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Reflexion

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Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Betreff: Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB i. V. m. § 12 BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Lorscher Straße in Frankfurt am Main - Rödelheim ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2021. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der Ersatzstandort für den Busbetriebshof der In-der-City-Bus GmbH (ICB) auf der aktuell gartenbauwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen der Bundesautobahn A66 und der Lorscher Straße planungsrechtlich gesichert werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzeptes vom 21.10.2021 (Anlage 2) einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und für diesen, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Begründung: Zu I und II Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet hat eine Größe von circa 6,5 Hektar und liegt im Stadtteil Rödelheim, südöstlich des Autobahnkreuzes Frankfurt-Nordwest. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten durch die Abfahrt der Bundesautobahn A5 beziehungsweise deren Böschungskante und im Süden durch die Lorscher Straße begrenzt. Westlich begrenzen ein Gartencenter und industriell genutzte Flächen beziehungsweise deren Erschließung das Plangebiet. Bestand und städtebauliche Situation Das Plangebiet wird aktuell als Baumschule genutzt. Die Fläche wird durch einen Pflanzen- und Baumbestand geprägt, welcher aufgrund der Nutzung entstanden ist. Im Westen befinden sich zwei Unterstellmöglichkeiten in Form von Zeltpavillons. Die flächenmäßig untergeordneten Randbereiche von angrenzenden Verkehrsflächen werden in die Planung mit einbezogen. Westlich des Plangebiets grenzt ein Gartencenter mit Stellplatzflächen an der Lorscher Straße und nördlich daran anschließenden Haupt- und Nebengebäuden sowie entsprechenden gartenbauwirtschaftlichen Freiflächen an. Nordwestlich des Plangebietes bestehen Abstellflächen eines Gewerbebetriebs, welche sich in einem Industriegebiet befinden. Im Norden grenzt die Abfahrt der A5 und die sich weiter nördlich anschließende A66 an. Die Abfahrt der A5 verläuft weiter entlang der östlichen Plangebietsgrenze und trennt das Plangebiet räumlich von weiteren gartenbauwirtschaftlichen Flächen. Südlich der Lorscher Straße befinden sich eine Bahnlinie sowie daran anschließend, gewerblich genutzte Flächen. Anlass, Erfordernis Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Ersatzstandortes für den In-der-City-Bus GmbH (ICB) Busbetriebshof "Am Römerhof". Der Ersatzstandort soll auf einer bisher gartenbaulich genutzten Fläche, durch die ABG FRANKFURT HOLDING GmbH (ABG), in Rödelheim, zwischen der Bundesautobahn A66 und der Lorscher Straße entwickelt werden. Dieser Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt, sodass in einem parallel zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der ABG zu schließenden Durchführungsvertrag insbesondere die Kosten und Fristen zur Umsetzung der Planung geregelt werden. Das Erfordernis der Planung ergibt sich aus einer neu zu realisierenden Wohnbebauung am bestehenden Standort des Busbetriebshofes. Damit die ABG dort den ersten Bauabschnitt für die geplante Bebauung realisieren kann, muss der Busbetriebshof verlagert werden. Diese Verlagerung wird durch den neuen Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - planungsrechtlich vorbereitet. Planungsgrundlagen Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) In der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - zu weiten Teilen als Gewerbliche Baufläche, geplant dargestellt. Die Lorscher Straße im Süden, wie auch die Flächen der angrenzenden Bundesautobahn sind als Fläche für den Straßenverkehr dargestellt. In den Beikarten 1 und 2 finden sich keine weiteren Aussagen über das Plangebiet. Der Bebauungsplan kann vollständig aus den Darstellungen des RPS/RegFNP 2010 entwickelt werden. Die in der Hauptkarte des RPS/RegFNP 2010 dargestellte Gewerbliche Baufläche, geplant beinhaltet zugleich das Ziel zum regionalplanerischen Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe. Die geplante Festsetzung eines Gewerbegebietes entspricht daher auch den regionalplanerischen Zielen. Bebauungspläne Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - überlagert weitestgehend Teile des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes NW 44 c Nr. 1 - Rödelheimer Eisenbahnbrücke -, welcher am 04.09.1965 in Kraft getreten ist. Dieser setzt für einen maßgeblichen Teil des Plangebietes eine Gartenbauwirtschaftliche Fläche fest. Zusätzlich überlagert der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - in Teilen folgende Bebauungspläne: - NW 24a Nr 2 (Inkrafttreten 21.06.1977) - NW 44c Nr 2 (Inkrafttreten 11.03.1969) Die überlagerten Teilflächen dieser Bebauungspläne setzen Verkehrsflächen fest. Diese Festsetzungen werden in den Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße - übernommen. Gewerbeflächenentwicklungsprogramm Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss § 7283 vom 04.03.2021 die Fortschreibung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) als Rahmenkonzept beschlossen. Die Fortschreibung des GEP benennt als Teilkonzept der Stadtentwicklungsplanung Ziele und Handlungsprioritäten und dient als Orientierungsrahmen für die Entwicklung von Flächen für Industrie und Gewerbe. Es fungiert als Leitfaden für zukünftige Entscheidungen und Planungen und ist als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr.11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Eine maßgebliche Teilfläche des Plangebietes wird im GEP mit der Ziffer 7.1.3 Zuwachsfläche Lorscher Straße gekennzeichnet. Für diese Fläche wird in der Anlage 1 des GEP die Standorttypik emittierendes Gewerbe und in Anlage 2 des GEP die Aufstellung eines Bebauungsplans dargestellt. Zudem wird durch die Anlage 2 eine verbesserte Autobahnanbindung sowie eine Aufmerksamkeitszone vorgesehen. Die Aufmerksamkeitszone sieht vor, dass bei heranrückender Wohnbebauung beziehungsweise zu genehmigenden Wohnbauvorhaben das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber dem industriellen beziehungsweise gewerblichen Bestand besondere Berücksichtigung findet. Das Vorhaben mit der Nutzung als Busbetriebshof entspricht demnach den Zielvorgaben des GEP. Bundesfernstraßengesetz Gemäß § 9 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dürfen im Abstand von 40 m vom äußeren Fahrbahnrand der A 66 beziehungsweise der A 5, innerhalb der sogenannten Baufreihaltezone, keine Hochbauten jeder Art errichtet werden. Für einen Bereich von 100 m, der sogenannten Baubeschränkungszone, gilt für die Genehmigung baulicher Anlagen allgemein, sowie der Anlagen die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind, wie etwa auch Stellplätze, Wege, Straßen, Zaunanlagen und Ähnlichen, eine Zustimmungspflicht durch das Fernstraßen-Bundesamt (FBA). Bei Erweiterungen der Autobahn muss mit eventuell erforderlichem Rückbau der errichteten Anlagen gerechnet werden. Verkehr Das Plangebiet wird im südlichen Bereich über die bestehende Zufahrt zum Gartencenter an die Lorscher Straße angeschlossen. Gemäß der Vorhabenplanung werden täglich in Summe circa 1.500 Fahrten von beziehungsweise auf das Gelände erwartet. Die Routen der Busse zu beziehungsweise von ihren Einsatzorten wurden durch den Betreiber ICB vorgegeben. Hierbei werden Routen gewählt, bei denen sensible Bereiche mit vorwiegender Wohnbebauung und engen Straßenräumen vermieden werden. Erste Berechnungen haben ergeben, dass die vorhabenbedingten zusätzlichen Verkehre bei einer Überlagerung mit dem Grundverkehr zu einer Verkehrszunahme von 8 % im Tagesverkehr führen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Busse am Busbetriebshof zum Großteil außerhalb der verkehrlichen Spitzenstunden verkehren werden. Der Verkehr auf der Lorscher Straße an der Einmündung zum Busbetriebshof kann weiterhin leistungsfähig abgewickelt werden und die Auswirkungen auf kritisch belastete Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Vorhabens durch die Busse werden als sehr gering prognostiziert. Auf dem geplanten Busbetriebshof sollen batterie- und wasserstoffbetriebene Busse eingesetzt werden, wobei deren Anteil kontinuierlich wachsen soll. Für das Jahr 2025 strebt die ICB an, dass bereits ein Drittel der Busse, also circa 80 Stück, durch Strom und Wasserstoff betrieben werden. Im Jahr 2030 sollte der Busbetriebshof gänzlich mit Batterie- und Wasserstoffbussen ausgestattet sein. Seveso-Richtlinie Im nordwestlichen Bereich des Betriebsgeländes ist entsprechend eine Wasserstofftankstelle vorgesehen. Im Rahmen eines sicherheitstechnischen Gutachtens wurden die Anforderungen und der Aufbau der geplanten Wasserstoff-Gasfüllanlage geprüft. Bei dieser Prüfung wurde vorausgesetzt, dass die Lagerkapazität des Wasserstoffs vor Ort auf maximal 4.900 kg begrenzt wird und damit unterhalb der Mengenschwelle nach Anhang I der Störfall-Verordnung (Seveso) liegt. Wasserstoff ist ein farb- und geruchloses sowie geschmackfreies Gas, welches nicht giftig ist. Es ist jedoch hochentzündlich und bildet mit Luft in vielen Mischungsverhältnissen explosionsfähige Gemische. Entsprechend der gesetzlichen Regelwerke ist daher zu Gebäuden und Einrichtungen, in denen sich Menschen treffen und aufhalten, ein Abstand von 8 m einzuhalten. Zur A66 beziehungsweise der Abfahrt von der A5 im Norden hält die Wasserstofftankstelle einen Mindestabstand von 40 m ein. Zur Bebauung im nordwestlich gelegenen Industriegebiet wird ein Abstand von circa 23 m eingehalten. Nach Süden befindet sich die nächste Aufenthaltsfläche für Besucher des Gartencenters in circa 50 m Entfernung. Die vorgeschriebenen Abstände werden demnach deutlich eingehalten, eine Gefahr für die Öffentlichkeit ist nicht zu erwarten. Zusätzlich zu den berücksichtigenden Abständen wird die Wasserstofftankstelle durch entsprechende Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, unter anderem eine Schutzwand und Brandschutzdämmung, vor Gefahren von außerhalb geschützt. Die geplante Wasserstofftankstelle führt aufgrund der Mengenschwelle nicht zur Anwendung der Störfallverordnung. Sollten zusätzlich dazu von demselben Betreiber weitere gefährliche Stoffe im Sinne der Störfallverordnung im Vorhabengebiet gelagert werden, käme die Störfallverordnung jedoch zur Anwendung. Dies wird im weiteren Verfahren geprüft. Landschaftsplan In der Bestandsdarstellung des Landschaftsplans von 2001 des damaligen Umlandverbandes Frankfurt (UVF) liegt nahezu die gesamte Fläche des Geltungsbereiches innerhalb einer Fläche für Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen. In der Zielformulierung wird auf eine mögliche Siedlungserweiterung aus dem Regionalplan Südhessen 2000 hingewiesen. Freiflächenentwicklungsplan Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.05.1999, § 4216 den Freiflächenentwicklungsplan (FFEP) beschlossen. Er dient als städtische Fachplanung zur Sicherung und zur Entwicklung von Freiräumen für die Frankfurter Bevölkerung sowie zur Verwirklichung von Zielen und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Infolge der Selbstbindung der Stadt Frankfurt am Main finden Ziele und Inhalte des FFEP insbesondere im Rahmen der Stadtentwicklung Berücksichtigung. Im FFEP ist für maßgebliche Teile des Plangebietes eine geplante Siedlungserweiterung unter Berücksichtigung landschaftsplanerischer Grundsätze dargestellt. In den Randbereichen der Verkehrsflächen werden Flächen für Wald, Gehölze, Feldgehölze, Eingrünungen von Verkehrswegen und Schutzpflanzungen dargestellt. Städtebauliches Konzept Die Flächen der Baumschule sollen zukünftig als gewerbliche Flächen gemäß § 8 BauNVO in Form eines Busbetriebshofes genutzt werden. Die innerhalb des Geltungsbereichs liegenden, bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen bleiben als solche erhalten. Die Planung sieht im südöstlichen Bereich des Plangebiets ein Verwaltungsgebäude mit vier bis fünf Geschossen und nördlich davon eine ein- bis zweigeschossige Werkstatthalle mit Technik- und Lagermöglichkeiten vor. Die Fläche westlich dieser Gebäudegruppe ist für Stellplätze von circa 250 Linienbussen vorgesehen. In Teilbereichen sollen diese auch überdacht werden können. Jeweils südlich und nördlich der Stellplätze der Busse sind die Stellplätze für die Kraftfahrzeuge der Beschäftigten vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist auf einer Teilfläche innerhalb der 40 m breiten Baufreihaltezone, unter der Berücksichtigung des Bundesfernstraßengesetzes, die Unterbringung von Stellplätzen und Erschließungsflächen vorgesehen. Weiterhin ist vorgesehen, den Gehölzbestand am Rand des Vorhabengebiets zu erhalten. Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes soll eine Wasserstofftankstelle errichtet werden. Nördlich der Stellplätze für die Linienbusse ist eine weitere Halle mit einer integrierten Waschanlage und den dafür benötigten technischen Anlagen vorgesehen. Bei der Planung werden unter anderem die Belange des Umweltschutzes, des Boden- und Klimaschutzes, ebenso wie des Artenschutzes, der Erholung und des Landschaftsbildes zu berücksichtigen sein. Die Eingriffsregelung ist anzuwenden. Ziele wie die grünplanerische Gestaltung, Dachbegrünung, die Sicherung der Durchlüftung und der Regenwasserbewirtschaftung finden dabei Beachtung. Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah verwertet, verrieselt oder versickert werden soll. Im weiteren Verfahren wird in Abstimmung mit der Stadtentwässerung Frankfurt am Main ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt, um diesen Zielen gerecht zu werden. Eine Dachbegrünung ist auf allen Dachflächen vorgesehen. Soweit technisch möglich, kann sie mit Photovoltaik-Anlagen kombiniert werden. Dies trägt zum Ausgleich der hohen Versiegelung von Flächen, die für die Nutzung der Fläche als Betriebshof erforderlich wird, bei. Zur planungsrechtlichen Absicherung des Projektes soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt und mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen werden. Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens wird mit der Vorlage des Strukturkonzeptes (Anlage 2) der Aufstellungsbeschluss qualifiziert. Hierdurch wird dem Magistrat ermöglicht, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchzuführen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nicht geändert werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Anlage 2_Strukturkonzept (ca. 720 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2022, NR 249 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Anregung vom 22.03.2022, OA 165 Antrag vom 02.03.2022, OF 115/7 Antrag vom 06.03.2022, OF 116/7 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.01.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 249 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 10.02.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (NR 249 = Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 14.02.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO II, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 15.03.2022, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 4 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) 6. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 17.03.2022, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 6. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 21.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) 6. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 4 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 115/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche, ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Der Ortsbeirat befürwortet die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit PV-Anlagen überall dort, wo es technisch möglich ist und fordert eine konsequente Umsetzung dieser Zielvorgabe. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen mit einzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerischen Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs, werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbach- und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofes der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u.a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem FLINT-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten, ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4