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Reflexion

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Gewerbeflächenentwicklungsprogramm

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.05.2004, § 7268 (M 152) I. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm bildet als städtebauliches Entwicklungskonzept nach §1 Abs.6 Nr.11 BauGB die Grundlage der Stadtentwicklungsplanung zur Flächensicherung und -vorsorge für Industrie und Gewerbe in Frankfurt am Main. Es ist damit bei der Aufstellung der Bauleitpläne als selbstbindender Abwägungsbelang zu berücksichtigen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat für die in der Anlage 2 dargestellten Gewerbelagen · 1.1. Gutleutstraße · 1.4. Schmidtstraße · 4.1.1. Unterhafen Intzestraße · 4.1.2. Unterhafen Lindleystraße · 6.1.3. Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd · 6.4. Lärchenstraße · 7.1. Rödelheim West · 7.1.1. Seegewann · 7.1.2. Lorscher Straße · 7.1.3. Zuwachsfläche Lorscher Straße · 11.1. Gwinnerstraße · 11.2. Borsigallee · 11.21 Borsigallee Nord Magistratsvorlagen in den Geschäftsgang geben wird, die auf die Aufstellung von Bebauungsplänen abzielen. Diese dienen der Sicherung und Entwicklung der genannten Industrie- und Gewerbegebiete. III. Es dient zur Kenntnis, dass in Aufmerksamkeitszonen um Industrie- und Gewerbegebiete bei heranrückender Wohnbebauung bzw. zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen bzw. gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. IV. Der Magistrat wird beauftragt, für die in der Anlage 2 dargestellten Entwicklungsräume dialogorientiert städtebauliche Konzepte zu erarbeiten, die die Aktivierung von gewerblichen Flächenpotenzialen zum Ziel haben. V. Der Magistrat wird beauftragt, beim Land Hessen und ggf. dem Bund auf eine deutlich verbesserte Anbindung der Gewerbegebiete im Entwicklungsraum Rödelheim/ Sossenheim an die Bundesautobahnen im Bereich des Nordwestkreuzes Frankfurt am Main hinzuwirken. Die Ergebnisse dieser Initiative beim Land Hessen und ggf. dem Bund sind hinsichtlich der Realisierungschancen der Verkehrsmaßnahmen und ihrer zeitlichen Perspektive vom Magistrat zu bewerten. Aus der Bewertung sind planerische Schlussfolgerungen für die städtebaulichen Entwicklungsziele der Gewerbelagen Rödelheim/ Sossenheim (s. Punkt IV) zu ziehen. Eine attraktive Anbindung der Gewerbegebiete durch den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) wird gleichwertig verfolgt. VI. Der Magistrat wird beauftragt, Erfahrungen aus dem Modellprojekt zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes zu evaluieren und neue mögliche Standorte für weitere Standortmanagements zu sondieren, um die Entwicklung von Bestandsgebieten zu begleiten. VII. Liegenschaften im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main und ihrer Eigenbetriebe, die sich in Lagen der Standorttypen Industrie- und Gewerbestandort sowie Häfen und Logistik-standort nach Anlage 1 befinden, werden nur in begründeten Ausnahmefällen für ausnahmsweise zulässige Nutzungen (nach §§ 8,9 BauNVO; Gewerbe- und Industriegebiete) im städtischen Interesse veräußert oder verpachtet. Dies gilt auch für Beherbergungsstätten. VIII. Der Magistrat wird beauftragt, neue Gewerbegebiete zu entwickeln. Eine attraktive Anbindung der neuen Gewerbegebiete durch den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) wird verfolgt. Die Potenziale des Schienengüterverkehrs sollen genutzt werden. IX. Der Magistrat wird beauftragt, ein Wirtschaftsflächenkonzept zu erarbeiten. X. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Magistrat für eine verstärkte regionale Kooperation bei der Gewerbeflächenentwicklung einsetzt. XI. Der Magistrat wird beauftragt, die Einrichtung einer Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung vorzubereiten. XII. Der Magistrat wird beauftragt, die Erfahrungen aus dem Nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/Seckbach nutzend, die Entwicklung eines Pilotprojekts "Nullemissions-Gewerbepark" in Frankfurt am Main zu prüfen. Begründung: A) Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6727 vom 28.01.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Masterplan Industrie zur Kenntnis genommen. Die nachfolgenden Ziele des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms orientieren sich an den Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung des Masterplans Industrie: 1. Geeignete Standorte für emittierendes Gewerbe und stark emittierende Industrie in Frankfurt am Main anforderungsgerecht durch Bebauungs- und Rahmenpläne sichern und entwickeln. 2. Flächenpotenziale für gewerbliche und industrielle Innenentwicklung an bestehenden Standorten gezielt nutzen und gemeinsam mit den Unternehmen und Eigentümern Einschränkungen der Flächenverfügbarkeit überwinden. 3. Erreichbarkeit von gewerblichen Entwicklungsschwerpunkten durch leistungsfähige Verkehrserschließung gewährleisten und Engpässe umsetzungsorientiert und nachhaltig lösen (MIV, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Güterverkehr auf Schiene, Straße und möglichst auch Schiff). 4. Bestehendes Gewerbeflächenangebot im Stadtgebiet erhalten und bedarfsorientierte Neuausweisungen von Gewerbegebieten regional abstimmen. 5. Durch Standortmanagement gebietsspezifische Probleme im Dialog mit Unternehmen und städtischen Akteuren bearbeiten und Standortqualitäten herausstellen. 6. Belange von emittierenden Betrieben, die auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie in der städtischen Liegenschaftspolitik Priorität einräumen. 7. Für den Wirtschaftsstandort Frankfurt a.M. bedeutsame Flächen in Ihrer Gesamtheit und Wechselwirkung betrachten und Perspektiven u.a. für Stadtteilgewerbe, Dienstleistung und Handel aufzeigen. Mit der Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes 2004 (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.05.2004) werden Entwicklungsvorstellungen für gewerbliche Bauflächen aus dem Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) konkretisiert. Als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung benennt es Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für emittierende Industrie und emittierendes Gewerbe. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm ist als städtebauliches Entwicklungskonzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen (§1 Abs.6 Nr.11 BauGB). Über die städtebaulichen Planungen hinaus bedarf es für einige Standorte eine Verbesserung der Verkehrserschließung, der weiteren Konkretisierung städtebaulicher Zielvorstellungen und eines vertieften Dialogs mit den ansässigen Unternehmen, um die Standortbedingungen zu verbessern. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm leistet Vorarbeit für die langfristige Entwicklung und Sicherung von Gewerbeflächen. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen. Dieser Leitfaden muss später in der Bauleitplanung, im Standortmanagement und bei Grundstückverkehrsangelegenheiten, in denen die Stadt Frankfurt am Main involviert ist, berücksichtigt werden, damit die positiven angestrebten Effekte erreicht werden können. B) Alternativen Die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms 2004 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 7268 vom 13.04.2004 ist ohne Alternative, wenn die Handlungsempfehlungen des Masterplans Industrie mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6727 vom 28.01.2016 hinsichtlich der Gewerbeflächenentwicklung (§1 Abs.6 Nr.11) umgesetzt werden sollen. C) Lösung en Im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP 2010) für den Ballungsraum FrankfurtRheinMain wird auch für das Stadtgebiet Frankfurt a.M. die beabsichtigte, städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dargestellt. Das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm konkretisiert Zielaussagen für bestehende und geplante gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Hafen sowie die so genannten CargoCities als Teil der Fläche für den Flugverkehr im Stadtgebiet. Für die gewerblichen Bauflächen wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme durchgeführt. Mit der Fortschreibung des Gewerbeflächenkatasters (Stichtag 31.12.2016) wurden die Nutzung und die Flächenpotenziale aller gewerblichen Bauflächen grundstücksbezogen erhoben. Des Weiteren wurden das bestehende Baurecht, potenzielle Umfeldkonflikte, Restriktionen wie Altlastenverdachtsflächen oder Denkmäler, die äußere Erschließungsqualität, Bodenpreise sowie städtische Liegenschaften in die Priorisierung von Handlungserfordernissen einbezogen. Viele Restriktionen für die weitere Entwicklung bestehender Gewerbestandorten sind durch die Schaffung oder Anpassung des Baurechts alleine nicht aufzulösen. Auch die Handlungsempfehlungen aus dem räumlich-funktionalen Entwicklungskonzept des Masterplans Industrie gehen über die Klärung der stadtplanerischen Ziele und Voraussetzungen hinaus. Weitere Empfehlungen zur Aktivierung von verbleibenden Flächenpotenzialen im Stadtgebiet, zur Verbesserung der äußeren Erschließung, zur Qualifizierung und Profilierung, zur Ausrichtung der städtischen Liegenschaftspolitik sowie der Initiierung von Standortgemeinschaften wurden daher einerseits räumlich und inhaltlich konkretisiert, und andererseits die Handlungsbedarfe priorisiert. Standorttypen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms Die Standorttypen des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes definieren das Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziel der gewerblichen Bauflächen. Die allgemeine Entwicklungsvorstellung "gewerbliche Baufläche" aus dem Regionalen Flächennutzungsplan wird durch die Benennung unterschiedlicher Standorttypen im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm inhaltlich und räumlich weiter konkretisiert und dient als Leitlinie für die Ansiedlungsberatung, Bauberatung und die Bauleitplanung. Die Ziele für die Entwicklung der Gebiete werden anhand folgender Faktoren definiert: · Nutzungszusammensetzung / Gebietscharakter · Immissionsschutz / Standortanforderungen · Bodenpreis / Eigentum (Orientierung am Bodenrichtwert Stichtag 01.01.2016; Gutachterausschuss für Immobilienwerte) · Erschließungssituation / Erreichbarkeit durch motorisierten Individualverkehr (MIV) und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Schiene und Hafen In der städtebaulichen Planung sind Bau- und Emissionsschutzrecht eng miteinander verbunden. Emittierende Betriebe sind wegen Lärm, Gerüchen, Erschütterungen oder starken Lichtquellen auf Industrie- bzw. Gewerbegebiete nach Baunutzungsverordnung (§§ 8,9 BauNVO) angewiesen. Dabei wird im Gesetz von der Schutzbedürftigkeit anderer Nutzungen - insbesondere Wohnen - ausgegangen und zwischen Intensität der potenziellen Immission unterschieden, so dass in Misch- oder Wohngebieten viele emittierende Betriebstypen unzulässig sind. Oft entstehen durch Schwerlastverkehre zusätzliche Belastungen im Umfeld, die zu Konflikten führen können. Standorte, die überwiegend für Industrie-, Gewerbe-, Hafen- oder Logistiknutzungen geeignet sind, bilden als "klassische Gewerbe- und Industriegebiete" den Kern des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes: Industriepark · Industrieparks, Standorte für industrielle Produktion sowie Störfallbetriebe und deren Lagerstätten; Büro- und Verwaltungsgebäude i.d.R. betriebszugehörig bzw. dienen Forschungszwecken; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · vorwiegend stark emittierende Betriebe; z.T. Achtungsabstände nach Seveso-Richtlinie mit besonderen Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur · Großflächige Eigentumsverhältnisse; professionelles Standortmanagement / betriebliche Konzepte · Auf leistungsfähige, externe Erschließung für MIV angewiesen; z.T. hohes Verkehrsaufkommen mit 24h-Schwerlastverkehren auch im Umfeld; Erhalt und Förderung der Gleis- und Hafenanbindung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Hafen- und Logistikstandort · Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Hafen, Standorte mit überwiegend flächenextensiven Nutzungen und besonderer, infrastruktureller Ausstattung; Büro- und Verwaltungsgebäude sind betriebszugehörig untergeordnet; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · Erheblich emittierende Betriebe, flächenextensive Lagerflächen · Bodenpreis bis 200 Euro; hoher Anteil städtischer Liegenschaften · Auf leistungsfähige, externe Erschließung für den MIV angewiesen; z.T. hohes Verkehrsaufkommen mit 24h-Schwerlastverkehren; Erhalt und Förderung der Gleis- und Hafenanbindung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Gewerbestandort · Überwiegend Produktions-, Lager- und Werkstätten, Büro- und Verwaltungsgebäude sind i.d.R. betriebszugehörig untergeordnet; restriktiver Umgang mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen und Beherbergungsstätten · vorwiegend nicht erheblich emittierende Gewerbebetriebe · Bodenpreis 200-250 Euro; Planerfordernis bei Befreiung zu Gunsten von Wohnnutzungen · Auf leistungsfähige, externe MIV Erschließung angewiesen; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Stadtteilgewerbe · Kleinteiliges Gewerbe mit hohen Anteilen ausnahmsweise zulässiger Nutzungen und Wohnanteilen im Bestand oder dem direktem Umfeld; restriktiver Umgang mit Wohnnutzungen und Beherbergungsstätten · nicht erheblich bzw. wesentlich emittierende Gewerbebetriebe · Bodenpreis 200-250 Euro · Beordnung interner Erschließung; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV Insbesondere in historisch gewachsenen Lagen mischen sich kleinteilige Handwerksbetriebe mit ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für kirchliche, kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke. Häufig ist auch das sogenannte betriebszugehörige Wohnen Teil dieser Gemengelagen. Typische Konflikte entstehen z.B. auf Grund beengter Straßenquerschnitte zwischen ruhendem Verkehr und Lieferverkehren oder wegen verstetigter Wohnnutzungen. Dort, wo der Wohnanteil gering ist und der gewerbliche Gebietscharakter überwiegt, wird im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Begriff Stadtteilgewerbe verwendet, da noch nicht von einem Mischgebietscharakter nach §6 BauNVO ausgegangen wird. Beherbergungsstätten sind nicht auf Gewerbegebiete angewiesen und auf Grund ihrer Rentabilität stark bodenpreiswirksam. Sie treten damit in Flächenkonkurrenz mit klassischen Nutzern und können ähnlich der ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - z.B. durch Publikumsverkehr - Konflikte auslösen. Sonstige Standorttypen Neben den Standorten für emittierende Nutzungen sind auf Grund der vorhandenen Nutzungsprägung weitere Standorttypiken definiert worden. Die Nutzer sonstiger Standorte sind nicht zwangsläufig auf gewerbliche Bauflächen angewiesen, und stehen damit in Flächenkonkurrenz zu den emittierenden Nutzern. Die Nutzer sind zudem häufig in der Lage, höhere Bodenpreise bzw. Mieten zu zahlen. Handelsstandorte · Vorwiegend Groß- oder Autohandel; diverse Dienstleistungen · Eingeschränkt emittierend; Berücksichtigung der Zielvorgaben des in Fortschreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts · Bodenpreis 250-600 Euro; auf gewerblichen Bauflächen · Auf leistungsfähige, externe MIV Erschließung angewiesen; attraktive Erreichbarkeit durch ÖPNV; hohes Aufkommen an Kunden- und Lieferverkehren Die im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm definierte Standorttypik "Handel" bezeichnet Standorte, die im engeren Sinne nicht mehr für emittierende, gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen gesichert oder entwickelt werden. Handelsstandorte sind in der BauNVO nicht eindeutig als eigene Gebietstypik definiert. Während Groß- und Autohandel in Gewerbegebieten i.d.R. zulässig sind, gibt es hinsichtlich des Einzelhandels zahlreiche rechtliche Definitionen. Für folgende, gewerbliche Bauflächen gelten neben dem o.g. Entwicklungsziel des Groß- und Autohandels die Aussagen des in Fortschreibung befindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts zu "Ergänzungsstandorten" des Einzelhandels: · 4.4 Hanauer Landstraße Mitte · 11.21 Borsigallee (Nord) · 11.6 Hanauer Landstraße Ost Urbanes Gewerbe / Büro · Büro- und Verwaltungsgebäude, sowie Gewerbeimmobilien mit hoher, städtebaulicher Dichte · Eingeschränkt emittierende Gewerbebetriebe; restriktiver Umgang mit Wohnnutzungen · Bodenpreis 250-900 Euro; stark lagebedingt · Dienstleistungen und der Gebietsversorgung dienende Einrichtungen erwünscht Einige gewerbliche Bauflächen sind fast ausschließlich durch Büro- und Verwaltungsgebäude geprägt. Büronutzungen sind aber nicht auf gewerbliche Bauflächen angewiesen, sondern können insbesondere auch in Kerngebieten bzw. Urbanen Gebieten angesiedelt werden. Anstatt einer funktionalen Infrastruktur stehen hier wegen der hohen Arbeitsplatzdichte die Erreichbarkeit durch den schienengebundenen Personennahverkehr (SPNV) und weiche Standortfaktoren wie die Begrünung des Umfeldes oder gastronomische Angebote im Vordergrund. Auch die Organisation der Immobilien spielt eine wichtige Rolle - z.B. können Coworking-Spaces, Gründerzentren oder Forschungseinrichtungen in Bürogebäuden angesiedelt werden. Die Standortkategorie Bürostandorte/ Urbanes Gewerbe ist von hoher Bedeutung für den Dienstleistungsstandort Frankfurt am Main. Da im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm der Fokus auf gewerblichen Bauflächen liegt, wurde z.B. der Industriehof als Standort für Büro- und Urbanes Gewerbe dargestellt, das Mertonviertel als Mischbaufläche jedoch nicht. Um künftig die Gesamtheit aller Büro- und Verwaltungsstandorte zu erfassen und aktuelle Bedarfsentwicklungen für die Stadtentwicklungsplanung zu bewerten, wird eine Analyse der Büroflächenentwicklung erarbeitet. Die Bezeichnung "Urbanes Gewerbe" berücksichtigt aktuelle Trends zur Digitalisierung der Industrie. Wegen technischer Neuerungen wird künftig teilweise von geringeren Emissionen und damit einer höheren Umfeldverträglichkeit in der kleinteiligen Produktion ausgegangen. Wie bei Bürogebäuden kann durch mehrere Geschosse eine höhere städtebauliche Dichte erreicht werden. Dabei handelt sich jedoch nicht um Rechenzentren. Die Rechenzentren nehmen in Frankfurt eine Sonderrolle ein. Sie sind wegen technischer Anlagen und deren Emissionen überwiegend auf Gewerbeflächen angewiesen. Zugleich bringen Sie spezielle Standort- und Sicherheitsanforderungen mit sich, die z.B. in exponierten Lagen nicht immer mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen vereinbar sind. Es besteht zudem die berechtigte Annahme, dass Rechenzentren stark bodenpreiswirksam sind und damit eine direkte Flächenkonkurrenz insbesondere für produzierendes Handwerk, Gewerbe und Industrie auslösen. Sie haben spezielle Standortanforderungen und nehmen in erheblichen Umfang Flächen in Anspruch. Die räumlichen Anforderungen von Rechenzentren werden verstärkt in die Überlegungen "Digital Hub: Ausbau der digitalen Infrastruktur; Stärkung und Attraktivität, Image und Bekanntheit der ́digitalen Metropole` FrankfurtRheinMain" (Bericht des Magistrates M 52 vom 02.04.2013) eingebracht. Urbanes Gebiet Mit der Novelle der Baunutzungsverordnung im Jahr 2017 wurde das Urbane Gebiet (§ 6a BauNVO) als eigenständige Gebietstypik aufgenommen. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die Wohnnutzungen nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. Verschiedene Entwicklungsszenarien vom Erhalt gewerblicher Nutzungen bis hin zur deutlichen Erhöhung des Wohnanteils sind denkbar. Räumliche Untersuchungen und Planungen sind beabsichtigt: - 6.4.1 Eichenstraße - 2.1 Am Römerhof - 7.5 Rödelheimer Landstraße - B 834; letzter Aufstellungsbeschluss 22.05.2014 - 7.3.1 Nördlich Heerstraße / Zuwachsfläche - 7.3 Heerstraße - 5.2.1 Gerbermühlstraße - 5.2 Länderweg - 16.1 Victor-Slotosch-Straße - 1.1.3 Hirtenstraße - Rahmenplan Sommerhoffpark; M 258 vom 20.12.2010 - 3.1 Hungener Straße - B 880; Aufstellungsbeschluss 23.02.2017 Aufstellung und Änderung von Bebauungs plänen In der Baunutzungsverordnung wird zwischen Gewerbe- und Industriegebieten zur Differenzierung von gewerblichen Bauflächen unterschieden. An dieser Stelle nimmt das Immissionsschutzrecht großen Einfluss auf das Baurecht, denn Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von "nicht erheblich belästigenden" Gewerbebetrieben, während in Industriegebieten unter Wahrung von Abständen alle anderen Betriebe angesiedelt werden dürfen. Dort wo es keine Bebauungspläne gibt, wird innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 BauGB beurteilt, ob sich ein Vorhaben einfügt und damit zulässig ist. Die Steuerungsmöglichkeiten sind insbesondere dann sehr begrenzt, wenn bereits viele unterschiedliche Nutzungen eingestreut sind. Ein Planerfordernis für einen Bebauungsplan "zur Sicherung von Industrie- und Gewerbe" wird aber nur dann als sinnvoll eingeschätzt, wenn die Betriebe durch die erforderlichen Festsetzungen des Immissionsschutzes oder anderer Fachrechte nicht zusätzlich eingeschränkt werden. Ist dies gegeben, so kann ein Bebauungsplan unterschiedliche planungsrechtliche Festsetzungen beinhalten, um sowohl Industrie als auch Gewerbe vor Fehlentwicklungen innerhalb des jeweiligen Gebietes zu schützen. Der Einzelhandel kann bspw. als unzulässig benannt werden, während die Zulässigkeit des Werksverkaufes von eigenen Erzeugnissen durch die in diesem Gebiet ansässigen Produktionsbetriebe weiterhin gegeben sein kann. Aber auch Vergnügungsstätten, Beherbergungsgewerbe, Schank- und Speisewirtschaften oder Lagerhäuser können ausgeschlossen werden. Der Neubau von Wohneinheiten innerhalb der Gewerbegebiete kann zielgerichteter abgewendet werden und schützt Gewerbe und Industrie, damit diese sich weiterhin positiv entwickeln können. Die genauen Ziele und Festsetzungen ergeben sich in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren. Nach Überprüfung des geltenden Baurechtes aller Standorte wird zur Sicherung des Status Quo und der Entwicklungsmöglichkeiten der gewerblichen Nutzung die Aufstellung bzw. Aktualisierung von Bebauungsplänen für folgende Gebiete vorgeschlagen (Anlage 2): · 1.1 Gutleutstraße · 1.4 Schmidtstraße · 4.1.1 Unterhafen Intzestraße · 4.1.2 Unterhafen Lindleystraße · 6.1.3 Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd · 6.4 Lärchenstraße · 7.1 Rödelheim West · 7.1.1 Seegewann · 7.1.2 Lorscher Straße · 7.1.3 Zuwachsfläche Lorscher Straße · 11.1 Gwinnerstraße · 11.2 Borsigallee · 11.21 Borsigallee Nord Aufmerksamkeitszonen Als Hinweis auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtsnahmegebot bei der Planung und Genehmigung von Wohnnutzungen im direkten Umfeld von Industrie-, Gewerbe-, Hafen- und Logistikstandorten werden im Gewerbeflächenentwicklungsprogramm so genannte Aufmerksamkeitszonen dargestellt (siehe Anlage 2). Anhand der angestrebten Standorttypik des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes werden die Abstände pauschal veranschlagt, orientieren sich jedoch an den Empfehlungen des Abstandserlasses Nordrhein-Westfalen und den in Frankfurt am Main genehmigten Anlagen nach der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV 4). Diese enthält eine Liste von Anlagen, die wegen schädlicher Umwelteinwirkungen oder erheblicher Nachteile und Belästigungen genehmigungsbedürftig sind. An den Industriestandorten sind zahlreiche dieser Anlagen mit entsprechend großen Abstandserfordernissen genehmigt. Hafen- und Logistikstandorte weisen genehmigte Anlagen mit geringeren Abstandserfordernissen auf und lösen wegen Ihrer Verkehrsintensität im weiteren Umfeld Störungen aus. Ein großer Anteil der emittierenden oder verkehrsintensiven Betriebe in Gewerbegebieten benötigt keine gesonderte Genehmigung - trotzdem ist von Störungen des direkten Umfeldes auszugehen. Folgende Aufmerksamkeitszonen werden definiert: · Industriestandort: 500 Meter · Hafen- und Logistikstandorte: 300 Meter · Gewerbestandorte: 100 Meter Die unverbindliche Hinweisfunktion für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungsverfahren dient einerseits der Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnissen, andererseits der Sicherung bestehender Gewerbe- und Industriestandorte. Entwicklungsräume Die Entwicklungsräume fassen Standorte zusammen, in denen ein hoher Handlungsbedarf besteht. Sie sind einerseits durch sehr komplexe Problemlagen, andererseits durch erhebliche Flächenpotenziale (u.a. ungenutzte oder mindergenutzte Flächen) gekennzeichnet. Es besteht ein hoher Abstimmungsbedarf, der über die üblichen Verfahren städtebaulicher Rahmenpläne und der Bauleitplanung hinausgeht. Zum Teil sollen laufende und beabsichtigte Planverfahren in einem großräumigen Ansatz abgestimmt und beschleunigt werden. Zentrale Themen sind Verkehr (MIV, Schwerlastverkehr, ÖPNV, Radverkehr), Liegenschaften, Immissionsschutz bzw. Störfallanlagen nach Seveso-Richtlinie und Altlasten. Informelle Planungen gehen über die gesetzlich normierte Bauleitplanung hinaus, weil Entwicklungsvorstellungen und -möglichkeiten aus verschiedenen Fachdisziplinen zusammengeführt werden können. Da sie nicht unmittelbar an rechtliche Vorgaben gebunden sind, tragen sie zur Ideenfindung bei und vermitteln ein verständliches Bild, wie die zukünftige Entwicklung eines Standortes aussehen könnte. Durch den interdisziplinären Austausch ist der Prozess der Erarbeitung eine gute Basis für die spätere Umsetzung von formellen Planungen. Bei den erkannten Flächenreserven handelt es sich i.d.R. um großflächige private Betriebsreserven, Leerstände und Brachen, die sich im Einzeleigentum befinden. Hinsichtlich der Überwindung von Entwicklungshemmnissen und der Aktualisierung betrieblicher Konzepte ist ein Dialog mit den Eigentümern von zentraler Bedeutung. Ziel ist es, Synergien mit dem Umfeld vorausschauend zu nutzen und sich gegenseitig bedingende Problemlagen aufzulösen. Entwicklungsräume sollen einen besonderen Beitrag zur Weiterentwicklung des Gewerbe- und Industriestandorts Frankfurt am Main leisten. Sie bieten mit den gegebenen Potenzialen zur Innenentwicklung und Nachverdichtung wirtschaftliches Entwicklungspotenzial für die Ansiedlung bzw. als Verlagerungsstandort für Unternehmen und den damit verbundenen Investitionen sowie Arbeitsplatz- und Wertschöpfungseffekten. Entwicklungsraum Fechenheim, Teilflächen: · 11.8 Adam-Opel-Straße · 11.5 Industriepark Fechenheim · 11.6 Hanauer Landstraße Ost · 11.61 Mainkur In den o.g. Gebieten und deren Umfeld gibt es bereits zahlreiche, laufende Planverfahren. Mit dem B 895 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine städtebauliche Neubeordnung und Entwicklung des ehemaligen Neckermanngeländes im Einzugsbereich des geplanten Haltepunktes der Nordmainischen S-Bahn geschaffen werden. Letztere Maßnahme ist Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens, mit dem auch die Voraussetzungen für den nördlichen Durchstich der Ernst-Heinkel-Straße geschaffen wird - es gibt dabei funktionale Zusammenhänge mit der Gestaltung des Grünzugs Fechenheim und mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord (11.3 Wächtersbacher Straße). Aktuell unzureichende Wendemöglichkeiten bzw. die Anbindung Richtung Norden für den Verkehr sollen im Rahmen dieser Planungen gelöst werden. Der "Stadteingang" Mainkur bedarf einer verkehrlichen und städtebaulichen Neubeordnung. Zugleich steht eine Entwicklung des Bereiches um den Industriepark Fechenheim unter Seveso-Vorbehalt. Südlich angrenzend und an der Cassella-Straße befinden sich historisch gewachsene Wohnlagen. Die Verfügbarkeit von Betriebsreserven des Industrieparks kann nur im Dialog mit den privaten Eigentümern bzw. Unternehmen abgeschätzt werden. Die Marktfähigkeit der z.T. großflächigen Leerstände auf dem Neckermann-Areal ist schon länger Gegenstand von Überlegungen. Dabei sind u.a. Herausforderungen des Denkmalschutzes zu lösen. Entwicklungsraum Griesheim, Teilflächen: · 6.4 Lärchenstraße · 6.4.1 Eichenstraße · 6.3. / 6.3.1 Industriepark Griesheim / West · 6.3.2 Fritz-Klatte-Quartier Der Kooperationsraum Griesheim umfasst den Industriepark Griesheim und die Gebiete Lärchen- und Eichenstraße. Letztere liegen innerhalb eines Stadtumbaugebietes, das im Jahr 2016 in die Förderkulisse des Landes Hessen aufgenommen worden ist. Dieses hat keine direkten Bezüge zum Industriepark Griesheim. Für Teile des Bereiches gibt es bereits ein städtebauliches Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2013 (Vortrag des Magistrats M 218, vom 18.11.2013, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4144 vom 30.01.2014), das in der Gemengelage eine Entflechtung von Gewerbe- und Wohnen sowie eine Aktivierung mindergenutzter Grundstücke vorsieht. Die gewerblichen Lagen werden vom Industriepark durch die Ost-West verlaufende Schienentrasse getrennt. Entwicklungen im Umfeld des Industrieparks stehen unter Seveso-Vorbehalt. Vor allem der Altlastenverdacht hemmt die Aktivierung von umfangreichen Betriebsreserven innerhalb des Industrieparks, in dem zahlreiche, leistungsfähige Unternehmen ansässig sind. Vereinzelte Flächen werden als Parkplätze für den Internationalen Flughafen genutzt und mit dem Fritz-Klatte-Quartier ein funktionierender Standort "ausgekoppelt". Die Verkehrsanbindung über die B 40 ist für 24h-Schwerlastverkehre geeignet. Es besteht das Potenzial für Nord-Süd verlaufenden Grün- und Wegeverbindungen. Westlich und östlich des Industrieparks grenzen unmittelbar historisch gewachsene Wohnlagen an. Es sollen Synergien für die nachhaltige, industriell-gewerbliche Entwicklung am Standort Griesheim entstehen. Entwicklungsraum Rödelheim, Teilflächen: · 6.5 Wilhelm-Fay-Straße · 6.5.1 Westerbachstraße · 6.5.2 Eschborner Dreieck · 7.1 Rödelheim West · 7.1.1 Seegewann · 7.1.2 Lorscher Straße · 7.1.3 Lorscher Straße (Zuwachsfläche) · 7.2 Continental · 7.2.1 Guerickestraße Die Entwicklung der Flächenpotenziale in den o.g. Gebieten in erheblichen Umfang wird durch zahlreiche Aktivierungshemmnisse blockiert. Obwohl die Gebiete an einem der bedeutsamsten Autobahnkreuze in der Region liegen, ist die unzureichende, äußere Erschließung eines der zentralen Entwicklungshemmnisse für alle Flächen. Die hohe Auslastung des umgebenden Straßennetzes in den Stadtteilen Rödelheim, Sossenheim und der Stadt Eschborn sowie unzureichende Andienungen der Bundesautobahnen 5 und 66 führen trotz der zentralen Lage zu einem deutlichen Erschließungsdefizit. Um Lösungsmöglichkeiten zur mittelfristigen Entwicklung des gewerblichen Bestands und der Flächenpotenziale in den o.g. Gewerbegebieten aufzuzeigen, sind ein großräumiges Verkehrskonzept und eine nachfolgende Verbesserung der äußeren Erschließung erforderlich. Zusätzlich hemmt in den Gebieten Eschborner Dreieck und Wilhelm-Fay-Straße vor allem ein beklagtes Umlegungsverfahren die Entwicklung von baureifem Land für gewerbliche Nutzungen. Insbesondere für die Gebiete Rödelheim West, Seegewann und Lorscher Straße ist durch Rahmen- und Bauleitplanung eine städtebauliche Beordnung erforderlich. Auch für die Zuwachsflächen nach RegFNP in den Gebieten Lorscher Straße und Guerickestraße sollen konkrete Entwicklungsvorstellungen geklärt und umgesetzt werden. Ein Dialog mit Eigentümern und Unternehmen über die Standortbedingungen und -anforderungen sowie Möglichkeiten zur konkreten Verbesserung der Verkehrssituation sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Überwindung der Entwicklungshemmnisse. Eine Abstimmung mit der Stadt Eschborn über verkehrliche Anforderungen in diesem Raum ist erforderlich. Verbesserte Autobahnanbindung für den Entwicklungsraum Rödelheim In den Gewerbegebieten des Entwicklungsraums Rödelheim sind erhebliche Flächenpotenziale vorhanden. Ein zentrales Entwicklungshemmnis ist die bereits sehr hohe Auslastung des umgebenden Straßennetzes, so dass die Verkehrsbeziehungen in die Stadtteile Rödelheim und Sossenheim, die Stadt Eschborn sowie die Andienung der Bundesautobahnen A5 und A66 trotz der zentralen Lage schwierig sind. Eine verbesserte Anbindung der Gewerbegebiete in Frankfurt am Main und Eschborn an die Bundesautobahnen A5 und A66 im Verflechtungsbereich des Nordwestkreuzes ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Planungsbemühungen der Stadt Frankfurt am Main und von HessenMobil, ohne dass es bislang zu einer substanziellen Verbesserung gekommen ist. Die neuerliche Initiative zielt darauf ab, gegenüber dem Land Hessen und ggf. dem Bund die Relevanz einer verbesserten Autobahnanbindung für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main vor dem Hintergrund stark begrenzter Gewerbeflächenpotenziale im Stadtgebiet deutlich zu machen, auf eine vordringliche Lösung hinzuwirken und die Realisierungschancen einer verbesserten Autobahnanbindung zu bewerten. Sollte eine Verbesserung der Autobahnanbindung der Gewerbegebiete im Umfeld des Nordwestkreuzes weiterhin ohne klare zeitliche Perspektive bleiben, sind daraus Rückschlüsse für die eingeschränkten gewerblichen Nutzungsmöglichkeiten und die städtebaulichen Zielvorstellungen in den betroffenen Gewerbegebieten zu ziehen, die in einem städtebaulichen Konzept (s. Punkt IV) vertiefend geklärt und dargelegt werden. Standortmanagement In der Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines nachhaltigen Gewerbegebietes in Frankfurt am Main (Bericht des Magistrates M 168 vom 09.10.2015) wurde ein Standortmanagement als ein Schlüssel für die Entwicklung von Bestandsgebieten benannt, da durch die direkte Ansprache der Unternehmen und Eigentümer Probleme vor Ort identifiziert und gemeinsam aktiv angegangen werden können. Wesentliche Einflussmöglichkeiten eines Standortmanagements sind: · Entwicklung von Standortvision und Standortentwicklungsstrategie · Vernetzung der Akteure vor Ort zur Aktivierung von Synergien · Koordination eines Flächen- und Leerstandmanagements mit Eigentümeransprache · Initiierung einer Standortinitiative zur Steigerung des Engagements · Qualifizierung, Profilierung und Außendarstellung des Standortes · Vermittlung zwischen Behörden und Unternehmen · Koordinierung von Standortmaßnahmen · Bereitstellung von Leistungsangeboten für die Betreibe in den Industrie- und Gewerbegebieten · Evaluierung bisheriger Entwicklungsmaßnahmen Aufbauend auf den bisherigen gesammelten Erfahrungen mit dem nachhaltigen Gewerbegebiet Fechenheim-Nord/ Seckbach sollen weitere Standortmanagements in Frankfurt am Main in der nächsten Zeit etabliert und eingerichtet werden. Hierzu sollen mögliche Standorte sondiert und durch die Stadt Frankfurt bewertet werden. Sie soll einen ganzheitlichen Ansatz entwickeln und prüfen, wo und mit welchen Aufgaben Standortmanagements sinnvollerweisen eingesetzt werden sollen, um die stärksten Effekte zur strategischen Weiterentwicklung der Standorte zu erzielen. Städtische Liegenschaften in Industrie- und Gewerbegebieten Aktuell gibt es nur wenige städtische Liegenschaften innerhalb gewerblicher Bauflächen. Der größte Anteil ist durch Beschluss § 4035 der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 zur Sicherung des Osthafens 2050+ und im Umlegungsverfahren des Gebietes Wilhelm-Fay-Straße gebunden (siehe Entwicklungsräume). Um den Nutzungscharakter der Standorttypen Industriepark, Hafen / Logistik und Gewerbe (Anlage 1) zu erhalten und auch mittel- bis langfristig zu sichern, sollen dortige, städtische Liegenschaften nur in besonders begründeten Ausnahmefällen für ausnahmsweise zulässige Nutzungen nach §§ 8,9 BauNVO (Gewerbe- und Industriegebiete) im städtischen Interesse veräußert oder verpachtet werden. Dies gilt darüber hinaus für Beherbergungsstätten, da diese bodenpreiswirksam und nicht auf Industrie- und Gewerbegebiete angewiesen sind. (siehe auch Beschlusspunkt XI). Prüfauftrag für neue Gewerbegebiete Im Rahmen des für den Masterplan Industrie erarbeiteten räumlichen Entwicklungskonzeptes wurde eine Abschätzung des Betriebsflächenbedarfes bis zum Jahr 2030 vorgenommen. Das Fazit der Gegenüberstellung von Betriebsflächenbedarfen und vorhandenen Flächenpotenzialen bestätigte seinerzeit für die chemische Industrie in den Industrieparks, dass die Betriebsreserven mehr als doppelt so groß wie der erwartete Bedarf von 42 Hektar waren. Darin war die Zuwachsfläche südlich des Industrieparks Höchst noch nicht berücksichtigt. Es wurde außerhalb der Industrieparks ein Bedarf von 48-98 Hektar für Nutzungen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind ermittelt. Dieser Bedarf war zum Erarbeitungszeitpunkt des Masterplans Industrie durch die Gegenüberstellung vorhandener Flächenpotenziale mit folgenden Einschränkungen gedeckt: · Aktivierungshemmnisse - wie beispielsweise eine mangelnde Erschließung, rechtliche Rahmenbedingungen, Altlasten oder fehlendes Baurecht - sollten sukzessive bis 2030 überwunden werden. Um die Potenziale der Industrieparks zu nutzen, sei zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen in den Randbereichen und auf Zuwachsflächen diese zu einer Erweiterung des Flächenangebots beitragen können. · Bei Flächenausfällen - z.B. durch Umstrukturierung - wurde empfohlen, Flächenpotenziale an anderer Stelle gleichwertig auszugleichen. Dabei sei der Innenentwicklung Vorrang zu geben. Bei unzureichender Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand bzw. der Notwendigkeit der Kompensation von entfallenden Flächen solle auf Grund des langen Planungsvorlaufes die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes geprüft werden. Flächenpotenziale Der für den Masterplan Industrie seinerzeit gutachterlich abgeschätzte Betriebsflächenbedarf bis zum Jahr 2030 wurde den mit Stand 31.12.2016 aktualisierten Flächenpotenzialen in Industrie- und Gewerbegebieten erneut gegenübergestellt. Die Flächenpotenziale in bestehenden und bereits geplanten Industrie- und Gewerbestandorten werden wegen ihrer unterschiedlichen Merkmale und Anforderungen in folgende Kategorien unterschieden: · Unbebaut - erschlossene Flächen, die bisher noch nicht in Anspruch genommen worden sind; eine gewerbliche Art der Nutzung wäre zulässig und ist vorgesehen · Zuwachsfläche - geplante, gewerbliche Baufläche nach RegFNP, nicht erschlossen, kein Bebauungsplan · Betriebsreserve - Flächenpotentiale innerhalb von Firmengeländen bzw. Industrieparks oder direkt angrenzend im Eigentum befindliche Zuwachsflächen · Brache - die Fläche ist versiegelt und ggf. durch Reste baulicher Anlagen oder einfache Vegetation gekennzeichnet; die bisherige Art der Nutzung ist aufgegeben · Mindergenutzt - Wenn das Maß der baulichen Nutzung deutlich unter dem Durchschnitt des jeweiligen Gebietes liegt und / oder die Möglichkeit der Art der Nutzung nur eingeschränkt oder temporär wahrgenommen wird (Zwischennutzung) Innerhalb der Standorttypen Industrie, Logistik und Hafen, Gewerbe und Stadtteilgewerbe des Gewerbeflächenentwicklungsprogrammes (Anlage 1) wurden nunmehr folgende Flächenpotenziale ermittelt, die bis zum Jahr 2030 aktiviert werden könnten: Betriebsreserve Brache Mindergenutzt Unbebaut Zuwachsfläche Summe 106,3* 20,9 21,9** 35,0 30,3*** 214,4 *incl. der im RegFNP dargestellten Zuwachsfläche Industriepark Höchst Süd (insg. 42 ha) **Mindernutzungen in der Flächenanrechnung um 50% reduziert, da bereits anteilig genutzt (insg. 43,8ha) ***Zuwachsfläche Heerstraße (insg. 26,9 ha) um 50% reduziert; zukünftige Zuwachsfläche Wilhelmsbader Weg (ca. 4,9 ha) zugeschlagen Der Flächenbedarf von 42 Hektar für die chemische Industrie ist weiterhin mehr als zweifach durch die internen Betriebsreserven der Industrieparks gedeckt. Mit 108,1 Hektar Flächenpotenzial (Brache, Mindernutzung, Unbebaut, Zuwachsfläche) kann auch der übrige Gewerbeflächenbedarf weiterhin gedeckt werden, falls diese Flächen bis zum Jahr 2030 gesichert und entwickelt werden. Dafür sind die unter den Beschlusspunkten I-VII genannten Maßnahmen vorgesehen. Urbane Gebiete In der Standortkategorie Urbanes Gebiet sind gewerbliche Bestandsgebiete benannt, die unter Vorbehalt als Mischbaufläche umgewidmet werden sollen. Gesetzt der Annahme, dass innerhalb der Mischbaufläche 50 Prozent gewerblicher Anteil verbleibt bzw. entwickelt wird, handelt es sich in der Summe um einen perspektivischen Verlust von 57 Hektar gewerblicher Bestandsflächen. Am Römerhof -7,6 Eichenstraße -6,2 Gerbermühlstraße -1,8 Heerstraße -20,9 Nördl. Heerstraße (Zuwachsfläche) -26,9 Hirtenstraße -3,1 Hungener Straße -3,0 Länderweg -4,9 Rödelheimer Landstraße -12,3 Victor-Slotosch-Straße -27,8 Gesamtergebnis -108,0 Annahme 50%* -57,25 * Annahme, dass 50 Prozent gewerblicher Anteil verbleibt oder entwickelt wird Neue Gewerbegebiete Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Kommt es zu einer Planung, wird sichergestellt, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortsrandlage Nieder-Eschbach Freiflächen in ausreichendem Umfang erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtelpark Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden. Die entsprechenden Flächen sollen in den Umgriff GrünGürtelpark Nieder-Eschbach aufgenommen werden. Wirtschaftsflächenkonzept Frankfurt am Main ist ein Wirtschaftsstandort mit unterschiedlichsten Branchen, der von globalen Netzwerken, über die prosperierende Metropolregion Frankfurt RheinMain, bis hin zu lokal agierenden Unternehmen vielfältige Anforderungen und Verflechtungen aufweist. Über die produzierende Industrie, verarbeitendes Gewerbe und Handwerk hinaus ist es vor allem der Dienstleistungssektor, der mit einem Beschäftigtenanteil von rund 90 Prozent für die Wirtschaftskraft der Stadt eine zentrale Bedeutung hat. Darüber hinaus gewinnen wissensintensive Branchen der gewerblichen Wirtschaft weiter an Bedeutung. Daneben bringen z.B. die Kultur- und Kreativwirtschaft und der Trend der zunehmenden Digitalisierung veränderten Standortanforderungen mit sich. Zudem prägen Sonderstandorte wie die Messe oder der internationale Flughafen das Bild des Wirtschaftsstandortes maßgeblich mit. Weder der regionale Flächennutzungsplan noch das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm können das Spektrum der wirtschaftsbezogenen Flächenanforderungen bzw. -bedarfe bislang adäquat abbilden. In einem Wirtschaftsflächenkonzept soll künftig - zunächst unabhängig von baurechtlichen Nutzungskategorien - die Gesamtheit der für den Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main relevanten Nutzungsanforderungen definiert und konzeptionell besser gefasst werden. Regionale Kooperation Der Wirtschaftsstandort Frankfurt am Main ist seit Jahrzehnten durch eine stetig zunehmende räumlich-funktionale Verflechtung mit der Region gekennzeichnet. In der Konsequenz erfordert eine erfolgreiche Standortpolitik ein enges Zusammenwirken von Kommunen, Landkreisen, regionalen und staatlichen Aufgabenträgern, um optimale Bedingungen für Unternehmen am jeweils besten Standort zu finden. Die konkreten räumlichen Möglichkeiten, im Stadtgebiet von Frankfurt am Main für alle wirtschaftlichen Aktivitäten Flächenvorsorge zu treffen, sind faktisch bereits seit langem nicht mehr gegeben. Vor diesem Hintergrund ist eine verstärkte interkommunale Kooperation bei der Entwicklung und Pflege von Gewerbestandorten geboten, die letztlich auch fairer, neuer Lösungen in der Verteilung des Gewerbesteueraufkommens bedarf. Entwicklungsgesellschaft Derzeit sind die Möglichkeiten der Stadt bei der Umsetzung von strategischen Ansätzen der Gewerbeflächenentwicklung durch Steuerung von Unternehmensansiedlungen begrenzt. Damit Unternehmen unabhängig vom Marktverhalten Dritter flexibel und zeitnah mit Industrie- und Gewerbeflächen versorgt werden können, wird die Einrichtung einer Entwicklungsgesellschaft vorbereitet. Die Gesellschaft soll den Erwerb, die Entwicklung, die Bewirtschaftung und die Vermarktung von Schlüsselgrundstücken, Problemliegenschaften oder kompletten Gewerbegebieten, insbesondere in den benannten Entwicklungsräumen sowie in Gebieten mit eingerichteten Standortmanagements umsetzen. Eine Möglichkeit besteht in der Erweiterung des Geschäftszwecks bestehender kommunaler Gesellschaften oder Beteiligungen. Pilotprojekts "Nullemissions-Gewerbepark" Mit Leitlinie 7 des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts (RfEK) Gewerbe des Masterplans Industrie hat sich die Stadt "eine nachhaltige und klimabewusste Entwicklung zum Ziel gesetzt. Die Gewerbeflächenentwicklung soll dazu ihren Beitrag leisten [...] Die vorliegenden Ansätze zur Entwicklung von nachhaltigen Gewerbegebieten werden deshalb weiterverfolgt" (Räumlich-funktionales Entwicklungskonzept (RfEK) Gewerbe Frankfurt am Main, S. 90). Vor diesem Hintergrund sowie unter Berücksichtigung des Masterplans 100% Klimaschutz der Stadt Frankfurt am Main soll ein Pilotprojekt zur Realisierung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" initiiert werden. In einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" sollen die Modelle der Realisierbarkeit (z.B. Finanzierung, Organisation, integrales Mobilitätskonzept, Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, Kreislaufwirtschaft etc.), stadtökonomische Effekte sowie Auswirkungen auf Standortattraktivität und Vermarktung geprüft werden. Die Erfahrungen anderer Städte sind zu nutzen. D) Kosten Aufwendungen für nachfolgende Bauleitplanverfahren (s. II) sowie Rahmenplanungen (s. IV) sind durch den Etatansatz des Stadtplanungsamtes gedeckt. Aufwendungen für die Einrichtung eines Standortmanagements sind, sofern das vorhandene Budget nicht auskömmlich ist, zu gegebener Zeit für den Haushalt anzumelden. Aufwendungen für die Vorbereitung und Einrichtung einer städtischen Gesellschaft für die Gewerbeflächenentwicklung sowie Aufwendungen für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung eines "Nullemissions-Gewerbeparks" werden gegebenenfalls in einer gesonderten Vorlage den Stadtverordneten zum Beschluss vorgelegt. Anlage 1_Angestrebte_Standorttypik (ca. 5,4 MB) Anlage 2_Massnahmen (ca. 5,3 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.10.2020, NR 1310 Antrag vom 16.11.2020, NR 1328 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 26.10.2020, OA 621 Anregung vom 27.10.2020, OA 630 Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Antrag vom 19.10.2020, OF 786/11 Antrag vom 27.10.2020, OF 1398/6 Antrag vom 21.10.2020, OF 1485/1 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.09.2003, M 152 Auskunftsersuchen vom 24.11.2020, V 1850 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Bericht des Magistrats vom 21.06.2021, B 254 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 104 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Vortrag des Magistrats vom 21.03.2022, M 44 Anregung vom 25.04.2022, OA 173 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2022, OM 2542 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 66 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 13 am 20.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., FDP, BFF, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 12 am 23.10.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE. 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 39 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und Piraten gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 621 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 621 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 786/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) unter A im Tenor nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten", b) in der Begründung zu A im zehnten Absatz nach den Worten "Gewerbe mit Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" und c) in der Begründung zu B im ersten Absatz nach dem Wort "Wohngebieten" die Worte "und eventuellen Mischgebieten" eingefügt werden. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); CDU und 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU und 1 BFF 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 4 am 27.10.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung OA 630 2020 1. Der Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 630 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1398/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1310/20) zu 2. Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO II, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 82 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1850 2020 1. Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1485/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung Die PARTEI 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen Frau Lämmer (= Ablehnung); FDP und Herr Leitzbach (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage M 151 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 1. Sitzung des OBR 1 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt, BFF und Die PARTEI gegen FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach - Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße 3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Betreff: 1. GrünGürtelPark Nieder-Eschbach - Rahmenplan 2. Überprüfung eines Gewerbestandorts in der Züricher Straße 3. Erweiterung des GrünGürtels im östlichen Teilbereich des GrünGürtelParks I. Dem Rahmenplan GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach (siehe Anlage 1) wird zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage das Projekt weiterzuverfolgen und den Landschaftsraum auf Basis der formulierten Ziele zu entwickeln. III. Der Magistrat wirkt beim Regierungspräsidium Darmstadt als Verordnungsgeber darauf hin, dass das Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I" an der Südwestseite des Plangebietes zwischen Homburger Landstraße und Harheimer Weg und nördlich Anna-Lindh-Allee/Züricher Straße und südlich des Günter-Vogt-Rings bis an dem Umgriff des Rahmenplans ausgedehnt bzw. angepasst wird. IV. Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Kommt es zu einer Planung, wird sichergestellt, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortsrandlage Nieder-Eschbach Freiflächen in ausreichendem Umfang erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtelpark Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden. Die entsprechenden Flächen sollen in den Umgriff GrünGürtelpark Nieder-Eschbach aufgenommen werden. V. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend angepasst. Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für an anderer Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllt, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für die aus dem GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 919 Am Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. VI. Sobald die Prüfung des potenziellen neuen Gewerbegebietes "Züricher Straße" abgeschlossen ist, werden die verbliebenen Flächen des Geltungsbereichs des Rahmenplans Nieder-Eschbach nordwestlich der Homburger Landstraße ebenfalls dem GrünGürtel zugeordnet. Begründung: A. Hintergrund Das ca. 244 ha große Gebiet des projektierten "GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach" liegt im Norden der Stadt Frankfurt am Main zwischen den Stadtteilen Nieder-Eschbach, Harheim und Bonames, in den Gemarkungen Nieder-Eschbach und Harheim. Mit einer "Engstelle" an der Homburger Landstraße teilt sich der Park in einen nordwestlichen und einen südöstlichen Bereich. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch die Autobahn A 5 und im Süden durch den Harheimer Weg begrenzt. Eine Stadtbahntrasse kreuzt das Gebiet im südöstlichen Teilbereich. Neben offenen landwirtschaftlichen Flächen liegen unter anderem die Eschbachaue, das Pfingstwäldchen, der Frankfurter Graben, Gehölzflächen, Streuobstwiesen und Gärten im Umgriff des zukünftigen GrünGürtel-Parks. Der Bereich des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt - Schutzzone I". Das Eschbachtal wurde aufgrund seiner naturräumlichen Bedeutung der Schutzzone II zugeordnet. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes deckt sich allerdings heute in den Randbereichen nicht vollständig mit dem Umgriff des Parks. Entlang des Eschbachs liegt zudem ein Überschwemmungsgebiet. Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurden in der Gemarkung Nieder-Eschbach, Bonames und Harheim eine Vielzahl von Planungsmaßnahmen vorbereitet. Um den zusammenhängenden, überwiegend landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Landschaftsraum in seiner Bedeutung und Funktion als städtischen Frei- und Erholungsraum bei Wahrung von landwirtschaftlicher Nutzung zu sichern, wurde die Planung des GrünGürtel-Parks (vorher Stadtpark Nieder-Eschbach) initiiert. Hierzu wurden unter anderem ein Bürgerwettbewerb und eine Planungswerkstatt durchgeführt. Der damals favorisierte Entwurf sah vor, bei Sicherung und Aufwertung eines großen Teils der landwirtschaftlichen Flächen, eine neue Erholungslandschaft zu entwickeln. Hierzu waren große öffentliche Parkbereiche in der freien Feldgemarkung westlich und östlich der Homburger Landstraße vorgesehen. Dieser landschaftlich besonders interessante Bereich sollte als Kernzone einer neuen Erholungslandschaft entwickelt werden. Da dies, besonders von den ortsansässigen Landwirten als starker Konfliktpunkt angesehen wurde, wird diese Zielsetzung nicht weiterverfolgt. Die darüber hinaus formulierten Ziele für die Entwicklung eines GrünGürtel-Park blieben über die Jahre im Fokus der städtischen Planung. Eine Vielzahl von ökologischen und gestalterischen Maßnahmen konnte bereits realisiert werden. Hier sind die Erweiterung des Pfingstwäldchens, die Aufnahme und Erweiterung des Eschbacher Wäldchens, Neupflanzungen von Gehölzen und Obstbäumen am Bad Homburger Kreuz, die Anlage eines Baumhains, die Renaturierung des Frankfurter Grabens und des Taunengrabens sowie die Ansaat einer Wiese am Eschbach zu nennen. Diese Maßnahmen dienen häufig auch als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft an anderer Stelle und konnten hier zu einer positiven Gestaltung des Landschaftsraums beitragen. Ein ausgeschilderter Rundweg führt durch den projektierten GrünGürtel-Park an den bereits realisierten Projekten entlang und erschließt so auch den landschaftlichen Gesamtzusammenhang. B. Zielsetzung und weiteres Vorgehen Der Magistrat verfolgt weiterhin das Ziel, den Weg einer behutsamen ökologischen Aufwertung und Gestaltung des genannten Landschaftsraums -bei Wahrung einer überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung- weiterzugehen und so auch zukünftig zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und des Landschaftsbildes sowie zum Klima-, Boden- und Grundwasserschutz und der Biodiversität beizutragen. In diesem Sinne ist es beabsichtigt, im Gebiet des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach Maßnahmen zur Strukturierung und Eingrünung der Ortsränder durch die Anlage von öffentlichen Grünflächen für verschiedene Erholungsnutzungen weiterzuverfolgen. Eine weitere Renaturierung des Frankfurter Grabens, eine Erweiterung des Pfingstwäldchens und die Anlage von Baumreihen sind beabsichtigt. Zur Realisierung der genannten Maßnahmen wird ein Ankauf von Flächen erforderlich. Der Erhalt und die Entwicklung der bereits vorhandenen Qualitäten, wie der Eschbachaue, der Streuobstwiesen und der Blickbeziehungen zur Nidda und zum Taunus sollen unterstützt werden. Temporäre Maßnahmen, wie Blühflächen oder Urban Gardining/Erntestreifen sind unter Beteiligung der Landwirte und der Bevölkerung zur Inwertsetzung des GrünGürtel-Parks vorstellbar. Im Rahmenplan 1/2020 sind die bereits realisierten Maßnahmen und die formulierten Planungsziele insgesamt dargestellt. (siehe Anlage 1) Im Zuge des verstärkten Bevölkerungswachstums im Stadtgebiet und auch dadurch erforderlich werdender Infrastrukturmaßnahmen können sich auch im Umgriff des GrünGürtelParks Nieder-Eschbach Änderungen ergeben. Seitens des Bundes wird die Notwendigkeit von Erweiterungsmaßnahmen an der Bundesautobahn A5 geprüft. Dies könnte zur Folge haben, dass der GrünGürtel-Park im Bereich des Homburger Kreuzes hiervon tangiert wird. Um den Bedarf an Gewerbefläche zu decken, soll in Frankfurt am Main mindestens ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Im Geltungsbereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach soll dafür der Standort "Züricher Straße" einer intensiven dezernatsübergreifenden Prüfung hinsichtlich der Eignung als Gewerbestandort unterzogen werden. Dieser zu prüfende Gewerbestandort soll ortsansässigem Gewerbe und Handwerksbetrieben vorbehalten werden. Kommt es zu einer Planung, soll sichergestellt werden, dass zwischen einem potenziellen neuen Gewerbegebiet "Züricher Straße" und der Ortslage Nieder-Eschbach ausreichend Freiflächen erhalten bleiben, um insbesondere deren klimatische Funktion aufrechtzuerhalten, und als GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach gesichert werden. Mögliche Eingriffe in den Geltungsbereich des Rahmenplans GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach müssen qualitativ und zusammenhängend im Frankfurter Norden (Ortsbezirke 13, 14, 15) ausgeglichen werden, die entsprechenden Flächen müssen in den Umgriff des zu entwickelnden GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach aufgenommen werden. Der südöstliche Teil des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach zwischen Harheimer Weg und Homburger Landstraße wird dem GrünGürtel zugeordnet. Der GrünGürtel-Flächenplan wird entsprechend angepasst. Diese dem GrünGürtel neu zugeordnete Fläche kann als Ausgleich für an anderer Stelle entfallene Teile des GrünGürtels herangezogen werden, wenn sie die Anforderungen erfüllen, die die GrünGürtel-Verfassung definiert. Für die aus dem GrünGürtel entfallenen Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 919 Am Römerhof wird dieses Vorgehen praktiziert. Anlage _Rahmenplan_NF (ca. 369 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Antrag vom 03.01.2025, OF 221/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 14, 15 Versandpaket: 30.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 22.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode." 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 154 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: RĂŒcknahme und Einstellung der VorprĂŒfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der ZĂŒricher Straße; Erhalt der FreiflĂ€chen durch endgĂŒltige Aufnahme in den GrĂŒngĂŒrtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen PrĂŒfungsauftrags fĂŒr eine umfassende VorprĂŒfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet ZĂŒricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurĂŒckgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die VorprĂŒfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen FreiflĂ€chen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den GrĂŒngĂŒrtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese FlĂ€chensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen NutzflĂ€chen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgefĂŒhrten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen ZĂŒricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzĂŒglich einzuleiten; c) das fĂŒr den gesamten Stadtbereich betreffende GewerbeflĂ€chenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets ZĂŒricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem PrĂŒfauftrag fĂŒr ein neuen Gewerbegebietsstandort ZĂŒricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeĂ€ndert und entsprechend so weiter fortzufĂŒhren. BegrĂŒndung: Dieses Gebiet an der ZĂŒricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen fĂŒr das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser FreiflĂ€chen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren GrĂŒnden, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender PrĂŒfauftrag fĂŒr das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurĂŒckzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der VorprĂŒfung fĂŒr dieses Gewerbegebiet erhĂ€lt eine breite UnterstĂŒtzung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der VorprĂŒfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den GrĂŒngĂŒrtel zwecks dauerhafter Sicherung der FreiflĂ€chen wird eindeutig dem WĂ€hlerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 ZustĂ€ndige AusschĂŒsse: Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau Ausschuss fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nĂ€chsten turnusmĂ€ĂŸigen Sitzung zurĂŒckgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses fĂŒr Planen, Wohnen und StĂ€dtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/ProtokollerklĂ€rung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 15/21 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Nr.1368/2021 vom 04.03.2021 aufzuheben, den Magistrat aufzufordern, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151/2020 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154/2020, (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen, etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, die Koalition gebe die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes auf. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu Nr. 1368/2021 vom 04.03.2021 sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151/2020 und M 154/2020, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit dem am 07.05.2021 interfraktionell beschlossenen Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 (übergegangen in OA 15/2021), bereits beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15/2021 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151/2020 und M 154/2020 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, so dass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 163 2022 Die Vorlage OF 122/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 134/15 vom 06.04.2022 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: M 151/20; OA 619/20 OBR 15; Beschl. der Stv.-V., § 7283/21; OA 163/22 OBR 15; ST 830/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wird insofern abgeändert, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes "Züricher Straße" im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 23.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahre später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei und eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahre Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2020, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Beratung im Ortsbeirat: 4