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Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81 Betreff: Planungs- und Realisierungszeiträume für das Ernst-May-Viertel Vorgang: A 135/16 CDU/SPD/GRÜNE Im Magistratsvortrag M 82 vom 22.04.2016, Sachstandsbericht zum Ernst-May-Viertel, waren drei Phasen der Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Quartiere und der Umsetzung der Grünflächenplanung im "Ernst-May-Viertel" skizziert. Die Kernelemente in diesen Phasen waren wie folgt gedacht: Phase 1, Planungs- und Realisierungszeitraum 2016 bis 2023 - Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" (1.500 WE) - Quartier "Wohnen am nördlichen Günthersburgpark" (100 WE) - Quartier "Friedberger Landstraße / Östlich Bodenweg" (250 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Günthersburgpark nach Aufgabe des Betriebshofes Stadtgärtnerei - Schaffung "Grünkorridor" zwischen dem Quartier "Friedberger Landstraße / Südlich Wasserpark" und Dortelweiler Straße. Phase 2, Planungs- und Realisierungszeitraum 2019 bis 2027 - Quartier "An den Röthen" (260 WE) - Quartier "Katharinen-Campus" (350 WE) - Quartier "Nördlich Friedrich-Ebert-Schule" (330 WE) Realisierung Teilflächen "Grün": - Erweiterung Huthpark - Weiterer Ausbau "Grünkorridor" zwischen Dortelweiler Straße und südl. Anschluss "Grüne Mitte" Phase 3, Planungs- und Realisierungszeitraum 2022 bis 2028 - Erweiterung Festeburgsiedlung (680 WE): hierfür wäre die Einhausung aus erschließungstechnischen und Lärmschutzgründen erforderlich Realisierung Teilflächen "Grün": - Verwirklichung der neuen zentralen öffentlichen Grünfläche "Grüne Mitte". Sollte es bei diesen Phasen zu Verschiebungen der Zeitdisposition kommen, sind hierfür andere Gründe maßgeblich. Bereits heute sind die zeitlichen Taktungen der Phasen anzupassen, da gegenüber den Annahmen zu dem Sachstandsbericht Veränderungen eingetreten sind. Für die Phase drei und für die Kosten- und Finanzierungsübersicht des "Ernst-May-Viertels" ist jedoch festzuhalten, dass hier unmittelbare Abhängigkeiten mit der Ausbauplanung der A 661 bestehen. Wesentliche Prämissen, die für den Bau des Einhausungsbauwerkes zugrunde gelegt wurden, sind durch die Zurückstellung des Ausbauvorhabens der A 661 gegenstandslos geworden, wenn man den Beschluss der Bundesregierung zum Bundesverkehrswegeplan 2030 unterstellt. Zentrale Annahme zur zeitlichen Taktung der Phase drei und zur Finanzplanung des "Ernst-May-Viertels" war, dass das Planfeststellungsverfahren zum sechs-spurigen Ausbau der A 661 und das Planfeststellungsverfahren zum Bau der Einhausung der A 661 zeitnah und zeitgleich auf den Weg gebracht werden. Hieraus waren positive Synergieeffekte zu erwarten und den Betrachtungen unterstellt, sowohl im Hinblick auf die Beschleunigung von planerisch/organisatorischen Arbeitsprozessen als auch im Hinblick auf finanzielle Einsparpotentiale und ggfs. finanzieller Beteiligung des Bundes bei gemeinsamer Verwirklichung beider Baumaßnahmen. Nachdem der Bund für den Ausbau der A 661 beabsichtigt, erst nach dem Jahr 2030 entsprechende Planungs- und Baumittel bereitzustellen, bestünde gegebenenfalls die Option, die Einhausung der A 661 vom Ausbau der Autobahn abzukoppeln und als Einzelmaßnahme zu verwirklichen. Nach Maßgaben von HessenMobil (als Baulastträger des Bundes) wäre für diesen Fall die Einhausung jedoch auf eine fiktive zukünftige Sechs-Streifigkeit der A 661 hin zu dimensionieren, auch wenn die Autobahn de-facto zunächst vier-streifig bleibt. Aufgrund der veränderten zeitlichen Vorgaben des Bundes zum Ausbau der A 661 wären die für die Phase 3 getroffenen Annahmen zum Kosten- und Zeitrahmen zu überprüfen. Sofern die Stadtverordnetenversammlung in ihren Beratungen zum Vortrag M 82 vom 22.04.2016 Festlegungen zu Lage und Länge des Einhausungsbauwerkes trifft, wird der Magistrat nach entsprechender Beauftragung die zeitlichen und finanziellen Auswirkungen prüfen und zu den Ergebnissen berichten. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 139 Antrag vom 29.03.2017, OF 118/4 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 08.12.2016, A 135 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 10, 11 Versandpaket: 08.03.2017 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 81 wird mit Stimmengleichheit zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Kenntnis) 11. Sitzung des OBR 4 am 18.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 139 2017 1. Die Vorlage B 81 dient unter Hinweis auf OA 139 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 118/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 11. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2017, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Zurückweisung LINKE. 11. Sitzung des OBR 10 am 25.04.2017, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 81 = Zurückweisung, OA 139 = Ablehnung) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 113 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1467, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 61 0
Quartier ́An den Röthen ́ Quartier ́Katharinencampus ́
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.03.2017, OF 118/4 Betreff: Quartier 'An den Röthen' Quartier 'Katharinencampus' Der Ortsbeirat 4 stimmt dem Magistratsbericht B 81 unter der Maßgabe zu, dass parallel mit der Entwicklung der obengenannten Quartiere die geplante Einhausung der A 661 in diesem Bereich umgesetzt wird. Begründung: Die geplanten Quartiere befinden sich südlich der jetzt noch nicht eingehausten A 661 und wären vom Lärm der Autobahn direkt betroffen. Der Bau von bewohnten Lärmschutzwänden, wie für New Atterberry vorgesehen, sollte eine Notlösung bleiben und nicht zum Vorbild für neue Wohngebiete werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 4 am 18.04.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 139 2017 1. Die Vorlage B 81 dient unter Hinweis auf OA 139 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 118/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Quartier „An den Röthen“ und Quartier „KatharinenCampus“ Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.04.2017, OA 139 entstanden aus Vorlage: OF 118/4 vom 29.03.2017 Betreff: Quartier "An den Röthen" und Quartier "Katharinen-Campus" Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Bericht des Magistrats, B 81, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass parallel mit der Entwicklung der oben genannten Quartiere die geplante Einhausung der A 661 in diesem Bereich umgesetzt wird. Begründung: Die geplanten Quartiere befinden sich südlich der jetzt noch nicht eingehausten A 661 und wären vom Lärm der Autobahn direkt betroffen. Der Bau von bewohnten Lärmschutzwänden, wie für New Atterberry vorgesehen, sollte eine Notlösung bleiben und nicht zum Vorbild für neue Wohngebiete werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2017, B 81 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1728 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.05.2017, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (B 81 = Zurückweisung, OA 139 = Ablehnung) 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 113 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 81 = Kenntnis, OA 139 = Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 81 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 139 wird im Rahmen der Vorlage NR 235/17 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 139) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1467, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017
Quartier "An den Röthen" und Quartier "Katharinen-Campus"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1728 Betreff: Quartier "An den Röthen" und Quartier "Katharinen-Campus" Die vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Insofern liegt noch keine Entscheidung der Stadtverordneten zur Länge und Lage der Einhausung sowie zu ihrer Finanzierung und Realisierung vor. Die abschließenden Ergebnisse aus der Voruntersuchung werden Empfehlungen für die weiteren Verfahrensschritte einer möglichen Entwicklung der Gebiete "An den Röthen" und "Katharinen-Campus" beinhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann hierzu noch keine abschließende Aussage getroffen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 139
Beratung im Ortsbeirat: 4
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