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Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.08.2018, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 388/11 vom 16.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: V 291/16 OBR 11; ST 601/17 Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.12.2018 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 (Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses sind die Kreuzungsbereiche auszubauen. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. 2. einen standortfesten Blitzer in der Wilhelmshöher Straße im Bereich des Fußgängerüberwegs Zentgrafenschule/ev. Kirchengemeinde sowie im Bereich des Fußgängerüberwegs Höhe Hausnummer 69 installieren zu lassen. 3. die für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei aufzufordern, das Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach kontinuierlich zu kontrollieren. Lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durchzuführen, ist nicht ausreichend (wie in der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 601, ausgeführt). Begründung: Die Wilhelmshöher Straße wird täglich von mindestens 12.000 Kraftfahrzeugen befahren. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Tenor beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem kommt es, vorzugsweise in den Zeiten außerhalb der Berufsverkehrszeiten, immer wieder zu deutlichen Überschreitungen der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h. Weiterhin sind die verbotswidrig durch Seckbach fahrenden Lastkraftwagen in der engen Wilhelmshöher Straße mit ihren schmalen Bürgersteigen ein Problem. Eine konsequente Durchfahrtskontrolle könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601 Antrag vom 13.11.2018, OF 453/11 Etatanregung vom 03.12.2018, EA 268 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.08.2018 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.09.2018, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 3111, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.09.2018 § 3720, 28. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.02.2019 Aktenzeichen: 32 1
Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2022, OF 180/11 Betreff: Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen, um eine Reduzierung des gebietsfremden Durchgangsverkehrs auf der Wilhelmshöher Straße zu erreichen. Nördlich Seckbachs sollte der überörtliche Verkehr über die B 521 ( Friedberger Landstraße und Vilbeler Landstraße sowie Nordumfahrung Bergen) geführt werden. Hierzu ist es erforderlich, dem auf der B 521 bleibenden Verkehr an den beiden Kreuzungsbereichen - Friedberger Landstraße/Vilbeler Landstraße und Vilbeler Landstraße/Berger Nordumfahrung - noch mehr Vorrang als bisher einzuräumen. Zwecks Verbesserung des Verkehrsflusses müssten eventuell die Kreuzungsbereiche entsprechend ausgebaut werden. Südlich Seckbachs sollte der Verkehr über die Hanauer Landstraße geführt werden. Begründung: Da sich nach der Kommunalwahl 2021 eine neue Koalition im Frankfurter Römer zusammengefunden hat, erhofft sich der Ortsbeirat 11 zukünftig eine konsequentere, nicht hinhaltende Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen bzgl. der Einschränkung des Durchgangsverkehrs durch enge Wohnstraßen. Aufgrund dessen regt der Ortsbeirat 11 zum wiederholten Mal die im Antragstext geschilderten Maßnahmen zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Wilhelmshöher Straße an. Die Wilhelmshöher Straße wird werktäglich von ca. 12.000 Kraftfahrzeugen befahren, davon ist der überwiegende Teil gebietsfremder Durchgangsverkehr. Viele Autopendler nutzen die Wilhelmshöher Straße nur deshalb als Durchgangsstraße, weil ihnen bessere Alternativen fehlen. Diese Alternativen könnten durch die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen geschaffen werden. In seinem Bericht vom 13.05.2019, B 165 führt der Magistrat aus, dass erst langfristig bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden könne. Dies vorausgesetzt, könnten Verkehrsverlagerungen voraussichtlich frühestens in ca. zehn Jahren vorgenommen werden. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 140 2022 Die Vorlage OF 180/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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