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Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2022, OF 114/8 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum"in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Zentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen); 2. parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1 über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren. Begründung: Der Zustand des "Kleinen Zentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 152 2022 Die Vorlage OF 114/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung LINKE.
Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2022, OA 152 entstanden aus Vorlage: OF 114/8 vom 27.01.2022 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Einkaufzentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen); 2. parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1. über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren. Begründung: Der Zustand des "Kleinen Einkaufzentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1923 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 969 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 23.02.2022 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 152 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1405, 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 22.03.2022 Aktenzeichen: 61-02
Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 969 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße Zu 1: Bereits in den vergangenen Jahren hat sich die Frage der Neuordnung und Neugestaltung des kleinen Zentrums gestellt. Seit diesem Zeitpunkt wurden die in Frankfurt tätigen Wohnungsbaugesellschaften hinsichtlich eines Ankaufes und einer Neuordnung angefragt. Bisher hat sich keine der Wohnungsbaugesellschaften bereit erklärt, das Grundstück zu erwerben und einer neuen Nutzung zuzuführen. Gleichzeitig wurde bislang keine Verkaufsbereitschaft seitens des Grundstückseigentümers bei der Stadt geäußert und eine Einigung bezüglich einer Aufwertung konnte bisher nicht erreicht werden. Im Rahmen des 2011 durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs für das Gebiet und den Beteiligungen der Öffentlichkeit hat sich herausgestellt, dass eine ausgewogene Mischung aus Wohnen, Nahversorgung, Gastronomie und sozialen Nutzungen im Bereich des kleinen Zentrums sowie den angrenzenden Gemeinbedarfsflächen erhalten bzw. weiterentwickelt werden sollte. Die behutsame und ortsverträgliche Entwicklung des kleinen Einkaufszentrums bleibt weiterhin im Fokus der Stadtplanung. Sollte sich eine Wohnungsbaugesellschaft im weiteren Verlauf finden, die das kleine Zentrum im Sinne einer ortsverträglichen städtebaulichen Entwicklung des Areals neuordnet, so wird auch der Magistrat eine solche Entwicklung unterstützen. Zu 2: Die Idee zur Einberufung von einem Runden Tisch wird von Seiten des Magistrats befürwortet. Allerdings muss zunächst ein potentieller Käufer vorhanden sein, um die Entwicklungen sowie deren Machbarkeit bei einem Runden Tisch berücksichtigen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.02.2022, OA 152
Beratung im Ortsbeirat: 4
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