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Skatepark Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 492/12 vom 12.10.2019 Betreff: Skatepark Riedberg Vorgang: OM 4754/19 OBR 12; ST 1704/19 Um einen Austausch zwischen den Jugendlichen im Stadtteil, den städtischen Fachämtern sowie dem Ortsbeirat zu ermöglichen, wünscht der Ortsbeirat eine Ortsbegehung, um sich von der Lage vor Ort ein Bild zu machen. Der Ortsbeirat schlägt folgende Route für die Ortsbegehung vor, um mögliche Standorte in Augenschein zu nehmen: Beginn an den Volleyballfeldern zwischen Lärmschutzwall der A 5 und dem Familienzentrum Billabong und Endpunkt am westlichen Kätcheslachpark neben dem Basketballfeld. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Ortsbegehung bis zum Jahresende zu organisieren mit dem Ziel, einen geeigneten Standort für einen Skatepark auf dem Riedberg zu finden. Neben den üblichen Teilnehmern (zuständige Fachämter und Vertreter des Ortsbeirates) sollen vor allem interessierte Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Kinder und Jugendliche, eingeladen werden (z. B. über die Presse und/oder die Ortsbeiratsschaukästen). Die Ortsbegehung soll zu einer für Schülerinnen und Schüler geeigneten Zeit stattfinden. Begründung: Wie vermehrt in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Die Frankfurter Rundschau berichtete zuletzt am 07.10.2019 von dem Sachverhalt. In dem Artikel verdeutlichen die Initiatoren abermals, dass die Jugendlichen gerne den Ämtern direkt ihre Argumente vortragen würden. Eine Ortsbegehung bietet daher einen idealen Rahmen. Auch begrüßt der Magistrat mit der Stellungnahme vom 02.09.2019, ST 1704, die Errichtung eines Skater-Parcours und eine Prüfung soll bis zum Jahresende erfolgen, womit diese Anregung das Zeitfenster inhaltlich füllt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4754 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1704 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2433 Etatanregung vom 17.01.2020, EA 22 Anregung vom 21.01.2022, OA 138 Aktenzeichen: 67 0
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 entstanden aus Vorlage: OF 44/12 vom 11.06.2021 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche unbebauten Flächen oder Teilflächen im Ortsbezirk 12 unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Gemeinbedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei entsprechenden Flächen, soweit diese bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sein sollten, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z. B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Anregung vom 21.01.2022, OA 138 Aktenzeichen: 61 0
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeindebedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1833 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeindebedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Konkrete Bedarfe entstehen für einzelne Gemeinbedarfsfunktionen stets unterschiedlich und darüber hinaus an unterschiedlichen Stellen in den Stadtteilen. Insofern ist eine pauschale Flächenprüfung im gesamten Ortsbezirk nicht zielführend. Bei der Planung neuer Baugebiete finden regelmäßig Bedarfserhebungen statt. Dies schließt die Abfrage nach aktuellen und künftig zu erwartenden Bedarfen bei allen relevanten Stadtämtern ein. Bedarfe im Bereich allgemeinbildender Schulen werden im integrierten Schulentwicklungsplan des Stadtschulamtes dokumentiert. Bestehende bzw. entstehende Bedarfe werden in den Planungsprozessen entsprechend mit bedacht. Im Bestand können Nutzungen des Gemeinbedarfs darüber hinaus als sogenannte Anlagen für soziale oder kulturelle Zwecke in planungsrechtlich festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten oder Mischgebieten zugelassen werden. Auf dieser Basis wird aktuell durch das Amt für Bau und Immobilien ein städtisches Grundstück am unteren Ende der Straße "Zur Kalbacher Höhe" dahingehend überprüft, ob es sich für eine Kindertagesstätte eignet. Darüber hinaus wird unmittelbar angrenzend an den Ortsbezirk 12 in laufenden Planungen für das sogenannte Lurgiareal im Mertonviertel die Ansiedlung einer neuen Grundschule vorbereitet. Ob zusätzlich im Ortsbezirk konkrete Bedarfe bestehen, es noch Erweiterungsmöglichkeiten an bereits planungsrechtlich gesicherten Standorten gibt oder ggf. auf der Grundlage anderer planungsrechtlicher Möglichkeiten wie z. B. § 34 Baugesetzbuch (Bauvorhaben im bebauten Innenbereich) hierfür auch Flächenpotenziale vorhanden sind, muss einzelfallbezogen und bezogen auf einen kleinräumigen Untersuchungsraum beurteilt werden. Dabei spielt auch immer die Abwägung gegenüber anderen Belangen wie z. B. Nutzungskonkurrenzen eine Rolle. Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 72 Anregung vom 21.01.2022, OA 138
Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 162/12 Betreff: Bebauungsplanverfahren für einen Skatepark (Gemeinbedarf) einleiten Der Ortbeirat 12 hat mit OM 7056 vom 15.01.2021 einen konkreten Vorschlag für die Errichtung eines Skateparks dem Magistrat vorgeschlagen. Die Antwort darauf mit ST 831 vom 12.04.2021 war die 2. Sportanlage östlich der Altenhöferallee. Nach dem 2. Runden Tisch zur Sportanlage und der beauftragten Planung ist dieser Standort nicht mehr aktuell. Die ST 1833 vom 11.10.2021 stellt zum Thema Flächen für Gemeinbedarfe fest, dass für "Die Umwandlung von Flächen, die derzeit planungsrechtlich als "Grünfläche", "Flächen für die Landwirtschaft" oder "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" festgesetzt sind, in zukünftige Gemeinbedarfsflächen erfordert in jedem Fall ein Bebauungsplanverfahren. Dafür ist ein Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung notwendig. Diesem Beschluss vorgelagert ist unter Einbeziehung sämtlicher relevanter Belange abzuwägen, in welchen Bereichen ein akuter und vordringlicher Bedarf für Gemeinbedarfseinrichtungen besteht. Erst im Rahmen eines Planverfahrens kann die Fragestellung ggf. zu verlagernder Ausgleichsflächen behandelt werden." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten hinsichtlich der Kompensationsfläche - zwischen Lärmschutzwall der Autobahn BAB 5 bis zur Graf-von-Stauffenberg-Allee bzw. deren Bebauung bis zur Sportanlage westlich der Altenhöferallee- ein Bebauungsplanverfahren unter Hinwies auf die in der ST 831 genannten Abstandsregeln, die hier eingehalten werden können, einzuleiten, dass eine Teilfläche hiervon als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen wird, die dann der Errichtung eines Skateparks dient. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass diese Flächen bereits einem hohen Lärmpegel durch die BAB 5 ausgesetzt sind und ein Skatepark dies nicht weiter negativ beeinflusst. Begründung: Wie in den Ortsbeiratssitzungen deutlich wurde, ist ein Skatepark Wunsch zahlreicher Jugendlicher aus dem Stadtteil. Im Übrigen wird auf die diesbezüglichen Anträge, OF 492/12 vom 12.10.2019 u. a. verwiesen. Quelle: Naturreg.hessen.de Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung OA 138 2022 Die Vorlage OF 162/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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