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Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor Ort zeigen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Betreff: Letzte Chance nutzen, Römerstadt NIDA vor Ort zeigen! Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. auf der für ein Wohnungsbauprojekt der ABG Frankfurt Holding GmbH vorgesehenen städtischen Fläche In der Römerstadt 126-134 die systematischen archäologischen Grabungen fortzusetzen und nach deren Abschluss eine vollständige wissenschaftliche Dokumentation und Bewertung der auf diesem Areal insgesamt noch vorhandenen Siedlungsspuren der Römerstadt NIDA als Magistratsbericht an die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen; 2. gemeinsam mit der ABG aus öffentlichem Interesse den Beginn der Bauarbeiten für das geplante Wohnungsbauprojekt solange zurückzustellen, bis der Bericht nach Ziffer 1 vorliegt und eine Integration dann zu bestimmender Bodendenkmäler in originaler Lage in das Bauprojekt mit dem Ziel, diese auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sichergestellt ist; auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5044 v. 12.12.2019 wird verwiesen; 3. dafür zu sorgen, dass die momentan auf dem Grundstück vorhandenen Schutzbauten in Obhut des Archäologischen Museums Frankfurt nicht abgerissen werden, bis die Maßnahmen nach Ziffer 1 abgeschlossen sind; auch für den geplanten Ausbau eines gut erhaltenen antiken Töpferofens unter Schutzhaus ist die Genehmigung einstweilen zu versagen; eine abschließende denkmalschutzrechtliche Prüfung, welche Bodendenkmäler zerstört, teilzerstört oder beseitigt werden können, wird erst nach Beendigung der Maßnahmen nach Ziffer 1 durchgeführt; 4. ein Konzept für eine angemessene museale Erschließung vor Ort zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung zuzuleiten. Ziel ist, auf dem Areal eine kleine Dependance des Archäologischen Museums Frankfurt einzurichten, deren Aufgabe das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA ist. Begründung: Auf dem mittlerweile komplett in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126-134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der römischen Stadt NIDA (ca. 75 bis nach ca. 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bis zu ihrer fast vollständigen Zerstörung durch die Niddatalbebauung mit der Siedlung Römerstadt (1927-1929) und den Bau der Nordweststadt (1961-1973) war NIDA-Heddernheim die größte archäologische Fundstätte in Hessen. Das etwa 9.000 qm große Grundstück In der Römerstadt 126-134 ist bislang nicht bebaut, weil eine Teilfläche nach 1945 vom US-Militär für Kantine, Einkaufsladen, Frisör sowie ein Möbellager genutzt wurde. Bis in die 90er-Jahre diente eines der Gebäude den Amerikanern noch als Filmlager. Die Kaufverhandlungen der Stadt mit der Bundesimmobilienverwaltung waren langwierig und sind erst vor ein paar Jahren zum Abschluss gekommen. Die ABG ist zwischenzeitlich Erbbauberechtigte und will auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplanes aus den 60er-Jahren 190 Wohnungen und eine Tiefgarage realisieren. Bis zur vollständigen Klärung der Fundlage auf diesem Areal muss das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt der ABG zurückgestellt werden, damit der Spaten der Archäologie sorgfältig und ohne Zeitdruck arbeiten kann. Durch den Erhalt einiger Bodendenkmäler in originaler Lage ist es möglich, nachdem NIDAs Überreste heute zu 95% zerstört oder in Museen oder Privatsammlungen gewandert sind, die Geschichte und Archäologie dieser markanten Römerstadt im direkten Vorfeld des Limes auch endlich an Ort und Stelle zu zeigen. Mit einer Dependance des Archäologischen Museums wird dabei eine Idee aus der Stadtplanung der Nordweststadt wieder aufgegriffen, die eine Ansiedlung des damaligen Museums für Vor- und Frühgeschichte in dem neuen Stadtteil vorgeschlagen hatte. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren sowie in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen. Denkbar ist hier zum Beispiel eine Nutzung von Räumlichkeiten im Mietverhältnis in einem der geplanten ABG-Gebäude durch das Archäologische Museum Frankfurt. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Christian Becker Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Carolin Friedrich Stadtv. Dr. Nils Kößler Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.03.2022, OA 170 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 11.08.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des OBR 8 am 16.09.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage NR 95 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 2. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 04.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 02.12.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 4. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme, NR 277 = Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1312, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41
Grabungen und Funde auf dem Gebiet „In der Römerstadt 126-134“: Öffentlichkeit informieren und einbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Betreff: Grabungen und Funde auf dem Gebiet "In der Römerstadt 126-134": Öffentlichkeit informieren und einbinden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Bezug auf die archäologischen Ausgrabungen sowie bereits vorhandene archäologische Funde auf dem Gelände "In der Römerstadt 126-134" wird der Magistrat gebeten: 1. Im Rahmen der Einflussmöglichkeiten der Stadt Frankfurt als Mehrheits-eigentümerin an der ABG Frankfurt Holding, die Erbpachtnehmerin bzw. Besitzerin der Grundstücke ist, dafür Sorge zu tragen, dass der Bau von Wohnungen und anderen Gebäuden erst dann beginnt, wenn sichergestellt wurde, dass - die archäologischen Ausgrabungen den gesamten Baubereich umfassen, der bisher nicht untersucht wurde und die Funde gesichert wurden. Für die Ausgrabungen ist bislang circa 1 Jahr angesetzt. Sobald die römischen Denkmäler sichtbar sind, soll eine öffentliche Präsentation erfolgen. In diesem Rahmen sollen die Ergebnisse der Ausgrabungen vorgestellt werden und eine Diskussion um eine Erhaltung und Präsentation stattfinden. - auf Grundlage der Grabungsergebnisse ein Konzept für den weiteren Umgang mit den Fundstücken/Bodendenkmälern, deren Präsentation erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Dabei sind die Bürger*innen vor Ort, die Mitglieder des Ortsbeirats 8, die Vertreter*innen der betroffenen Ämter, des Archäologischen und Historischen Museums und des Denkmalamts Frankfurt sowie die zuständigen Magistratsmitglieder einzubinden. Dabei ist die ortsgebundene Authentizität und Erlebbarkeit am Fundort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe sicherzustellen. Die Federführung dafür sollte beim Archäologischen Museum liegen. 2. Die im Parlamentsinformationssystem als vertraulich eingestufte Vorlage NR1061/19 sowie den dazugehörigen Bericht B106/20 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Durch weitere Ausgrabungen auf einem benachbarten Grundstück, die in den letzten beiden Jahren durchgeführt wurden, ist NIDA von internationaler Bedeutung für die althistorische und provinzialrömische Forschung geworden. Wissenschaftler*innen führten die Untersuchungen der Funde mit Forschungsmitteln des Bundes durch. Die Hinweise, dass diese Stadt, ihre militärische Funktion und ihre kulturgeschichtliche Bedeutung völlig neu bewertet und gesehen werden muss, wurden in wissenschaftlichen Kongressen bereits weltweit debattiert. Und die Erwartungen, die mit dem noch unversehrten Areal In der Römerstadt 126 -134 verbunden sind, sind hoch. Auf dem Gebiet der Bodendenkmäler gibt es seit langem konkurrierende Forschungsinteressen. Die substanzielle Erhaltung des Bodendenkmals am Ort ermöglicht zukünftigen Generationen sich neu und auch anders mit den Funden auseinanderzusetzen, die Sichtbarmachung im pädagogischen Kontext vor Ort eine Identifizierung mit dem eigenen Lebensort und seiner Geschichte. Vor diesem Hintergrund soll die Bebauung des Areals mit größtem Bedacht erfolgen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Volt Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.12.2019, NR 1061 Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 106 Anregung vom 24.03.2022, OA 170 Anregung vom 04.05.2023, OA 356 Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 112 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 09.02.2022 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme, NR 277 = Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.02.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 95 wird im Rahmen der Vorlage NR 277 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 95) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 95 = Annahme ohne Zusatz, NR 277 = Ablehnung) 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage NR 277 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1312, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.02.2022 Aktenzeichen: 41
Museales Konzept NIDA-Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 134/8 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, in den Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museums-Außenstelle einzustellen. Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung (Beschluss v. 24.02.2022 zu NR 277 und NR 95) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 170 2022 Die Vorlage OF 134/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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