaute Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 15 für die Möglichkeit seniorengerechten Wohnens zu prüfen und dem Ortsbeirat hierüber zu berichten. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen gehört zum Gemeinbedarf. Bedauerlicherweise ist es bislang nicht gelungen, eine geeignete Fläche hierfür zu finden. Der Verweis auf den Wegzug der Feuerwehr im Ortsmittelpunkt bei Fertigstellung des Bebauungsplans Nr. 516 ist nicht zielführend, da dieser in naher Zukunft nicht erfolgen wird. Seniorengerechtes Wohnen wird jetzt und hier benötigt. Es ist den Seniorinnen und Senioren nicht zuzumuten, im Alter den Stadtteil zu wechseln oder gar aus der Stadt hinauszuziehen. Die Menschen wollen an dem Ort bleiben, an dem sie bisher gelebt haben, was nur allzu verständlich ist. Der Magistrat wird deshalb dringend gebeten, dem Anliegen des Ortsbeirats nachzukommen, damit so schnell als möglich Abhilfe geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4446 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2010, ST 1359 Anregung vom 25.11.2011, OA 95 Bericht des Magistrats vom 13.08.2012, B 345 Anregung vom 03.07.2015, OA 655 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2017, M 35 Anregung vom 10.03.2017, OA 134 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2017, ST 1132 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2019, OM 4518 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1776 Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1477 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5759 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 404 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1062 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Antrag vom 30.08.2023, OF 255/15 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 30.11.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 278 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 2724, 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 24.01.2023 Aktenzeichen: 63-0
Beratung im Ortsbeirat: 4
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