Skip to main content

Reflexion

Erstellt:

Lesezeit: 3-5 Minuten

Verbundene Dokumente: 4

Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Betreff: Leitlinien Wohnen Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.01.2006, § 10638 - NR 2133/05 CDU und SPD, l. B 316/11 - Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10638 vom 26.01.2006 wurden die Leitlinien Wohnen (B 371 vom 06.05.2005) verabschiedet. Diese umfassen u. a. die Teilbereiche einer kontinuierlichen Wohnungsmarktbeobachtung und die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms (WEP). Die Ergebnisse der Wohnungsmarktbeobachtung liegen in Form des Wohnungsmarktberichts 2010 vor. Die Fortschreibung des Wohnbauland-Entwicklungsprogramms 2011 (WEP 2011) wird der Stadtverordnetenversammlung als eigenständiger Bericht vorgelegt. Gemäß OA 1180 vom 20.08.2010 wird die Bezeichnungen "Bonames-Ost" durch "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" (B-Plan Nr. 516) im WEP 2011 ersetzt. Dahingegen bleiben das Gebiet Nieder-Eschbach Nord als auch die Anzahl der geplanten Wohneinheiten in Nieder-Eschbach Süd weiterhin im WEP 2011 bestehen. Dauerhafte Aufgabe der Stadtentwicklung ist es, neue Wohnungsbaupotenziale planerisch einzugrenzen und vorzubereiten sowie ausreichend Flächen für Wohnungsneubau langfristig zur Verfügung zu stellen. Auch in Hinblick auf die bestehende und prognostizierte Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung werden die Flächen weiterhin als langfristige Potenzialflächen im WEP dargestellt: Gemäß des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen wird am Frankfurt am Main die Bevölkerung bis zum Jahr 2030 auf 724.000 Einwohner wachsen. Der sich daraus ergebende Wohnungsbedarf wird im Wohnungsmarktbericht 2010 des Amtes für Wohnungswesen dargestellt. Ein zusätzlicher Bedarf an Wohnraum könnte durch einen weiterhin ansteigenden Wohnflächenkonsum pro Kopf entstehen. Der WEP 2011 wird als Anlage beigefügt. Anlage 1 (ca. 2,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 22.03.2012, OA 171 Antrag vom 07.03.2012, OF 157/8 Antrag vom 07.03.2012, OF 158/8 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.11.2005, NR 2133 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 487 Bericht des Magistrats vom 08.08.2011, B 316 Bericht des Magistrats vom 20.03.2015, B 117 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 01.02.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung der KAV am 13.02.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 9. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2012, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2012, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 13 am 14.02.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 8 am 16.02.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 17.02.2012, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 23.02.2012, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 15 am 24.02.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Die Fraktion von CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und der Vertreter der FDP geben folgende Erklärung zu Protokoll: "Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Ausweisung des Gebietes Nieder-Eschbach Nord (Nr. 22) als Baugebiet nicht weiterverfolgt werden sollte." 10. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 14 am 12.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 13.03.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung) 9. Sitzung des OBR 5 am 16.03.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 11 am 19.03.2012, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) 9. Sitzung des OBR 16 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: a) Die Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 4 am 20.03.2012, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 170 2012 Anregung OA 171 2012 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 157/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Punkt 1 unter Ziffer 1 sowie den Punkten 1 und 2 unter Ziffer 2 der Vorlage OF 158/8 wird zugestimmt. b) Punkt 2 unter Ziffer 1 und Punkt 3 unter Ziffer 2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. zu a) Einstimmige Annahme zu b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des OBR 1 am 24.04.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 0

Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn. Aufstellung des Bebauungsplanes (B 36/12 Wohnbauland-Entwicklungsprogramm)

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2012, OF 157/8 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes (B 36/12 Wohnbauland-Entwicklungsprogramm) Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbaulandentwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswerten Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse v. 30.1.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der StVV § 8361 v. 01.07.2010) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß B 36 / 12 auf 50 begrenzt 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 22.03.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 170 2012 Anregung OA 171 2012 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 157/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. a) Punkt 1 unter Ziffer 1 sowie den Punkten 1 und 2 unter Ziffer 2 der Vorlage OF 158/8 wird zugestimmt. b) Punkt 2 unter Ziffer 1 und Punkt 3 unter Ziffer 2 werden abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen GRÜNE (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER zu 3. zu a) Einstimmige Annahme zu b) CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Maßvolle Nachverdichtung „Am Stockborn“ Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2012, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 157/8 vom 07.03.2012 Betreff: Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn" Aufstellung des Bebauungsplanes Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für den Entwurf des qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes "Am Stockborn 1-7" (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.07.2010, § 8361) folgende Maßgaben zu berücksichtigen: 1. Die Zahl der zu errichtenden Wohneinheiten wird gemäß Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36, auf 50 begrenzt. 2. Die Zahl der möglichen Vollgeschosse für die Wohnbebauung unmittelbar entlang der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß wird mit einer Festlegung auf maximal zwei Vollgeschosse an die Umgebung angepasst. 3. Der Magistrat verhandelt mit dem Investor, entlang der Straßen Oberfeldstraße und Am Alten Schloß Einfamilienhaus- und/oder Einfamilienreihenhausbebauung zu verwirklichen, um einen Wohnqualitäts- und Wertverlust der Immobilien in den genannten Straßen abzuwenden. Begründung: Medienberichten zufolge plant die Mannheimer Bamac GmbH auf dem Grundstück Am Stockborn 1-7 neben einem Lebensmittelmarkt mit 800 qm Verkaufsfläche, einer Apotheke, einer Drogerie und einer Bäckerei auch bis zu 120 Wohnungen. Es ist erfreulich, dass es für das seit dem Wegzug des Deutschen Vereins ungenutzte Areal nach dem Scheitern der LIDL-Pläne jetzt endlich eine neue Perspektive gibt. Allerdings ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass 120 Wohneinheiten - davon 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen - klar überdimensioniert sind. So sieht auch das kürzlich veröffentlichte Wohnbauland-Entwicklungsprogramm für das neu aufgenommene Wohnbaugebiet maximal 50 Wohneinheiten vor. Schon diese Zahl ist gemessen am Wohnumfeld (vorwiegend Einfamilienhäuser) relativ hoch, erscheint aber angesichts des fortschreitenden Bedarfs an preiswertem Wohnraum in der Stadt als hinnehmbar. Einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 30.01.2012 zufolge plant der Investor in diesem Bereich allerdings mit drei oder vier Vollgeschossen, was keineswegs der ortstypischen Einfamilienhausbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße Am Alten Schloß (WR-Gebiet) entspricht. Diesbezüglich waren die 2004 vorgestellten Planungen des Investors Langstrof Bauingenieurgesellschaft mbH (Bad Nauheim), die eine Randbebauung des Areals mit Einfamilienhäusern vorschlugen, überzeugender. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Anregung vom 25.10.2018, OA 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 28.03.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.04.2012, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 9. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 26.04.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 36 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 171 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 10. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.05.2012, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (B 36 = Kenntnis, OA 170 = Annahme, OA 171 = Prüfung und Berichterstattung) FREIE WÄHLER, NPD, REP und Stv. Ochs (B 36 = Kenntnis, OA 170 und OA 171 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 36 = Zurückweisung, OA 170 und OA 171 = Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.05.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.05.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 171 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD, REP und Stv. Ochs gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1723, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012 Aktenzeichen: 61 00

1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung .Am Stockborn.; Aufstellung des Bebauungsplans

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 27.08.2012, B 371 Betreff: 1.) Wohnbauland-Entwicklungsprogramm 2011 2.) Maßvolle Nachverdichtung "Am Stockborn"; Aufstellung des Bebauungsplans Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 31.05.2012, § 1723 - OA 170/12 und OA 171/12 OBR 8 - Zu OA 170 Zu 1) Das Wohnbaulandentwicklungsprogramm 2011 (WEP 2011, Bericht des Magistrats vom 27.01.2012, B 36) begrenzt nicht die Wohnungsanzahl auf den bereitgestellten Flächen. Die im WEP 2011 dargestellten 50 Wohneinheiten für das Baugebiet Am Stockborn sind eine überschlägig prognostizierte Mindestzahl, die bei der weiteren Planung zu konkretisieren ist. Zu 2) Es ist eine neue städtebauliche Konzeption notwendig, die mit einer kompakten Riegelbebauung an der Straße "Am Stockborn" das dahinter liegende Wohngebiet vom Verkehrslärm abschirmt. Die planungsrechtlich festgesetzte zweigeschossige Umgebungsbebauung an der Oberfeldstraße und der Straße "Am alten Schloss" soll durch die gegenüber liegende Neubebauung aufgenommen und berücksichtigt werden. Zu 3) Ein Wohnwertverlust der bestehenden Wohnbebauung durch eine künftige, als allgemeines Wohngebiet konzipierte Neubebauung kann nicht angenommen werden, denn sie ersetzt jahrelang leerstehende, büroähnliche und zum Teil sehr hohe Gebäude. Der künftige Bebauungsplan wird keine Festsetzung zu Eigentums- oder Mietwohnungen treffen können. Die Zielsetzung ist eine städtebaulich verträgliche Struktur, die eigene Stärken entwickelt ohne die Umgebung nachteilig zu beeinflussen. Zu OA 171 zu 1) Im Zuge der turnusmäßigen Fortschreibung des WEP wird das Gebiet "An der Sandelmühle" in Heddernheim mit aufgenommen. zu 2) Sobald eine belastbare Planungskonzeption für das Gebiet am Stockborn vorliegt, werden der Aufstellungsbeschluss vorbereitet und die Öffentlichkeit im Zuge des Planverfahrens beteiligt. Im Bereich der Fläche des Kleintierzuchtvereins besteht der Bebauungsplan Nr. 537 "Heddernheim-Nord", rechtsverbindlich seit 9.12.1986. Der Bebauungsplan setzt an dieser Stelle bereits ein Wohngebiet fest. Voraussetzung für die Umsetzung des Bebauungsplans ist die Verlagerung des Kleintierzuchtvereins, an der der Magistrat arbeitet. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.09.2012, OF 241/8 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 22.03.2012, OA 171 Antrag vom 22.10.2014, OF 534/8 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 29.08.2012 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO II, TOP 116 Beschluss: Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. 14. Sitzung des OBR 8 am 27.09.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 241/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 08.11.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 371 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Piraten (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 2300, 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 05.11.2012 Aktenzeichen: 61 00

Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.10.2018, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 348/8 vom 09.10.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn Vorgang: OA 170/12 OBR 8; OA 713/16 OBR 8; B 240/16; OA 140/17 OBR 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bebauungsplan Nr. 861 - Nördlich Am Stockborn - in der Fassung der gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt vom 07.08.2018 erfolgten öffentlichen Auslegung soll bezüglich folgender Punkte zu überarbeiten: 1. Die zum genannten Bebauungsplan in der Anregung des Ortsbeirats 8 vom 20.04.2017, OA 140, enthaltenen Punkte bezüglich einer weitestmöglichen Erhaltung des Baumbestandes, der Bebauung mit nicht mehr als vier Geschossen einschließlich Dachgeschoss, einer höchstens 12.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche, einer Straßenfront Am Stockborn mit drei Vorsprüngen und mindestens jeweils drei Bestandsbäumen in den beiden Rücksprüngen sind zu berücksichtigen. 2. Die GRZ darf 0,4 nicht überschreiten. 3. Es wird nicht für mehr als 100 Wohnungen geplant. 4. Die in der Hessischen Bauordnung vorgesehenen Abstandsflächen sind von den Gebäuden auf dem Bebauungsplangebiet auch untereinander einzuhalten. Begründung: Zunächst wird auf die Begründung der Anregung des Ortsbeirates 8 vom 20.04.2017, OA 140, verwiesen und an die Anregungen des Ortsbeirates 8 vom 22.03.2012, OA 170, und vom 21.01.2016, OA 713, erinnert. Mit den beiden zuletzt genannten Anregungen wurden eine Begrenzung auf 50 Wohnungen, eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Bebauung und eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 gefordert. Die vorgesehene Blockrandbebauung an zwei Seiten des geplanten Straßenblocks entspricht in keiner Hinsicht der umliegenden Bebauungsstruktur und entspricht entgegen der Ausführungen im offengelegten Entwurf auch nicht der Struktur der Nordweststadt, die als Raumstadt erfolgreich geplant wurde. Für eine Neubebauung Am Stockborn sind deshalb größere Rücksprünge in der Straßenfront vorzusehen. Die quer zur Blickachse verlaufende Riegelbebauung darf nicht mehr als vier Geschosse inklusive Dachgeschoss aufweisen. Dies entspricht im Übrigen der Bauhöhe der meisten Gebäude der Nordweststadt, soweit diese eine größere Breite als Höhe aufweisen. Die unmittelbare Nachbarschaft ist nur mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss bebaut. Eine Begrenzung der GRZ auf 0,4 entspricht der Höchstgrenze für diesen Wert gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung. Es gibt keine Veranlassung, von diesem Wert abzuweichen, wie es auch im Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240, zugesichert wurde. Die in der Offenlegung entworfene Planung für eine Bebauung entspricht nicht dem Umfeld. Eine verdichtete Bebauung mit 130 Wohnungen weicht erheblich von der umliegenden Bebauung ab. Weiterhin scheinen die Baufenster auf dem Bebauungsplangebiet so dicht zueinander geplant zu sein, dass ihre Distanzen untereinander die Abstandsflächen der Hessischen Bauordnung nicht einhalten. Unabhängig von der Frage, ob solche Abstandsflächen untereinander baurechtlich einzuhalten sind, sind sie gleichwohl erforderlich, um Spannungen der zukünftigen Nachbarn untereinander und darüber hinaus zu vermeiden. Die Baudichte geht erheblich über das Maß hinaus, das in anderen Baugebieten mit einer entsprechenden Entfernung zur Innenstadt derzeit vorgesehen wurde oder beabsichtigt ist (vgl. Bebauungspläne Nr. 889 - Sandelmühle, Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang und Nr. 894 - Ben-Gurion-Ring). Mehr als 12.000 Quadratmeter sollten daher nicht zugelassen werden, eher weniger. Angesichts der zusätzlichen Verkehrsbelastungen, die von einem neuen Laden oder einem anderen Gewerbebetrieb ausgehen würde, darf der Bebauungsplan eine solche Nutzung nicht zulassen. An dieser Stelle besteht bereits jetzt eine hohe Verkehrsbelastung. Das Gebiet ist derzeit mit dem Nordwestzentrum, dem Laden auf der Bernadottestraße sowie den Läden in Alt-Praunheim, in der Römerstadt und auf der Heerstraße bestens versorgt. Allenfalls könnte ein kleiner Laden, der Anwohner (z. B. das Seniorenwohnheim) in Laufweite versorgen könnte, zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2012, OA 170 Anregung vom 21.01.2016, OA 713 Bericht des Magistrats vom 09.09.2016, B 240 Anregung vom 20.04.2017, OA 140 Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1074 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2019, ST 665 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 31.10.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.12.2018, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3401, 26. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 03.12.2018 Aktenzeichen: 61 00

Beratung im Ortsbeirat: 4