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Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5069 (NR 982) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.11.2014 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 23.02.2015 bis 23.03.2015 durchgeführt worden sind. II. 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2017 dargestellt, geändert. II. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen Hanauer Landstraße, Honsellstraße, Mayfarthstraße und Eytelweinstraße zu einem erheblichen Anteil für Wohnnutzung gesichert werden. Zugleich soll eine verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der Hanauer Landstraße ermöglicht werden. Weiterhin soll die Planänderung genutzt werden, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.1: Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flächen des Hafenparks, der östlich angrenzenden Honsellstraße mit Honsellbrücke, die Wasserfläche zwischen Honsellbrücke und Hafenpark sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole erweitert, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole dahingehend zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. Gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße ist der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens um die Flächen der neuen Osthafenbrücke und deren südlichen Widerlagers sowie um die Flächen für Bahnanlagen westlich der Eytelweinstraße sowie des westlichen Teils der Eytelweinstraße reduziert. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Textteil (ca. 170 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 137 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.05.2011, M 100 Antrag vom 22.07.2014, NR 982 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 220 Vortrag des Magistrats vom 18.01.2019, M 6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 08.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 18.04.2017, TO I, TOP 22 Die CDU stellt folgenden mündlichen Antrag zur Vorlage M 54: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 54 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Fläche der Mole öffentlich zugänglich bleibt bzw. zugänglich gemacht wird." Beschluss: Anregung OA 137 2017 1. Der Vorlage M 54 wird unter Hinweis auf OA 137 zugestimmt. 2. Dem mündlichen Antrag der CDU wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.04.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 54 = Ablehnung, OA 137 = Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1327, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.04.2017, OA 137 entstanden aus Vorlage: M 54 vom 03.03.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 54 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Fläche am Fuße der Mole öffentlich zugänglich bleibt bzw. zugänglich gemacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 220 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Versandpaket: 19.04.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.04.2017, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 10. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.04.2017, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 54 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage OA 137 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2017, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 54 = Ablehnung, OA 137 = Prüfung und Berichterstattung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2017, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 54 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 137 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1327, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017
Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 220 Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.05.2017, § 1327 Ziffer 2. (M 54) - OA 137/17 OBR 4 - Der Bebauungsplanentwurf sieht derzeit bereits eine Zugänglichkeit des Molenkopfes durch die Festsetzung eines Geh- und Radfahrrechtes zu Gunsten der Allgemeinheit vor. Eine Überbauung ist im äußeren Bereich des Molenkopfes- auch aus Gründen des Hochwasserschutzes- erst ab einer lichten Höhe von 7,90 m über HSW (Höchster schiffbarer Wasserstand) zulässig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54 Anregung vom 18.04.2017, OA 137 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 19.07.2017 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 15.08.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.09.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) 14. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 19.09.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 220 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 1757, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 18.09.2017
Beratung im Ortsbeirat: 4
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