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Gymnasium Nied: Standorte im Frankfurter Westen und in Nied prüfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 971 entstanden aus Vorlage: OF 274/6 vom 26.11.2016 Betreff: Gymnasium Nied: Standorte im Frankfurter Westen und in Nied prüfen Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich des Standorts des Gymnasiums Nied auf dem Uni-Campus Westend nun wieder alternative Standorte im Frankfurter Westen und besonders im Stadtteil Nied zu suchen. Begründung: Im aktuellen Schulentwicklungsplan 2015-2019 der Stadt Frankfurt ist kein Gymnasium für den Frankfurter Westen eingeplant. Oft genannter Grund für die Nichtberücksichtigung des Frankfurter Westens war damals, dass schon vorab ein neues Gymnasium in Nied und somit in einem westlichen Frankfurter Stadtteil beschlossen worden sei. Der vorgesehene Standort auf dem Erweiterungsgelände der Fridtjof-Nansen-Schule wurde begrüßt. Die verkehrliche Anbindung ist über die nahe gelegene Straßenbahnlinie und den S-Bahn-Station "Nied" sehr gut. Das Gymnasium und der Stadtteil Nied hätten gut miteinander harmoniert. Sehr früh gab es viel Interesse aus dem Stadtteil und aus der Schule an Kooperationen. Leider wurde die Planung Ende 2015 aufgrund möglicher Probleme mit der Seveso-Richtlinie verworfen. Anstelle von Nied oder eines anderen Standortes im Frankfurter Westen sollte das Gymnasium Nied nun im Westend angesiedelt werden. Mehr als ein Jahr später entstehen am Standort im Westend scheinbar plötzlich Probleme. Das Grundstück gehört der Stadt Frankfurt, ist aber Erweiterungsfläche der Johann Wolfgang Goethe-Universität und kann nur vorübergehend für ein Gymnasium überlassen werden. Somit ist dieser so sicher dargestellte Standort vielleicht auch nur eine Sinnestäuschung. Das Gymnasium Nied befindet sich in einer Containeranlage in Höchst und kann dort mittelfristig nicht bleiben. Die Schulgemeinde braucht klare und sichere Perspektiven. Der Standort ist eine ganz wesentliche Voraussetzung für eine stabile, zielgerichtete Entwicklung der Schule. Aus diesem Grund sind nun andere Standorte im Frankfurter Westen, im Stadtteil Nied und vielleicht auch wieder das ursprüngliche Gelände an der Fridtjof-Nansen-Schule zu prüfen. Planungsdezernent Mike Josef hat im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet "Silogebiet" auch häufig eine aktuelle Bewertung der Flächen in Bezug auf die Seveso-Thematik angekündigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 431 Antrag vom 11.03.2017, OF 350/6 Antrag vom 15.05.2017, OF 402/6 Anregung vom 16.05.2017, OA 153 Aktenzeichen: 40 1
Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung von Planungsmitteln für ein Gymnasium im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.04.2017, E 49 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Bereitstellung von Planungsmitteln für ein Gymnasium im Frankfurter Westen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans A den Bau eines neuen Gymnasiums im Frankfurter Westen zu prüfen. Im Haushalt 2017 werden dafür Planungsmittel in Höhe von EUR 50.000 zusätzlich eingestellt. Begründung: Es ist zu begrüßen, dass die Zukunft des Gymnasiums Nied durch die erfolgreichen Verhandlungen mit dem Land und der Goethe-Universität nun gesichert ist. Da das Grundstück für die Auslagerung des Gymnasiums vom Standtort in der Palleskestr. im Jahr 2019 jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft zum Campus Westend liegt, wird ein weiteres Gymnasium im Frankfurter Westen benötigt, das dem Stadtteil Nied und den angrenzenden Stadtteilen unmittelbar zugutekommt. Die Auslastung der Gymnasien in Frankfurt beträgt bereits jetzt 100,7 %, die Auslastung Integrierter Gesamtschulen 85,8 %. Bereits der SEP A von 2015 (M 93) konstatiert: "Auch das ab dem Schuljahr 2015/2016 geplante neue 6-zügige Gymnasium wird die zunehmenden Kapazitätsprobleme nicht lösen können, denn bei Anlegung der heutigen Übergange in die Gymnasien von rund 53 % und der weiter steigenden Grundschuljahrgänge wird in den nächsten Jahren ein Bedarf von mehr als 100 Eingangsklassen erreicht sein. Neben anderen Maßnahmen, wie der Umlenkung in integrierte Gesamtschulen und der Schaffung von IGS-Plätzen, ist es daher dringend erforderlich, zusätzliche Gymnasialplätze zu schaffen." Auch im Planungsbezirk 6 ist das Gymnasium mit 40,2% die beliebteste Schulform und verzeichnet steigende Schülerzahlen. Auf eine IGS wechseln im Schnitt 25,1 % der Grundschülerinnen und Grundschüler nach der 4. Klasse, auf die Realschule 24,9 %, und auf die Hauptschule 8,6 % (siehe Abb. II - 6.2). Die Prognosen zu angenommenen Schülerzuwächsen werden regelmäßig von den faktischen Wachstumszahlen übertroffen. Bereits zum Schuljahr 2016/17 stehen für 5365 Frankfurter Viertklässlerinnen und Viertklässler lediglich 2670 Gymnasialplätze zur Verfügung. In die erste Klasse wurden zuletzt 5935 Grundschülerinnen und Grundschüler eingeschult, was die großen Wachstumsraten und den dringenden Bedarf an neuen Gymnasialplätzen verdeutlicht. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 16.05.2017, OA 153 Antrag vom 15.05.2017, OF 402/6 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 391 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.05.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 153 2017 1. Der Vorlage E 49 wird unter Hinweis auf OA 153 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 402/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.05.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 153 wird im Rahmen der E 49 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (E 49 = Prüfung und Berichterstattung, OA 153 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (E 49 = Ablehnung, OA 153 = Annahme)
Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2017, OF 402/6 Betreff: Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen Vorgang: OM 971/16 OBR 6; ST 431/17 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach Standorten für ein Gymnasium im Frankfurter Westen zu suchen und die Planung eines Gymnasiums im Ortsbezirk 6 in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans aufzunehmen. Begründung: Der Bedarf für ein Gymnasium im Frankfurter Westen bildete bereits die Grundlage für die Planung eines neuen Gymnasiums in Nied und ist unstrittig. Allerdings hat man für das sog. "Gymnasium Nied" nun einen Standort außerhalb des Ortsbezirks 6 gefunden. Für die westlichen Stadtteilen selbst gibt es damit wieder keine Planungen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 431 heißt es zu dem Standort lediglich, dass sich die Suche nach einem Alternativstandort für das Gymnasium Nied erübrigt habe, da das Gymnasium nun doch auf dem Universitätscampus untergebracht werden kann. Für die Eltern und Kinder im Frankfurter Westen, denen noch vor zwei Jahren ein neues Gymnasium im Frankfurter Westen in Aussicht gestellt wurde, ist die Antwort ein Schlag ins Gesicht. Im gesamten Frankfurter Westen gibt es derzeit kein "durchgängiges" Gymnasium, in das die Kinder und Jugendlichen von der 5. Klasse bis zum Abitur gehen können - Es gibt nur den Schulverbund aus Leibnizschule, Helene-Lange-Schule und Friedrich-Dessauer-Gymnasium. Dafür gibt es bereits drei Integrierte Gesamtschulen. Vor diesem Hintergrund ist eine Integrierte Gesamtschule ebenso wenig eine Alternative für ein neues Gymnasium im Frankfurter Westen, wie die neue weiterführende Schule, die im Römerhof und damit außerhalb des Frankfurter Westens entstehen soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 49 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 971 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 431 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2017, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 153 2017 1. Der Vorlage E 49 wird unter Hinweis auf OA 153 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 402/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen Etatantrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 26.04.2017, E 49
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2017, OA 153 entstanden aus Vorlage: OF 402/6 vom 15.05.2017 Betreff: Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen Etatantrag der CDU, der SPD und der GRÜNEN vom 26.04.2017, E 49 Vorgang: OM 971/16 OBR 6; ST 431/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, nach Standorten für ein Gymnasium im Frankfurter Westen zu suchen und die Planung eines Gymnasiums im Ortsbezirk 6 in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans aufzunehmen. Begründung: Der Bedarf für ein Gymnasium im Frankfurter Westen bildete bereits die Grundlage für die Planung eines neuen Gymnasiums in Nied und ist unstrittig. Allerdings hat man für das sog. "Gymnasium Nied" nun einen Standort außerhalb des Ortsbezirks 6 gefunden. Für die westlichen Stadtteilen selbst gibt es damit wieder keine Planungen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 431, heißt es zu dem Standort lediglich, dass sich die Suche nach einem Alternativstandort für das Gymnasium Nied erübrigt habe, da das Gymnasium nun doch auf dem Universitätscampus untergebracht werden kann. Für die Eltern und Kinder im Frankfurter Westen, denen noch vor zwei Jahren ein neues Gymnasium im Frankfurter Westen in Aussicht gestellt wurde, ist die Antwort ein Schlag ins Gesicht. Im gesamten Frankfurter Westen gibt es derzeit kein "durchgängiges" Gymnasium, in das die Kinder und Jugendlichen von der 5. Klasse bis zum Abitur gehen können. Es gibt nur den Schulverbund aus Leibnizschule, Helene-Lange-Schule und Friedrich-Dessauer-Gymnasium. Dafür gibt es bereits drei Integrierte Gesamtschulen. Vor diesem Hintergrund ist eine Integrierte Gesamtschule ebenso wenig eine Alternative für ein neues Gymnasium im Frankfurter Westen wie die neue weiterführende Schule, die Am Römerhof und damit außerhalb des Frankfurter Westens entstehen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 49 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 971 Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 431 Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 391 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 17.05.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 22.05.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 49 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 153 wird im Rahmen der E 49 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (E 49 = Prüfung und Berichterstattung, OA 153 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (E 49 = Ablehnung, OA 153 = Annahme) Aktenzeichen: 40 1
- Bereitstellung von Planungsmitteln für ein Gymnasium im Frankfurter Westen - Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen
S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 08.12.2017, B 391 Betreff: - Bereitstellung von Planungsmitteln für ein Gymnasium im Frankfurter Westen - Planungen für ein Gymnasium im Frankfurter Westen in den Schulentwicklungsplan aufnehmen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 - E 49/17 CDU/SPD/GRÜNE, OA 153 OBR 6 - Im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 und den drei dazu durchgeführten Planungsbezirkswerkräumen in den Bildungsregionen Mitte, Ost und West (05. und 16.12.2016, 16.01.2017) hat der Magistrat die Bedarfe im Frankfurter Westen dokumentiert. Im integrierten Schulentwicklungsplan 2016-2020 ist deshalb bereits unter Punkt 3.4 die Errichtung eines Gymnasiums in der Bildungsregion Mitte / West aufgenommen. Das Gymnasium soll zum Schuljahr 2018/19 am Römerhof seinen Betrieb aufnehmen. Der Magistrat hat für das Provisorium des neuen Gymnasiums West unter Berücksichtigung der besonderen Dringlichkeit des Vorhabens Planungsmittel in Höhe von 1.000.000 € freigegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 26.04.2017, E 49 Anregung vom 16.05.2017, OA 153 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 2, 6 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 13.12.2017 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2018, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.01.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.02.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 391 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2310, 18. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 19.02.2018 Aktenzeichen: 40 1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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